Auto­schutz­briefe

Mobilitäts­garantie: Für neuwertige Pkw

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Auto­schutz­briefe Alle Testergebnisse für Autoschutzbriefe 04/2015

Besitzer neuwertiger Autos brauchen den Schutz­brief nicht unbe­dingt. Für sie greift eine Mobilitäts­garantie des Herstel­lers, meist für ein bis zwei Jahre. Oft verlängert sie sich mit jedem beim Hersteller durch­geführten Service. Enthalten sind meist Pannen­hilfe, Abschleppen, Mietwagen, Hotel­über­nachtungen, Fahr­zeugrück­holung, Weiterfahrt oder Rück­reise per Bahn und Flugzeug.

Die Leistungen sind je nach Hersteller unterschiedlich und jenseits der Pannen- und Unfall­hilfe meist nicht so umfang­reich wie bei Schutz­briefen. Bei einigen Herstel­lern sind Arznei­mittel-, Ersatz­teil- und Schlüssel­versand inklusive. Oft nicht enthalten sind personenbezogene Leistungen wie Kinder­rück­holung oder Krankenrück­trans­port. Meist gilt die Garantie nur, wenn die vorgeschriebenen Inspektionen in der Vertrags­werk­statt statt­finden. Selbst­verschuldete Pannen schließen einige Firmen aus.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 06.04.2020 um 18:45 Uhr
Wohnwagen abschleppen bei Schaden am Zugfahrzeug

@sevenofnine: Wir hatten uns in dieser Untersuchung auf die Schutzbriefleistungen fürs Auto konzentriert. Welche Schutzbriefleistungen auf für den angehängten Wohnwagen gelten, hatten wir nicht untersucht. (maa)

sevenofnine am 04.04.2020 um 13:13 Uhr
Wohnwagen abschleppen bei Schaden am Zugfahrzeug

Ich finde es wichtig in den Kriterien mit aufzunehmen, ob der Wohnwagen (Anhänger) im Falle eines Schadens mit abgeschleppt wird. Wir sind vor zwei Jahren in England, auf Grund eines Getriebeschadens, liegen geblieben u.mussten, obwohl wir über die VW Mobilitätsgarantie und den ADAC abgesichert waren, den Wohnwagen in England stehen lassen. Das Fahrzeug ist nach Deutschland transportiert worden. Der ADAC teilte uns mit, dass ein Anhänger nur aus Kulanz mit zur Reparaturwerkstatt geschleppt wird. Sollte der Anhänger einen Schaden erleiden ist dieser mitversichert, aber bei uns war der Wohnwagen noch „fahrbereit“ und nicht versichert. Bei VW geht dies gar nicht. Auch eine Dachbox transportiert die VW Mobilitätsgarantie gar nicht. Nur das reine KFZ ohne Anbauteile.
Auch einen Anspruch auf einen Leihwagen mit Anhängerkupplung hat man nicht.
Können Sie uns Schutzbriefe empfehlen, die im Falle eines Schadens des Zugfahrzeugs, auch den Anhänger berücksichtigen u.ggf. zurück transportieren?

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.03.2020 um 13:45 Uhr
Gültig nur für PKW oder auch Motorräder

@Rimbert: Es gibt Verträge, die ihren Schutz für PKW und Krafträder anbieten. Da wir jedoch nur die Schutzbriefleistungen für Pkw untersucht haben, können wir Ihnen nicht detaillierteren Infos dazu dienen. Bitte beachten Sie auch, dass der Test aus 2015 stammt. Die Anbieter können zwischenzeitlich die Preise und / oder Leistungen geändert haben. (maa)

Rimbert am 01.03.2020 um 14:06 Uhr
Gültig nur für PKW oder auch Motorröäder?

Moin! Gelten die hier getesteten Schutzbriefe allesamt ausschließlich für PKW oder auch für Motorräder? Und wie sieht´s bei 50ccm-Rollern aus? In der Suchfunktion habe ich leider keine Antworten finden können.

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.10.2019 um 13:30 Uhr
Wann gibt es neuen Test?

@aixUser: Informationen über zukünftige Untersuchungsvorhaben oder andere geplante Veröffentlichungen unterliegen der Verschwiegenheit. Da wir keine Informationen über zukünftige Untersuchungsvorhaben nach außen tragen dürfen, können wir Ihnen nicht mitteilen, ob ein Test bereits vorbereitet wird oder geplant ist. Wir können Sie nur auf unsere Heftvorschau in unserem Shop verweisen: https://www.test.de/shop/finanztest-hefte/ Weitere Veröffentlichungen in diesem Bereich liegen uns derzeit leider nicht vor. (PK)