Ein Porsche-Fahrer, der bei einer Touristenfahrt auf dem Nürburgring in eine Leitplanke gekracht war, muss die Autoreparatur von 20 000 Euro selbst bezahlen. Bei Fahrten auf Rennstrecken gewährt die Haftpflicht- und Kaskoversicherung oft keinen Schutz – selbst wenn es sich nicht um ein Rennen handelt. Diese Klausel dürfen Versicherer verwenden, befand das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 12 U 149/13).