Auto­versicherung mit Fahrer­schutz Voll­kasko für den Fahrer

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Gibt es bei einem Auto­unfall Verletzte, zahlt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung des Verursachers. Sie leistet zum Beispiel Schmerzens­geld und Verdienst­ausfall. Doch die Haft­pflicht trägt nur die Kosten für die Unfall­opfer – nicht die des Unfall­ver­ursa­chers. Sie nimmt ihm nur die Forderungen derjenigen ab, die er beim Unfall geschädigt hat. Er selbst bekommt nichts. In diesem Fall hilft eine Fahrer­schutz­police.

Fahrer geht bei selbst verschuldetem Unfall leer aus

Beispiel: Ein selbst­ständiger Hand­werker baut einen Unfall und bricht sich den Arm. Seine Frau auf dem Beifahrersitz erleidet ein HWS-Syndrom an der Hals­wirbelsäule. Die Kinder kommen mit Prel­lungen davon. Frau und Kinder erhalten von der Kfz-Haft­pflicht des Vaters Schmerzens­geld. Er selbst bekommt nichts, weder Schmerzens­geld noch Verdienst­ausfall, wenn er wochen­lang von der Arbeit pausieren muss. Wäre der Unfall­gegner schuld gewesen, hätte dessen Kfz-Haft­pflicht­versicherung die Ansprüche der Familie über­nommen, auch die des Vaters. Dann wäre wiederum der fremde Fahrer leer ausgegangen.

Lücke im Schutz

Diese Lücke im Versicherungs­schutz füllt die Fahrer­schutz­police. Sie trägt die finan­ziellen Folgen, wenn der Fahrer einen Unfall verschuldet. Außerdem greift sie, wenn kein anderer für den Schaden aufkommt, zum Beispiel bei Unfall­flucht. Die Versicherung ist durch­aus sinn­voll. Jedes Jahr werden bei Unfällen in Deutsch­land rund 300 000 Fahrzeug­insassen verletzt, 4 000 sogar getötet – meist trifft es den Fahrer. Etwa zwei Drittel aller Verletzten haben am Steuer gesessen.

Tipp: Bei der Suche nach der richtigen Police hilft der individuelle Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest. Sie bezieht so gut wie alle Versicherer mit ein und nennt güns­tige Tarife – genau für Ihren persönlichen Versicherungs­bedarf.

Was bringt die Police?

Was die Police leistet, kann sich je nach Anbieter unterscheiden. Der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft (GDV) hat Musterbedingungen entwickelt. Sie sind aber für die Unternehmen nicht verbind­lich. Im Regelfall zahlen Versicherer:

  • Schmerzens­geld – oft aber nur, wenn der Versicherte ins Kranken­haus musste (wobei einige Policen einen Mindest­auf­enthalt von fünf Tagen verlangen),
  • Verdienst­ausfall, wenn sonst niemand dafür aufkommt,
  • Haus­halts­hilfen, wenn der Versicherte nach einem Unfall darauf angewiesen ist,
  • behindertengerechte Umbauten.

Bei schweren Verletzungen, vor allem wenn gesundheitliche Beein­trächtigungen zurück­bleiben, reichen die Beträge oft nicht, die der Verletzte aus der gesetzlichen Sozial­versi­cherung erhält. Fahrer­schutz­versiche­run­gen über­nehmen auch diese Lücke.

Auch bei grober Fahr­lässig­keit versichert

Die Police leistet auch, wenn der Kunde den Unfall grob fahr­lässig verursacht. Sie greift aber nicht bei Fahren unter Alkohol oder Drogen, nicht angelegtem Sicher­heits­gurt oder Auto­rennen und Training dafür. Dasselbe gilt, wenn der Fahrer keinen Führer­schein hat oder den Unfall vorsätzlich verursacht, zum Beispiel in Selbst­mord­absicht.

Hohe Deckungs­summen

Die Deckungs­summe reicht bei vielen Angeboten bis 8 und sogar 12 Millionen Euro. Einige sehen aber deutliche Einschränkungen vor, zum Beispiel eine Begrenzung des Schmerzens­gelds auf 100 000 Euro, des ­Verdienst­ausfalls auf monatlich 2 000 Euro oder der Haus­halts­hilfe auf 500 Euro.

Rück­stufung bei selbst­verschuldetem Unfall

Die Entschädigung an sich führt nicht zur Rück­stufung des Kfz-Haft­pflicht­vertrags. Allerdings muss der Versicherte ohnehin eine Rück­stufung akzeptieren, wenn er einen Unfall verschuldet und seine Versicherung Entschädigung an den Unfall­gegner zahlt.

