- Laufzeit beachten. Achten Sie bei allen Verträgen auf die so genannte Mindestlaufzeit. Egal ob Telefon, Internet, Fitnessstudio, Gas oder Strom: Die Mindestlaufzeit beträgt oft 12 oder sogar 24 Monate. In dieser Zeit sind Sie an den jeweiligen Vertrag gebunden. Sie müssen zahlen und können nicht kündigen. Ausnahme: Es gibt einen besonderen Grund. Eine schwere Krankheit etwa rechtfertigt die Kündigung im Fitnessstudio.
- Verlängerung beachten. Achten Sie bei allen Verträgen auf die Verlängerung der Laufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sich die Verträge oft um weitere 12 Monate. Sie bleiben dadurch an den Vertrag gebunden. Bevorzugen Sie Verträge ohne Laufzeitverlängerung.
- Ausstiegsklausel suchen. Suchen Sie im Vertrag nach einer Sonderkündigungs-Klausel. Einige Verträge enthalten ein Sonderkündigungsrecht – etwa bei Umzug. Ist das Sonderkündigungsrecht im Vertrag festgeschrieben, gilt es für alle im Vertrag genannten Sonderfälle. Auch nach dem aktuellen Urteil des BGH.
- Ausstiegsklausel vereinbaren. Fehlt das Sonderkündigungsrecht in Ihrem Vertrag, schreiben Sie Ihrem Anbieter und verlangen Sie ein Sonderkündigungsrecht für den Fall eines Umzugs. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass ein Umzug ohne entsprechende Klausel nicht mehr zur Kündigung berechtigt.
- Vertrag kündigen. Lehnt der Anbieter das Sonderkündigungsrecht bei Umzug ab, kündigen Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Termin. Wählen Sie stattdessen einen neuen Vertrag ohne Laufzeit oder einen Vertrag mit Sonderkündigungsrecht bei Umzug.
- Verträge ohne Laufzeit wählen. Sicher sind Verträge ohne Mindestlaufzeit. Solche Verträge können Sie jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hier – je nach Vertrag – nur Tage oder Wochen. Offene Verträge ohne Mindestlaufzeit können Sie binnen ein bis zwei Monaten beenden.
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- Wann komme ich vorzeitig aus meinem Vertrag raus? Muss ich für Corona-Schließzeiten Beitrag zahlen? Stiftung Warentest klärt häufige Fragen zum Thema Fitnessstudio.
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- Kunden der Aachener Bausparkasse, deren Bausparvertrag 2017 wegen einer angeblichen „Störung der Geschäftsgrundlage“ gekündigt wurde, müssen sich bis zum Jahresende...
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... business kunden nicht. Weil ich auch keine Änderung der Leistungen beim Umzug beantragt hätte, deswegen würde sich mein Vertrag nicht um weitere 24 Monate verlängern. Das wäre der Unterschied zwischen Business und Bestandskunden. Online in meinem Account stand aber 24 Monate. Vodafone Support, dies sei ein Fehler welcher in den nächsten Tagen behoben wird. Von hier aus liebe Grüße an Herrn Schilke von Arcor Business Kunden Support.
.... wenn man nach zwei Jahren plötzlich umzieht, die 2 Jahre Vertrag brav erfüllt, laut Vertrag, diesen 2 oder 3 Monate vor Ablauf rechtzeitig kündigen muss aber den Umzug zum Zeitpunkt der Kündigungsfrist nicht plante und auf Kulanz hofft hat verloren. Anruf bei Arcor mit der Frage ob die Leistung am neuem Standort möglich sei wird verneint und man empfiehlt mir die Sonderkündigung. Ich schrieb diese und schickte diese raus. Arcor/Vodafone lässt sich mächtig Zeit, 8-12 Wochen und teilt mit man könne nun doch an neuer Adresse den Anschluss realisieren. Dafür benötigte man bei denen 2 Monate und mehrere meiner Anrufe mit etwaigem Erklären des Sachverhaltes. Arcor hat aber auch einer Kündigung entsprochen mit einer Ausgleichszahlung. Dies wollte ich nicht weil noch um die 450,-€ wären. Also sagte ich ok dann bitte schalten an neuem Standort. In diesem Zeitraum sagte nie jemand das ein Umzug einer Verlängerung gleicht. Weiß ich AGB's lesen. aber laut Auskunft hotl. geht dies bei...
Juristisch gesehen geht es um die Frage aus wessen Sphäre der Umstand, der zur Kündigung führt, kommt und wer dieses Risiko tragen muss. Es ist also eine Frage der Zumutbarkeit und der ganz konkreten Interessenabwägung.
Soweit ich diesen Kurzbericht verstanden habe, war das Hauptargument, dass der Kunde ja die Möglichkeit hat einen anderen Anbieter ohne (!) Mindestlaufzeit zu wählen. Das mag mit Einschränkungen bei Telefon-/Handyverträgen der Fall sein (wobei dort der Kundenservice meist noch schlechter ist), bei Fitnessstudios z. B. ist das meiner Kenntnis nach gerade nicht der Fall. Darum sollte man - bevor solch pauschale Bewertungen veröffentlicht werden - das Urteil lesen und zudem berücksichtigen, dass jedes (!) Urteil nur über genau diesen konkreten Einzelfall entscheidet.
Finde ich. Wenn eine Leistung Wohnort bezogen gebucht ist, und nicht auf den neuen übertragen werden kann, wenigstens in etwa, muss ein Sonderkündigungsrecht wegen totalem Wegfall der Vertragsgrundlage möglich sein.
TB