Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit. Sie reguliert aber nur die Schäden des Unfallgegners. Und sie darf vom Unfallverursacher Regress fordern. Maximal sind 10 000 Euro drin: für Fehlverhalten vor dem Unfall 5 000 Euro, weitere 5 000 Euro für grobe Fahrlässigkeit nach dem Unfall.
Beispiel: Ein 73-Jähriger fuhr mit 0,9 Promille seinen Sportwagen gegen ein Haus und beging dann Unfallflucht. Der Haftpflichtversicherer bezahlte den Schaden am Haus. Anschließend durfte er 5 000 Euro vom Fahrer zurückfordern, weil er den Unfall unter Alkohol verursacht hatte. Für die anschließende Unfallflucht waren 2 500 Euro Regress fällig. Es wären sogar 5 000 Euro gewesen, wenn das Gericht auf schwere Unfallflucht entschieden hätte. Diese Regel greift zum Beispiel, wenn es bei dem Unfall Verletzte gab (Oberlandesgericht Celle, Az 8 U 79/09).
Übrigens: Die Vollkaskoversicherung brauchte in diesem Fall überhaupt nicht zu zahlen. Denn mit der Unfallflucht hatte der Fahrer gegen seine Pflicht verstoßen, zur Aufklärung der Schadenumstände beizutragen.
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@alle: Im großen Test der Autoversicherungen in Finanztest 11/14 finden Sie in der Tabelle zur Leistungsübersicht in der Spalte "Verzicht Grob fahrlässig" die Tarife mit einem schwarzen Quadrat gekennzeichnet, die die Zusatzleistung bieten. Es gibt auch günstige Tarife mit diesem Klauseln (maa)
Das fällt den Fachleuten aber frü auf !!! Diese Kleinigkeiten werden in den Novemberausgaben z.B. nicht berücksichtigt.....Hauptsache halt billig. Nix gegen Journalisten....aber Fachleute werden in vor den Tests wohl nicht befragt.