Alle Testergebnisse für Autoschutzbriefe 04/2015
Besitzer neuwertiger Autos brauchen den Schutzbrief nicht unbedingt. Für sie greift eine Mobilitätsgarantie des Herstellers, meist für ein bis zwei Jahre. Oft verlängert sie sich mit jedem beim Hersteller durchgeführten Service. Enthalten sind meist Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen, Hotelübernachtungen, Fahrzeugrückholung, Weiterfahrt oder Rückreise per Bahn und Flugzeug.
Die Leistungen sind je nach Hersteller unterschiedlich und jenseits der Pannen- und Unfallhilfe meist nicht so umfangreich wie bei Schutzbriefen. Bei einigen Herstellern sind Arzneimittel-, Ersatzteil- und Schlüsselversand inklusive. Oft nicht enthalten sind personenbezogene Leistungen wie Kinderrückholung oder Krankenrücktransport. Meist gilt die Garantie nur, wenn die vorgeschriebenen Inspektionen in der Vertragswerkstatt stattfinden. Selbstverschuldete Pannen schließen einige Firmen aus.
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@sevenofnine: Wir hatten uns in dieser Untersuchung auf die Schutzbriefleistungen fürs Auto konzentriert. Welche Schutzbriefleistungen auf für den angehängten Wohnwagen gelten, hatten wir nicht untersucht. (maa)
Ich finde es wichtig in den Kriterien mit aufzunehmen, ob der Wohnwagen (Anhänger) im Falle eines Schadens mit abgeschleppt wird. Wir sind vor zwei Jahren in England, auf Grund eines Getriebeschadens, liegen geblieben u.mussten, obwohl wir über die VW Mobilitätsgarantie und den ADAC abgesichert waren, den Wohnwagen in England stehen lassen. Das Fahrzeug ist nach Deutschland transportiert worden. Der ADAC teilte uns mit, dass ein Anhänger nur aus Kulanz mit zur Reparaturwerkstatt geschleppt wird. Sollte der Anhänger einen Schaden erleiden ist dieser mitversichert, aber bei uns war der Wohnwagen noch „fahrbereit“ und nicht versichert. Bei VW geht dies gar nicht. Auch eine Dachbox transportiert die VW Mobilitätsgarantie gar nicht. Nur das reine KFZ ohne Anbauteile.
Auch einen Anspruch auf einen Leihwagen mit Anhängerkupplung hat man nicht.
Können Sie uns Schutzbriefe empfehlen, die im Falle eines Schadens des Zugfahrzeugs, auch den Anhänger berücksichtigen u.ggf. zurück transportieren?
@Rimbert: Es gibt Verträge, die ihren Schutz für PKW und Krafträder anbieten. Da wir jedoch nur die Schutzbriefleistungen für Pkw untersucht haben, können wir Ihnen nicht detaillierteren Infos dazu dienen. Bitte beachten Sie auch, dass der Test aus 2015 stammt. Die Anbieter können zwischenzeitlich die Preise und / oder Leistungen geändert haben. (maa)
Moin! Gelten die hier getesteten Schutzbriefe allesamt ausschließlich für PKW oder auch für Motorräder? Und wie sieht´s bei 50ccm-Rollern aus? In der Suchfunktion habe ich leider keine Antworten finden können.
@aixUser: Informationen über zukünftige Untersuchungsvorhaben oder andere geplante Veröffentlichungen unterliegen der Verschwiegenheit. Da wir keine Informationen über zukünftige Untersuchungsvorhaben nach außen tragen dürfen, können wir Ihnen nicht mitteilen, ob ein Test bereits vorbereitet wird oder geplant ist. Wir können Sie nur auf unsere Heftvorschau in unserem Shop verweisen: https://www.test.de/shop/finanztest-hefte/ Weitere Veröffentlichungen in diesem Bereich liegen uns derzeit leider nicht vor. (PK)