Ob es grob fahrlässig ist, im Winter mit Sommerreifen zu fahren, ist höchstrichterlich noch ungeklärt. Die Straßenverkehrsordnung kennt keine Winterreifenpflicht – dort ist nur von „M+S-Reifen“ die Rede. Und auch die müssen nicht zwingend aufgezogen werden. Wer darauf verzichten will, kann sein Auto bei Eis und Schnee einfach stehen lassen. So lange die Straße trocken ist, ist es in der Regel selbst im tiefsten Winter nicht grob fahrlässig, mit Sommerreifen zu fahren. Fängt es unterwegs an zu schneien, wäre das Weiterfahren nicht erlaubt, aber nicht zwangsläufig auch grob fahrlässig.
Gerichte urteilen unterschiedlich
So musste die Vollkaskoversicherung den kompletten Schaden von 1 086 Euro begleichen, als ein Hamburger mit Sommerreifen bei schneebedeckter Fahrbahn gegen eine Mauer prallte. Es sei möglich, dass es auch mit Winterreifen zu dem Unfall gekommen wäre, meinte das Landgericht Hamburg (Az. 331 S 137/09). Anders ist das, wenn jemand mit Sommerreifen in ein Skigebiet im Hochgebirge fährt. Schon 2003 hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main dies als grob fahrlässig verurteilt (Az. 3 U 186/02).
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@alle: Im großen Test der Autoversicherungen in Finanztest 11/14 finden Sie in der Tabelle zur Leistungsübersicht in der Spalte "Verzicht Grob fahrlässig" die Tarife mit einem schwarzen Quadrat gekennzeichnet, die die Zusatzleistung bieten. Es gibt auch günstige Tarife mit diesem Klauseln (maa)
Das fällt den Fachleuten aber frü auf !!! Diese Kleinigkeiten werden in den Novemberausgaben z.B. nicht berücksichtigt.....Hauptsache halt billig. Nix gegen Journalisten....aber Fachleute werden in vor den Tests wohl nicht befragt.