In der Kfz-Haftpflichtversicherung und vor allem in der Kaskoversicherung gibt es viele Deckungserweiterungen. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie aber Nicht alle sind sinnvoll.
Das Wichtigste in Kürze
Empfehlenswerte Zusatzleistungen in der Autoversicherung
Viele Versicherer bieten nicht nur einen Standardtarif, sondern zusätzlich eine teurere Variante mit mehr Leistungen. Einige haben sogar drei oder vier Tarife. Das günstigste Angebot heißt dann oft Basis oder Compact, die nächst teureren Komfort, Plus oder Classic, die teuersten Tarife laufen oft unter Premium oder Exklusiv.
Vor allem in Kasko bieten teure Versionen viele Zusatzleistungen. Die wichtigsten davon zeigt unsere große Übersichtstabelle auf den Seiten 18 bis 25. Viele dieser Extras klingen zunächst toll, sind aber am Ende nur nettes Beiwerk: schön zu haben, aber nicht unbedingt notwendig. Für wirklich empfehlenswert halten wir:
Deckungssumme.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden, dazu 50 000 Euro für Vermögensschäden. Für wenig Aufpreis gibt es höhere Deckungssummen wie 50 oder 100 Millionen Euro. Oft gilt aber auch dann eine Grenze von maximal 12 Millionen Euro pro geschädigter Person.
Die Stiftung Warentest empfiehlt diese hohen Deckungssummen. Zwar kommen Schäden in dieser Höhe nur sehr selten vor, aber sie können passieren. Als bisher teuerster Schaden gilt mit 30 Millionen Euro ein Unfall 2004 auf der Wiehltalbrücke der Autobahn A 4. Ein 26-Jähriger war mit seinem Pkw gegen einen Tanklastzug gerast, der in Brand geriet und von der Brücke stürzte.
Neuwertentschädigung.
Versichert der Kunde einen Neuwagen, erstattet der Kaskoversicherer bei Totalschaden oder nach einem Diebstahl den Neuwert des Fahrzeugs. Achtung: Meist gilt das schon in der Teilkasko, bei wenigen Tarifen aber nur in der Vollkasko. Oft wird nur in den ersten sechs Monaten nach der Zulassung an den Erstbesitzer gezahlt. Wir meinen, die Frist sollte mindestens zwölf Monate betragen. Einige Tarife bieten sogar 24 Monate. Ähnliches gibt es auch für Gebrauchtwagen. Dann ersetzt der Versicherer in den ersten Monaten nach dem Kauf den Kaufpreis.
Marderbisse.
Einfache Teilkaskotarife versichern oft nur den direkten Schaden, beispielsweise den Ersatz eines durchgebissenen Schlauchs. Aber die Kosten dafür sind häufig nicht so hoch wie die Selbstbeteiligung. Im Ergebnis hilft dieser Schutz dem Kunden dann gar nicht. Viel teurer sind mögliche Folgeschäden. Oft bemerkt der Fahrer den undichten Kühlerschlauch zunächst gar nicht. Das kann zu einem schweren Motordefekt führen. Solche Folgeschäden sollten mitversichert sein.
Wildschaden.
Viele Teilkaskotarife zahlen bei Wildunfällen nur, wenn es Haarwild war. Was das ist, orientiert sich am Bundesjagdgesetz – im wesentlichen Hirsche, Rehe, Wildschweine. Der Unfall mit einer ausgebüxten Kuh oder einem entlaufenen Hund zählt nicht dazu, ebenso wenig der Zusammenstoß mit einem Rentier bei der Urlaubsreise in Norwegen. Viele Kaskotarife, vor allem teure Varianten, erweitern aber den Deckungsumfang und bieten auch Versicherungsschutz bei Zusammenstößen mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen. Bei einigen heißt es auch schlicht „alle Tiere“.
Grobe Fahrlässigkeit.
Wenn der Fahrer grob fahrlässig zum Schaden beigetragen hat, darf die Kaskoversicherung ihre Entschädigung kürzen oder komplett streichen. Viele Tarife bieten als Extra den „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ an. Dann zahlen sie auch, wenn es gekracht hat, weil der Kunde zum Beispiel eine rote Ampel überfahren hat. Die Klausel greift aber nicht, wenn der Fahrer unter Alkohol oder Drogen stand, oder wenn er den Diebstahl des Pkw grob fahrlässig ermöglicht hat.
Mallorcapolice.
Hier geht es um die Versicherung von Mietwagen im Ausland. In einigen Urlaubsländern sind die gesetzlichen Deckungssummen niedrig. Mit diesem Zusatz erhöht die eigene Haftpflichtversicherung die Deckung für den geliehenen Wagen – oft bis zur deutschen gesetzlichen Mindestdeckung.
