Auto­versicherung

Regress: Wie viel der Versicherer zurück­fordern darf

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Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung zahlt auch bei grober Fahr­lässig­keit. Sie reguliert aber nur die Schäden des Unfall­gegners. Und sie darf vom Unfall­ver­ursacher Regress fordern. Maximal sind 10 000 Euro drin: für Fehl­verhalten vor dem Unfall 5 000 Euro, weitere 5 000 Euro für grobe Fahr­lässig­keit nach dem Unfall.

Beispiel: Ein 73-Jähriger fuhr mit 0,9 Promille seinen Sport­wagen gegen ein Haus und beging dann Unfall­flucht. Der Haft­pflicht­versicherer bezahlte den Schaden am Haus. Anschließend durfte er 5 000 Euro vom Fahrer zurück­fordern, weil er den Unfall unter Alkohol verursacht hatte. Für die anschließende Unfall­flucht waren 2 500 Euro Regress fällig. Es wären sogar 5 000 Euro gewesen, wenn das Gericht auf schwere Unfall­flucht entschieden hätte. Diese Regel greift zum Beispiel, wenn es bei dem Unfall Verletzte gab (Ober­landes­gericht Celle, Az 8 U 79/09).

Übrigens: Die Voll­kasko­versicherung brauchte in diesem Fall über­haupt nicht zu zahlen. Denn mit der Unfall­flucht hatte der Fahrer gegen seine Pflicht verstoßen, zur Aufklärung der Schaden­umstände beizutragen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 18.02.2015 um 11:53 Uhr
Test Autoversicherungen

@alle: Im großen Test der Autoversicherungen in Finanztest 11/14 finden Sie in der Tabelle zur Leistungsübersicht in der Spalte "Verzicht Grob fahrlässig" die Tarife mit einem schwarzen Quadrat gekennzeichnet, die die Zusatzleistung bieten. Es gibt auch günstige Tarife mit diesem Klauseln (maa)

infoetjuergen-hartenstein.de am 18.02.2015 um 10:25 Uhr
Aha

Das fällt den Fachleuten aber frü auf !!! Diese Kleinigkeiten werden in den Novemberausgaben z.B. nicht berücksichtigt.....Hauptsache halt billig. Nix gegen Journalisten....aber Fachleute werden in vor den Tests wohl nicht befragt.