Das Finanzgericht Köln hat zugunsten eines Anleger-Ehepaares entschieden, dass es ihre „Scheingewinne“ aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) vorläufig nicht versteuern muss. test.de erläutert den Beschluss des Gerichts.
BCI betrieb ein Schneeballsystem
test.de hatte es bereits berichtet: Um rund hundert Millionen Euro soll die Business Capital Investors (BCI) Anleger geprellt haben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt wegen Kapitalanlagebetrugs. Sie hat den Verdacht, dass die BCI an Anleger ausgezahlte Renditen in Höhe von 15,5 Prozent nach dem Schneeballsystem aus neu eingehenden Anlegergeld finanziert hat. Der Betrugsfall ist noch nicht entschieden. Eine zumindest vorläufige Entscheidung gibt es aber zumindest in der Frage, ob geprellte Anleger Beträge, die ihnen die BCI zwar gutgeschrieben hatte, die aber nie auf den Konten der Anleger landeten, versteuern müssen.
Steuerbescheide dürfen vorerst nicht vollzogen werden
Laut Beschluss des Finanzgerichts Köln ist es in der Rechtsprechung umstritten, ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. Das Gericht kommt daher zum Schluss: Entsprechende Steuerbescheide dürfen bis auf weiteres nicht vollzogen werden (Az. 10 V 216/13). Wie berichtet, soll die New Yorker Aktiengesellschaft, Business Capital Investors etwa 4 000 deutsche Anleger um ihr Geld gebraucht haben. Finanztest hatte die Firma bereits 2005 auf die Warnliste gesetzt.
Ehepaar klagte gegen Finanzamt
Geklagt hatte ein Ehepaar. Es wehrte sich vor Gericht dagegen, gutgeschriebene Erträge zu versteuern, die es nie erhalten hatte. Auch hatte die Firma dem Paar seine Einlage in Höhe von 50 000 Euro größtenteils nicht zurück gezahlt. Trotzdem forderte das Finanzamt die Versteuerung der Scheinrenditen. Es verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof in München. Danach führen auch bei einem Schneeballsystem Gutschriften über wiederangelegte Renditen bis zu dem Zeitpunkt zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, bis das Schneeballsystem zusammenbricht.
Unterschiedliche Entscheidungen der Finanzgerichte
Andere Finanzgerichte, darunter das Finanzgericht Düsseldorf und das Finanzgericht Saarland hatten dagegen zugunsten der BCI-Anleger entschieden. Unter Hinweis auf die unklare Rechtslage hat das Finanzgericht Köln dem Ehepaar jetzt vorläufigen Rechtsschutz gewährt und die Steuerbescheide von der Vollziehung ausgesetzt. Das Gericht hat aber zur Klärung der Rechtslage die Beschwerde zum BFH zugelassen.
Tipp: Die Entscheidung des Kölner Gerichts hat nur Wirkung für das klagende Ehepaar. Angesichts der immer zahlreicher werdenden anlegerfreundlichen Entscheidungen sollten sich Betroffene zumindest von einem Fachanwalt für Steuern beraten lassen, wenn ihr Finanzamt Forderungen erhebt und nicht vorschnell zahlen.