
“Papa, ich will auch mal fahren. Gibst du mir den Schlüssel?“ Wenn der Nachwuchs ans Steuer will, muss der der Fahrerkreis erweitert werden.
Wer sein Auto versichert, kann sparen, indem er den Fahrerkreis klein hält. Kommen später weitere Fahrer hinzu, kann man das unkompliziert als kurzfristige Fahrerkreiserweiterung versichern. Hier lesen Sie, worauf Sie beim Thema Zusatzfahrer unbedingt achten müssen. Zudem haben Ihnen die Autoversicherungs-Experten der Stiftung Warentest ermittelt, welche Zusatzfahrer-Regeln bei den einzelnen Versicherern im Detail gelten.
Wenn die Kinder den Führerschein gemacht haben
Kann ich mal kurz dein Auto haben? Viele Autobesitzer hätten damit kein Problem – wäre da nicht ihre Kfz-Versicherung. Wer dort als Alleinfahrer eingetragen ist, darf andere nicht einfach ans Steuer lassen. Besonders haarig wird das für Eltern, wenn Tochter oder Sohn den Führerschein gemacht haben und nun auch fahren wollen. Es gibt zwei Lösungen: Die Angabe der Zusatzfahrer im Kfz-Versicherungsvertrag oder die kurzzeitige Fahrerkreiserweiterung.
Zusatzfahrer im Vertrag – junge Leute besonders teuer
Nutzen Dritte das Auto häufig, führt kein Weg daran vorbei, sie als zusätzliche Berechtigte in die Kfz-Police aufzunehmen. Das ist teuer. Die Stichproben der Stiftung Warentest zeigen: Wenn junge Leute nachgemeldet werden, steigt die Jahresrechnung oft sehr stark. Einige Anbieter verlangen auch das Doppelte oder mehr. Die Altersgrenze beträgt häufig 23 oder 24 Jahre. Deshalb lohnt sich ein Preisvergleich besonders, wenn Eltern Führerscheinneulinge in ihre Kfz-Police aufnehmen wollen.
Tipp: Wer diese Lösung in Betracht zieht und den Fahrerkreis sehr weit ziehen will, sollte die Preise gründlich vergleichen. Dabei hilft der individuelle Tarifrechner Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest.
Warum junge Zusatzfahrer so teuer sind
Grund für die saftigen Aufschläge ist das hohe Unfallrisiko. Junge Leute verursachen die mit Abstand meisten Unfälle, weit mehr als Senioren. Knapp 20 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden gehen auf das Konto von 18- bis 24-Jährigen.
Zusatzfahrer in der Kfz-Versicherung – das müssen Sie wissen
Vertrag. Nutzen Tochter oder Sohn das Auto regelmäßig, bleibt nur die Möglichkeit, sie im Kfz-Versicherungsvertrag aufzunehmen. Das kostet in der Regel jährlich mehrere Hundert Euro zusätzlich. Ein Preisvergleich, etwa mit dem individuellen Tarifrechner Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest, ist geboten.
Kurzzeit. Fahren Dritte das Auto nur gelegentlich – maximal vier Wochen pro Jahr – ist es günstiger, sie kurzfristig für jede Fahrt zu melden (siehe dazu weiter unten im Text). Manche Versicherer lassen dies kostenlos zu (Tabelle Zusatzfahrer gratis), andere Versicherer kassieren einen Aufpreis (Tabelle Zusatzfahrer gegen Aufpreis).
Notfall. In Notfällen, zum Beispiel eine dringende Fahrt ins Krankenhaus, darf auch eine ungemeldete Person ans Steuer.
Sparen. Der Preisaufschlag für Führerscheinneulinge ist nach begleitetem Fahren oft niedriger.
Kurzzeitig Fahrer anmelden – das sollten Sie beachten
Brauchen Jugendliche das Familienauto nur gelegentlich, kann man sie kurzfristig anmelden, jeweils für den betreffenden Tag oder auch für mehrere Tage. Unsere Abfrage bei den Versicherern zeigt, dass das oft auch ohne Aufpreis möglich ist. Die Gesellschaften handhaben solche Fälle unterschiedlich. Bei einigen kann man nur einmal pro Jahr eine zusätzliche Person anmelden, bei anderen öfter. Viele begrenzen den Gesamtzeitraum zum Beispiel auf vier Wochen. Damit können Sohn oder Tochter den Wagen auch für eine mehrwöchige Urlaubsreise nutzen. Manche nehmen einen Pauschalpreis, andere kassieren pro Tag. Teils muss man sich vorher registrieren und eine App aufs Handy laden, teils reicht ein Anruf.
