Auto­versicherung

Ausnahme: Alkohol

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Die Verzichts­klausel greift nicht, wenn Alkohol und Drogen im Spiel sind. Entstanden Schäden, weil der Kunde grob fahr­lässig war, zahlt die Kasko­versicherung im Extremfall gar nichts.

Versicherer zahlt schon ab 0,3 Promille weniger

Um vom Kasko­versicherer wenigs­tens einen Teil ersetzt zu bekommen, können dem Fahrer Argumente helfen, die ihn in ein besseres Licht rücken. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn er nur wenig getrunken hatte. Da reicht es aber nicht, unter der Promille­grenze von 0,5 zu bleiben – obwohl dies das offizielle Limit ist, ab dem ein Bußgeld fällig ist. Vielmehr greift schon ab etwa 0,3 Promille die „relative Fahr­untüchtig­keit“. Das bedeutet: Wer mit 0,3 Promille einen Unfall baut, muss damit rechnen, dass die Kasko­versicherung ihre Leistung kürzt, und das nicht zu knapp: In der Regel beträgt die Kürzung 50 Prozent (Ober­landes­gericht Hamm, Az. 20 U 74/10). Zwar gilt als Einschränkung, dass typische, alkoholbe­dingte Fahr­fehler oder Ausfallerscheinungen hinzukommen müssen, etwa lang­same Reaktion, unsichere Koor­dination oder erhöhte Risiko­bereitschaft. Aber bei Unfällen ist das meist der Fall, sodass die Versicherer in der Regel kürzen. Je mehr Alkohol im Blut, desto drastischer der Einschnitt.

Beispiele für Kürzungen wegen Alkohol:

  • Eine Fahrerin mit 0,7 Promille musste 75 Prozent Kürzung hinnehmen (Amts­gericht Siegen, Az. 14 C 2166/12).
  • 75 Prozent abge­zogen wurden einem Fahrer, der mit 0,93 Promille morgens um 6 Uhr mit seinem Skoda Octavia gegen einen Baum fuhr. Ein zufäl­lig vorbeifahrender Rettungs­wagen fand ihn auf der Verkehrs­insel sitzend. Von rund 12 000 Euro Schaden bekam er nur 3 000 Euro ersetzt, von denen noch 500 Euro Selbst­behalt abge­zogen wurden (Saarlän­disches Ober­landes­gericht, Az. 4 U 165/13).
  • Ebenfalls 75 Prozent Kürzung musste eine Frau hinnehmen, die mit 1,09 Promille nachts auf einer Bundes­straße eine Baustelle über­sah. Ein Fahrer, der mit 1,05 Promille beim Spur­wechsel ein anderes Auto erwischt hatte, bekam 80 Prozent Kürzung (Kammerge­richt Berlin, Az. 6 U 87/10).
  • Ganz düster wird es bei „absoluter Fahr­untüchtig­keit“, die bei 1,1 Promille beginnt. Dann kürzen Kasko­versicherer die Entschädigung im Regelfall um 100 Prozent – das heißt, der Versicherte geht leer aus (Bundes­gerichts­hof, Az. IV ZR 225/10). Zusätzlich darf die Haft­pflicht bis zu 5 000 Euro Regress fordern. Aber auch schon bei weniger als 1,1 Promille sind 100 Prozent Kürzung möglich. Das erlebte ein Fahrer, der mit 0,9 Promille auf gerader Fahr­bahn in den Gegen­verkehr gekommen war (Land­gericht Kaisers­lautern, Az. 3 O 323/13).

Wenn der betrunkene Freund fährt

Es hilft auch wenig, wenn der betrunkene Auto­besitzer sich nicht selbst ans Steuer setzt, sondern einen Freund fahren lässt – und der ebenfalls angetrunken ist. Deshalb musste ein Kunde 75 Prozent Kürzung akzeptieren. Seine Entschuldigung, er sei so benebelt gewesen, dass er den angetrunkenen Zustand seines Freundes gar nicht bemerkt habe, fand das Gericht unerheblich. Sein Verschulden lag schon darin, Alkohol zu trinken, ohne vorher sicher zu stellen, dass er später nicht alkoholisiert ins Auto steigt oder die Auto­schlüssel einem anderen Fahr­untüchtigen gibt (Land­gericht Bonn, Az. 10 O 115/09).

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.02.2015 um 11:53 Uhr
    Test Autoversicherungen

    @alle: Im großen Test der Autoversicherungen in Finanztest 11/14 finden Sie in der Tabelle zur Leistungsübersicht in der Spalte "Verzicht Grob fahrlässig" die Tarife mit einem schwarzen Quadrat gekennzeichnet, die die Zusatzleistung bieten. Es gibt auch günstige Tarife mit diesem Klauseln (maa)

  • infoetjuergen-hartenstein.de am 18.02.2015 um 10:25 Uhr
    Aha

    Das fällt den Fachleuten aber frü auf !!! Diese Kleinigkeiten werden in den Novemberausgaben z.B. nicht berücksichtigt.....Hauptsache halt billig. Nix gegen Journalisten....aber Fachleute werden in vor den Tests wohl nicht befragt.