So haben wir getestet
Im Test: 13 BB-Cremes mit deklariertem Sonnenschutz.
Einkauf: Juni bis August 2014.
Preise: Anbieterbefragung im November 2014.
Abwertungen
Bei mangelhaftem Sonnenschutz konnte das test-Qualitätsurteil nicht besser sein. Waren Einhaltung des Sonnenschutzfaktors oder UVA-Schutz mangelhaft, konnte das Urteil für Sonnenschutz nicht besser sein.
Feuchtigkeitsanreicherung: 25 %
Ermittlung der Feuchtigkeitsanreicherung mit einem Corneometer an den Unterarminnenseiten von jeweils 20 Probandinnen pro Produkt im Vergleich zu Leerfeld und Positivstandard. Anwendung der Produkte zwei Wochen lang, zweimal täglich. Messung nach erster und zirka 16 Stunden nach der letzten Anwendung.
Anwendung: 35 %
Je 20 Probandinnen wendeten die anonymisierten Produkte eine Woche lang im Praxistest an. Sie beurteilten die kosmetischen Eigenschaften wie Ebenmäßigkeit, Frische und Natürlichkeit, Deckkraft und Haltbarkeit. Bei den Pflegeeigenschaften beurteilten sie u. a. Glätte, Elastizität, Pflegewirkung und Verträglichkeit. Weiterhin bewerteten sie Konsistenz, Verteilbarkeit und Einziehen. Drei Experten begutachteten unter standardisierten Bedingungen angefertigte Fotos aller Probandinnen vor und nach dem Auftragen der Produkte. Die Experten beurteilten die randomisierten Fotos unter definierten Bedingungen am Flachbildschirm in Bezug auf Werbeaussagen wie Ebenmäßigkeit und Natürlichkeit. Sie wussten dabei nicht, welche Gesichter eingecremt waren und welches Produkt aufgetragen wurde.
Sonnenschutz: 20 %
Die Einhaltung des Sonnenschutzfaktors (UVB) wurde in Anlehnung an International Standard EN ISO 24444:2010 (E) geprüft, der UVA-Schutz in Anlehnung an International Standard EN ISO 244443:2012 (E).
Stabilität: 5 %
2 Experten prüften die Wärme-/Kältebeständigkeit: Sie begutachteten alle Cremes nach Lagerung über 24 Stunden bei -5 °C und zehn Tage bei 40 °C.
Verpackung: 5 %
20 Probandinnen überprüften das Öffnen, Schließen und Entnehmen. Es wurde ermittelt, ob das Produkt eine Originalitätssicherung hat. Ein Sachverständiger prüfte, ob die Packung eine Mogelpackung ist: Gemäß Paragraf 7 Abs. 2 Eichgesetz müssen Fertigpackungen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist.
Deklaration/Werbeaussagen: 10 %
2 Experten überprüften die Deklaration gemäß den Vorschriften der Kosmetik- und Fertigpackungs-VO und des LFBG. 3 Experten prüften Lesbarkeit und Übersichtlichkeit, einer prüfte die Werbeaussagen.
Weitere Untersuchungen
Prüfen der mikrobiologischen Qualität durch Bestimmung der Gesamtkeimzahl in Anlehnung an das Europäische Arzneibuch, Ph. Eur., Ausgabe 7.6., 2.6.12/13. Es gab keine Beanstandungen.
Inhaltsstoffe laut Anbieter
Angaben zu Sonnenschutzfiltern, Konservierungsstoffen, Parfüm entnahmen wir der Deklaration.