Wechselt der Kunde den Vertrag, ist auch der Rabattschutz weg. Die bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse, die der alte Versicherer dem Autofahrer gewährte, erkennt die neue Gesellschaft in der Regel nicht an. test.de sagt, warum sich für Autofahrer, die ihren Rabattschutz in Anspruch genommen haben, ein Wechsel oft nicht lohnt.
Kunde verliert günstige Schadenfreiheitsklasse
Rabattschutz: Viele Autoversicherer bieten das Extra in für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko an, das im Schadensfall Geld sparen hilft. Bei den meisten Gesellschaften zahlt der Kunde dafür einen Aufschlag. Rabattschutz bedeutet: Verschuldet der Autofahrer einmal im Versicherungsjahr einen Schaden, behandelt ihn der Versicherer so, als hätte ihn der Versicherte nicht gemeldet. Den Vertrag stuft der Versicherer trotz Schadenregulierung im darauffolgenden Jahr in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse. Autofahrer bekommen Rabattschutz meistens nur, wenn sie mit Haftpflicht- und Vollkaskovertrag mindestens in Schadenfreiheitsklasse 3 oder 4 eingestuft sind.
Beispiel: Ein Autofahrer hat in Vollkasko und Haftpflicht Schadenfreiheitsklasse 19 und Rabattschutz im Vertrag. Er muss nur 35 Prozent des vollen Jahresbeitrags zahlen. Nachdem er auf spiegelglatter Fahrbahn gegen den Gartenzaun fährt, nimmt er seine Kasko für die Reparatur in Anspruch. Ohne Rabattschutz würde er in der Haftpflicht in Schadenfreiheitsklasse 9 und in der Kasko in Schadenfreiheitsklasse 11 landen. Für beide Verträge müsste der Autofahrer im folgenden Jahr dann 45 Prozent des vollen Beitragssatzes zahlen. Davor bewahrt ihn der Rabattschutz.
Rabattschutz für die Katz
Der Rabattschutz ist allerdings wertlos, wenn Fahrer oder Gesellschaft den Vertrag kündigen. Denn ein neuer Versicherer erkennt in der Regel keine Sondereinstufung in der Schadenfreiheitsklasse an. Haben Autofahrer ein oder mehrere Schäden verschuldet und ihren Rabattschutz in Anspruch genommen, sind sie in der Sondereinstufung des Versicherers gelandet. Sondereinstufungen werden bei einem Versicherungswechsel meistens nicht berücksichtigt. Das gleiche gilt für Sondereinstufungen etwa von Ehepartnern, Zweitwagen oder den erwachsenen Kindern des Versicherungsnehmers. Ein Wechsel der Autoversicherers lohnt sich meisten nicht. Es sei denn, er hat einen sehr teuren Tarif. Ob der Autofahrer in einem solchen ist, sagt ihm im Zweifel die Analyse Autoversicherung.
Vollkasko für Neuwagen empfehlenswert
Eine Vollkasko-Versicherung ist vor allem für teure Autos sinnvoll, also für Neuwagen und hochwertige Gebrauchte. Zusätzlich zur Teilkasko übernimmt sie auch selbstverursachte Schäden, zum Beispiel wenn der Fahrer beim Einparken das Garagentor verfehlt. Baut er einen Unfall, übernimmt die Haftpflicht den Schaden am fremden Pkw, die Vollkasko den am eigenen Auto. Auch Vandalismus ist abgedeckt. Hat der Kunde keinen Rabattschutz wird er in der Schadenfreiheitsklasse heruntergestuft. Für langjährig unfallfreie Fahrer gibt es den Rabattretter, der eine Rückstufung verhindert.
Tipps
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