Unser Rat
- Hagelschaden. Melden Sie einen Hagelschaden umgehend Ihrem Autoversicherer, wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung haben. Fotografieren Sie die Schäden. Der Versicherer kommt für Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 sowie für Blitz- und Hagelschäden auf. Da Hagelschäden von der Teilkasko gedeckt sind, werden sie nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.
- Regulierung. Sie können den Wagen in einer Werkstatt reparieren oder sich die Schadenssumme auszahlen lassen, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Nicht von der Kaskoversicherung gedeckt sind Wertminderung, Ersatzfahrzeuge und Nutzungsausfall. Werkstätten bieten manchmal kostenlos Ersatz-Pkw an.
- Autoversicherung. Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Auto günstig mit den gewünschten Leistungen versichert ist. Mit unserer Analyse Autoversicherung ermitteln wir für Sie für 7,50 Euro aktuelle Tarife nach Ihren Vorgaben.
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