Eigen­ständiger Zusatz zur Kfz-Police

Anders als die Kfz-Haft­pflicht­versicherung ist die Fahrer­schutz­police freiwil­lig. Sie ist ein eigen­ständiger Zusatz zur Kfz-Police. Einige Anbieter verlangen, dass der Kunde nicht nur eine Kfz-Haft­pflicht bei ihnen abschließt, sondern auch eine Teil- oder Voll­kasko. Mitunter wird auch ein Mindest­alter verlangt, zum Beispiel 23 Jahre.

Häufig rund 20 bis 40 Euro Zuschlag

Den Fahrer­schutz bieten viele Autover­sicherer an, aber nicht alle. Der Beitrags­zuschlag beträgt oft etwa 10 Prozent, häufig 20 bis 40 Euro pro Jahr. Alternative ist eine private Unfall­versicherung. Sie zahlt auch bei Unfällen in der Frei­zeit – kostet aber deutlich mehr.

Tipp: Die Stiftung Warentest hat aktuell Unfall­versicherungen getestet. Nur 5 von 124 Policen schneiden sehr gut ab. Zum Test Unfallversicherungen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.12.2015 um 11:41 Uhr
    Fahrerschutz - Unfallversicherung

    @alle: Es stimmt, dass man mit einem empfehlenswerten Fahrerschutz einen Schutz für den Fahrer beim selbst verschuldeten Unfall bekommt, dessen maximale Zahlung (für den Verdienstausfall, das Schmerzensgeld, die Kosten einer Haushaltshilfe, etc.) sich an der Deckungssumme für Personenschäden der Kfz-Haftpflichtversicherung orientiert, also bis in die Millionenhöhe geht. Für denselben Preis bekommt ein Autofahrer keine Unfallversicherung, die in vergleichbarer Höhe leistet. Warum für Verbraucher die Unfallversicherung dennoch den ersten Rang hat, ist deren breiter Anwendungsbereich. Die Unfallversicherung leistet unabhängig davon, ob sich der Unfall im Verkehr oder anderswo ereignet hat. Im Test in Finanztest 10/15 gab es gute Tarife für Erwachsene mit ungefährlichen Berufen für 117 bis 137 Euro, die bei einer Invalidität von 100% bis zu 500.000 Euro zahlten. Wer über einen solchen Vertrag verfügt, ist in der Regel nicht unterversichert. Es gibt auch einen Fahrerschutz in Form einer Unfallversicherung sowie Mischformen deren Leistungen sich an fest vereinbarten Höchstgrenzen orientieren. Das ist dann der weniger empfehlenswerte Fahrerschutz. (maa)

  • markusre am 13.11.2015 um 15:40 Uhr
    Summen

    @zujiko:
    Nein ich denke nicht, dass ich das verwechsle. In den Fahrerschutzversicherungen sind die Deckungssummen oft in gleicher Höhe wie das Personenschadenlimit der zugehörigen Kraftfahrthaftpflichtversicherung zu finden also wie hier im Artikel beschrieben 8 bis 12 Millionen.
    Genau das ist ja meines Erachtens der wesentlicher Vorteil der Fahrerschutz gegenüber normaler Unfallversicherung. Dadurch dass die Entschädigungsleistung unabhängig von der Deckungssumme ist (eben nur durch diese gedeckelt ist) können so hohe Summen angeboten werden. Bei der klassischen Unfallversicherung ist dagegen die Entschädigungsleistung direkt an die Versicherungssumme gekoppelt (doppelte Summe-> doppelte Leistung bei gleichem Verletzungsmuster), weswegen Millionen-hohe Versicherungssumen sehr teuer werden.

  • zujiko am 13.11.2015 um 13:51 Uhr
    Summen

    @markusre
    Verwechseln Sie die Summen mit den Summen der KFZ Haftpflichtversicherung ? Dort sind diese hohen Summen standart

  • markusre am 13.11.2015 um 10:33 Uhr
    Gleiche Summen gibt es nicht

    @zujiko: Sie schreiben "Bei einem Schaden sollten die Summen allerdings identisch sein"
    Ich denke das ist ein sehr wichtiger Punkt.
    In einer normalen privaten Unfallversicherung gibt es aber keine Summen von 8 Millionen (oder mehr).

  • zujiko am 13.11.2015 um 09:07 Uhr
    private Unfallversicherung versus Fahrerschutz

    @markusre....ich glaube schon, dass der Versicherungsschutz besser ist in der privaten Unfallversicherung. Bei einem Schaden sollten die Summen allerdings identisch sein, mir als Geschädigtem ist es dann nämlich egal ob ich durch einen Unfall als Fahrer zu Schaden komme oder anders geschädigt werde .