
Nicht jeder Raser verliert den Versicherungsschutz. © Getty Images / Adobe Stock (M)
Ein Porsche fährt 140 Stundenkilometer, wo 70 erlaubt sind. Es kommt zum Unfall. Trotzdem sagt das Gericht: Die Autoversicherung muss zahlen. Die Versicherungsexperten der Stiftung Warentest erklären, wie die Richter zu dieser Entscheidung kommen, und worin der Unterschied zwischen „grobe Fahrlässigkeit“ und „Vorsatz“ besteht.
Gericht sieht keinen Vorsatz
Im Jahr 2014 rast ein heute 48-Jähriger mit seinem Porsche 911 viel zu schnell über eine Landstraße in Nordrhein-Westfalen. Obwohl nur 70 Stundenkilometer erlaubt sind, steuert er das Fahrzeug mit 140 Stundenkilometern in eine Rechtskurve, kommt auf die Gegenspur und kollidiert mit einem entgegenkommenden Wagen. Porschefahrer und Unfallgegner werden schwer verletzt. Der nagelneue Porsche erleidet einen Totalschaden. Trotz des Manövers muss der Versicherer Generali dem Porschefahrer 82 000 Euro zahlen. Das Oberlandesgericht München entschied: Der Mann habe zwar „Mist gebaut“, aber weder an einem Autorennen teilgenommen noch den Porsche mit seinem riskanten Fahrstil beschädigen wollen – beides hätte ihn den Versicherungsschutz gekostet (Az. 10 U 500/16).
Vollkaskoversicherung zahlt nur bei Fahrlässigkeit
Der Fahrer hatte bei der Generali für den Porsche eine Premium-Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Ihr Schutz gilt allerdings nur bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Es kam zum Rechtsstreit, weil die Versicherung ihm die Erstattung verweigerte. Deshalb musste das Oberlandesgericht München entscheiden und dabei vor allem die Frage klären, ob der Porschefahrer mit seinem Manöver grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit?
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz voneinander abzugrenzen, ist nicht immer einfach. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht lässt. Beispiele dafür sind das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschildes oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. Mit Vorsatz handelt, wer etwas bewusst und willentlich tut, etwa einen Schaden willentlich herbeiführt.
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