Auto­versicherung

Unser Rat

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  • Hagelschaden. Melden Sie einen Hagelschaden umge­hend Ihrem Auto­versicherer, wenn Sie eine Teil- oder Voll­kasko­versicherung haben. Fotografieren Sie die Schäden. Der Versicherer kommt für Schäden durch Sturm ab Wind­stärke 8 sowie für Blitz- und Hagelschäden auf. Da Hagelschäden von der Teilkasko gedeckt sind, werden sie nicht auf den Schadenfrei­heits­rabatt ange­rechnet.
  • Regulierung. Sie können den Wagen in einer Werk­statt reparieren oder sich die Schadens­summe auszahlen lassen, abzüglich der vereinbarten Selbst­beteiligung. Nicht von der Kasko­versicherung gedeckt sind Wert­minderung, Ersatz­fahr­zeuge und Nutzungs­ausfall. Werk­stätten bieten manchmal kostenlos Ersatz-Pkw an.
  • Auto­versicherung. Über­prüfen Sie regel­mäßig, ob Ihr Auto günstig mit den gewünschten Leistungen versichert ist. Mit unserem Kfz-Versicherungsvergleich ermitteln wir für Sie für 7,50 Euro aktuelle Tarife nach Ihren Vorgaben.
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