
Mit Sternchen. Auf Portalen können Nutzer Ärzte bewerten.
Nutzer sollten sich künftig auf Rückfragen einstellen, wenn sie Ärzte auf Onlineportalen schlecht bewerten. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Der Kläger, ein Zahnarzt, hatte eine negative Note erhalten und bezweifelt, dass der Urheber überhaupt bei ihm Patient war. Solche Beschwerden sollen Portale nun prüfen. Die Webseiten bergen laut BGH ein Risiko für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, verstärkt durch die Möglichkeit, anonym oder pseudonym zu bewerten. Die Beklagte, das Portal Jameda, hätte den Bewertenden anhalten müssen, ihr den angeblichen Arztbesuch zu beschreiben. Auch Belege wie Bonushefte oder Rezepte seien einzufordern. Für Details verwies der BGH das Verfahren zurück an die Vorinstanz. Jameda begrüßte das Urteil, zumal die anonyme Arztbewertung als Hilfe für Patienten bei der Arztwahl möglich bleibe.