Tipps
- Laufzeit beachten. Achten Sie bei allen Verträgen auf die so genannte Mindestlaufzeit. Egal ob Telefon, Internet, Fitnessstudio, Gas oder Strom: Die Mindestlaufzeit beträgt oft 12 oder sogar 24 Monate. In dieser Zeit sind Sie an den jeweiligen Vertrag gebunden. Sie müssen zahlen und können nicht kündigen. Ausnahme: Es gibt einen besonderen Grund. Eine schwere Krankheit etwa rechtfertigt die Kündigung im Fitnessstudio.
- Verlängerung beachten. Achten Sie bei allen Verträgen auf die Verlängerung der Laufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sich die Verträge oft um weitere 12 Monate. Sie bleiben dadurch an den Vertrag gebunden. Bevorzugen Sie Verträge ohne Laufzeitverlängerung.
- Ausstiegsklausel suchen. Suchen Sie im Vertrag nach einer Sonderkündigungs-Klausel. Einige Verträge enthalten ein Sonderkündigungsrecht – etwa bei Umzug. Ist das Sonderkündigungsrecht im Vertrag festgeschrieben, gilt es für alle im Vertrag genannten Sonderfälle. Auch nach dem aktuellen Urteil des BGH.
- Ausstiegsklausel vereinbaren. Fehlt das Sonderkündigungsrecht in Ihrem Vertrag, schreiben Sie Ihrem Anbieter und verlangen Sie ein Sonderkündigungsrecht für den Fall eines Umzugs. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass ein Umzug ohne entsprechende Klausel nicht mehr zur Kündigung berechtigt.
- Vertrag kündigen. Lehnt der Anbieter das Sonderkündigungsrecht bei Umzug ab, kündigen Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Termin. Wählen Sie stattdessen einen neuen Vertrag ohne Laufzeit oder einen Vertrag mit Sonderkündigungsrecht bei Umzug.
- Verträge ohne Laufzeit wählen. Sicher sind Verträge ohne Mindestlaufzeit. Solche Verträge können Sie jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hier – je nach Vertrag – nur Tage oder Wochen. Offene Verträge ohne Mindestlaufzeit können Sie binnen ein bis zwei Monaten beenden.
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