Eine Autofahrerin, die nach einem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen hatte, bekommt nur einen kleinen Teil der Mietkosten von der Versicherung zurück. Die Frau hatte sehr viel für das Mietauto bezahlt. Sie hätte mehrere Angebote vergleichen und das günstigste wählen müssen, sofern das zumutbar war. Das hat sie nicht getan und damit gegen ihre Schadenminderungspflicht verstoßen. Das Amtsgericht München gab dem Versicherer recht (Az. 343 C 8764/13).
Geklagt hatte eine Autofahrerin, die von der Versicherung nur 330 Euro erstattet bekam. Bezahlt hatte sie aber fast 1 130 Euro.
Die Frau hätte den gleichen Wagen bei verschiedenen Firmen deutlich günstiger zu Preisen zwischen 239 Euro und knapp 370 Euro mieten können. Die Suche sei ihr zuzumuten gewesen, da nach dem Unfall mehr als drei Monate vergingen, ehe sie ihren Wagen zur Reparatur brachte und den Mietwagen brauchte.