Auslandsschadenschutz.
Wird der Kunde im Ausland ohne Schuld in einen Unfall verwickelt, reguliert der eigene Haftpflichtversicherer den Schaden mit der ausländischen Gesellschaft. Für den Schadenersatz gilt dann deutsches Recht.
Schadenrückkauf.
Mit dieser Vertragsklausel hat der Kunde in der Vollkasko sechs, oft auch zwölf Monate Zeit, nachdem sein Versicherer einen Schaden bereits reguliert hat, das Ganze doch noch aus eigener Tasche zu bezahlen. Damit kann er eine Rückstufung seines Schadenfreiheitsrabatts (SF-Klasse) vermeiden.
Zusätzliche Policen
Neben Haftpflicht, Teil- und Vollkasko gibt es zusätzliche Policen, die ratsam sind:
Schutzbrief. Dieser Zusatzschutz kann vor allem auf Urlaubsreisen Nerven sparen. Er kostet als Extra zur Haftpflichtversicherung in vielen Tarifen unter 10 Euro jährlich. Dafür gibt es Abschleppen, Pannenhilfe, Rücktransport des kaputten Autos und vieles mehr.
Fahrerschutzversicherung. Verursacht der Fahrer einen Unfall, erhalten seine Beifahrer Schmerzensgeld von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein Zusatzschutz für sie ist deshalb überflüssig. Aber der Fahrer selbst erhält nichts. Schließlich kann er niemanden für seine Verletzungen haftbar machen. In dem Fall greift die Fahrerschutzversicherung.
Weniger wichtige Zusatzleistungen in der Autoversicherung
Für weniger wichtig halten wir folgende Zusatzleistungen:
Abzug Neu für Alt. Wenn das Auto des Kunden nach einem Unfall mit Neuteilen repariert wird, kann es vorkommen, dass der Versicherer nicht die volle Werkstattrechnung übernimmt. Schließlich können die Neuteile einen Wertzuwachs des Autos bedeuten, zum Beispiel eine neue Lackierung. Diesen Gewinn zieht er von der Entschädigung ab. Mit dieser Klausel verzichtet er auf den Abzug, der Kunde bekommt also den vollen Rechnungsbetrag.
Rabattretter. Mit dieser Klausel behalten Autobesitzer ihren bisherigen Prozentsatz, wenn sie einen Unfall bauen. In vielen alten Verträgen ist das automatisch für Kunden in sehr günstigen SF-Klassen gratis enthalten. In neuen Verträgen gibt es den Rabattretter nur noch selten.
Rabattschutz. Dies ist der Ersatz für den Rabattretter, kostet aber meist Aufpreis. Damit wird der Kunde nach einem Unfall nicht zurückgestuft. In einigen Tarifen darf er bis zu drei Schäden insgesamt melden. Anders als den Rabattretter können diese Klausel auch Kunden abschließen, die noch nicht in einer sehr niedrigen SF-Klasse sind. Den Schutz gibt es oft ab SF-Klasse 4. Wechselt der Kunde später den Versicherer, gilt dort die SF-Klasse, die er ohne Rabattschutz hätte. Dann zählt der Unfall also doch.
Leasing. Die GAP-Deckung (englisch für „Lücke“) greift, wenn die Versicherung nach Totalschaden oder Diebstahl nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zahlt. Bei geleasten Autos liegt er aber oft unter dem im Vertrag vereinbarten Restwert.
Direktregulierung. Erleidet der Kunde im Inland schuldlos einen Unfall, ersetzt der eigene Versicherer den Schaden so, als wäre der Unfallgegner bei ihm versichert.
Verzichtbare Leistungen in der Autoversicherung
Einige Zusatzleistungen sind in manchen Tarifen kostenlos enthalten. Einen Aufpreis wären sie auch nicht wert:
Vignette. Wenn die Frontscheibe kaputt ist und ausgetauscht werden muss, sind meist auch die dort aufgeklebten Plaketten hinüber und müssen nachgekauft werden. Doch das sind keine so hohen Beträge, dass dafür Versicherungsschutz nötig wäre.
Parkschaden. Dieser Zusatzschutz greift oft nur, wenn lediglich ein einziges Bauteil betroffen ist. Außerdem darf es in einigen Tarifen höchstens handflächengroß sein. Hinzu kommen häufig 50 Euro Selbstbeteiligung.
Fähre. Mit dieser Klausel ist das Auto versichert, falls es bei einem Fährunglück im Wasser untergeht oder beschädigt wird.
Handy. Diese Klausel versichert Handys, die im geparkten Pkw liegen, gegen Diebstahl. Das gilt aber nur, wenn das Gerät nicht von außen zu sehen ist.
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