
Nutzer sollten sich künftig auf Rückfragen einstellen, wenn sie Ärzte auf Onlineportalen schlecht bewerten. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Der Kläger, ein Zahnarzt, hatte eine negative Note erhalten und bezweifelt, dass der Urheber überhaupt bei ihm Patient war. Solche Beschwerden sollen Portale nun prüfen. Die Webseiten bergen laut BGH ein Risiko für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, verstärkt durch die Möglichkeit, anonym oder pseudonym zu bewerten. Die Beklagte, das Portal Jameda, hätte den Bewertenden anhalten müssen, ihr den angeblichen Arztbesuch zu beschreiben. Auch Belege wie Bonushefte oder Rezepte seien einzufordern. Für Details verwies der BGH das Verfahren zurück an die Vorinstanz. Jameda begrüßte das Urteil, zumal die anonyme Arztbewertung als Hilfe für Patienten bei der Arztwahl möglich bleibe.
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Nun ist es auch möglich den geschädigten Patienten Mund zu verbieten. Ich habe nie einen Zettel bei den Zahnärztinnen und Ärzten erhalten, der einen Rückschluss auf eine bestimmte Zahnarztpraxis gestattet hätte. Dem Bewertungsportal könnte ich somit nichts dergleichen vorzeigen. Die Behandlungsfehler bei Zahnärzten haben eine hohe Dunkelziffer. Bei mir wurde bei verschiedenen Praxen Mist in den Mund eingebaut. Als ich versucht habe Informationen über mögliche Schritte, Ersatzbehandlung, Gutachten etc. zu sammeln, wurde mir schnell klar, dass die Stellung der Ärzte, insbesondere wenn der Patient Ausländer ist, kaum angefochten werden kann.
Die Krankenkasse erteilt Hinweise als ob ärztliche Behandlungen mit jenen der Autoschlosser vergleichbar wären: "Gehen Sie noch mal hin, lassen Sie es nachbessern".
Mindestens die Hälfte aller Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland haben nicht das Zeug dazu; hanwerkliche Geschicklichkeit und Fähigkeit zum präzisen Arbeiten = mangelhaft.