Ärger mit dem Versicherer
Erfüllt ein Unfall bestimmte Merkmale, reagieren Versicherer misstrauisch. Dann sind Beweise wie neutrale Zeugen, Fotos oder ein Polizeiprotokoll besonders wichtig.
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Ein gestohlenes oder gemietetes Fahrzeug ist in den Unfall verwickelt.
- Vorschäden am beschädigten Auto wurden verschwiegen.
- Der Unfallwagen trägt ein Kurzzeitkennzeichen, ist erst kurze Zeit versichert oder erst seit kurzem im Besitz des Versicherten.
- Der Unfall geschah nachts und ohne neutralen Zeugen.
- Die Unfallbeteiligten sind miteinander verwandt oder bekannt.
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