Der Betreiber einer Autowaschanlage haftet für Schäden an Fahrzeugen, die durch Störungen in seinem Betrieb verursacht wurden. So hat das Landgericht Paderborn entschieden. Es verurteilte die Versicherung eines Betreibers zur Zahlung. Das Argument, Sicherheitsvorrichtungen wären zu teuer, überzeugte nicht (Az. 5 S 65/14).