Beispiel Württembergische: Der Zusatzschutz ist für jede Person möglich, per Anruf, E-Mail oder WhatsApp. Das ist für maximal 28 Tage möglich. Für einen Tag kostet es 5,95 Euro, für 28 Tage 89,95 Euro.
Lässt sich der Schutz für Zusatzpersonen auch erweitern?
Mitunter ja. Beim HDI etwa lässt sich gegen weiteren Aufpreis auch ein Fahrerschutz absichern. Dann bekommt der fremde Fahrer eine Entschädigung, wenn er sich bei einem selbst verschuldeten Unfall verletzt. Darüber hinaus bietet der HDI eine Entschädigung an, wenn nach einem Unfall der Schadenfreiheitsrabatt des Autobesitzers zurückgestuft wird. Die Rückstufung kann über die nächsten Jahre mehrere Tausend Euro kosten. Dies muss der Fremdfahrer aus eigener Tasche erstatten. Wie viel die Rückstufung im Einzelfall kostet, zeigt unser kostenloser Rückstufungsrechner.
Wenn eine nicht angemeldete Person einen Unfall baut
Sitzt jemand am Steuer, der nicht angemeldet ist, bleibt der Schutz der Kfz-Versicherung erhalten. Bei einem Unfall zahlen Haftpflicht und Vollkasko. Aber: Häufig verlangen sie eine Strafe, oft einen kompletten Jahresbeitrag, teils auch das Doppelte. Außerdem dürfen die Versicherer den Vertrag kündigen. Dann kann es schwierig werden, anderswo eine neue Vollkasko zu bekommen.
Privathaftpflichtversicherung – diese Tarife zahlen die Rückstufung
Wer eine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte ins Kleingedruckte schauen. Denn es gibt einige neuere Tarife, die zumindest einen Teil der Kosten übernehmen, wenn man sich privat von Freunden ein Auto leiht, einen Unfall baut und dann den Rückstufungsschaden ersetzen muss. Diese Privathaftpflichttarife bezahlen zwar nicht die Reparatur des Autos, dafür ist die Vollkasko zuständig. Aber sie übernimmt die Zusatzkosten, wenn der Kfz-Versicherer den Schadenfreiheitsrabatt zurückstuft, teils auch den fälligen Selbstbehalt. Die Regeln sind unterschiedlich, einige zahlen maximal nur 1 000 Euro. Versicherte können im Kleingedruckten ihres Vertrags nachsehen, ob ihr Tarife wenigstens einen Teil dieser Kosten übernimmt.
Kann man Zusatzfahrer auch anderswo versichern?
Nicht für alle Tarife gibt es die kurzzeitige Erweiterung des Fahrerkreises. Bietet der eigene Kfz-Versicherer dies nicht, bleibt ein Ausweg: eine Zusatzpolice bei einem anderen Anbieter. Einige übernehmen die Strafzahlung.
Beispiel Barmenia: Der Xtra-Fahrer-Schutz richtet sich an Kunden, die ihr Auto bei einer anderen Gesellschaft versichert haben. Der Autobesitzer verleiht sein Auto, ohne dies dem eigenen Kfz-Versicherer zu melden. Stattdessen meldet er es der Barmenia vor jeder Fahrt. Auch diese Police kann man kurzfristig abschließen. Für einen Tag kostet sie 5,49 Euro, für 21 Tage 69,99 Euro. Andere Unternehmen bieten ähnliches. Genau besehen bleibt diese Variante aber eine Vertragsverletzung, da man den fremden Fahrer der eigenen Kfz-Versicherung verschweigt. Der Versicherer könnte deshalb den Vertrag kündigen.
Dieses Special ist erstmals am 12. März 2018 auf test.de erschienen. Es wurde seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 16. Oktober 2020.