Auto­versicherung

Mit Sommerreifen durch den Winter – grob fahr­lässig?

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Ob es grob fahr­lässig ist, im Winter mit Sommerreifen zu fahren, ist höchst­richterlich noch ungeklärt. Die Straßenverkehrs­ordnung kennt keine Winterreifen­pflicht – dort ist nur von „M+S-Reifen“ die Rede. Und auch die müssen nicht zwingend aufgezogen werden. Wer darauf verzichten will, kann sein Auto bei Eis und Schnee einfach stehen lassen. So lange die Straße trocken ist, ist es in der Regel selbst im tiefsten Winter nicht grob fahr­lässig, mit Sommerreifen zu fahren. Fängt es unterwegs an zu schneien, wäre das Weiterfahren nicht erlaubt, aber nicht zwangs­läufig auch grob fahr­lässig.

Gerichte urteilen unterschiedlich

So musste die Voll­kasko­versicherung den kompletten Schaden von 1 086 Euro begleichen, als ein Hamburger mit Sommerreifen bei schnee­bedeckter Fahr­bahn gegen eine Mauer prallte. Es sei möglich, dass es auch mit Winterreifen zu dem Unfall gekommen wäre, meinte das Land­gericht Hamburg (Az. 331 S 137/09). Anders ist das, wenn jemand mit Sommerreifen in ein Skigebiet im Hoch­gebirge fährt. Schon 2003 hat das Ober­landes­gericht Frank­furt/Main dies als grob fahr­lässig verurteilt (Az. 3 U 186/02).

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Profilbild Stiftung_Warentest am 18.02.2015 um 11:53 Uhr
Test Autoversicherungen

@alle: Im großen Test der Autoversicherungen in Finanztest 11/14 finden Sie in der Tabelle zur Leistungsübersicht in der Spalte "Verzicht Grob fahrlässig" die Tarife mit einem schwarzen Quadrat gekennzeichnet, die die Zusatzleistung bieten. Es gibt auch günstige Tarife mit diesem Klauseln (maa)

infoetjuergen-hartenstein.de am 18.02.2015 um 10:25 Uhr
Aha

Das fällt den Fachleuten aber frü auf !!! Diese Kleinigkeiten werden in den Novemberausgaben z.B. nicht berücksichtigt.....Hauptsache halt billig. Nix gegen Journalisten....aber Fachleute werden in vor den Tests wohl nicht befragt.