Auto­schutz­briefe Auto­versicherer meist billiger als der ADAC

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Wenn das Auto liegenbleibt, helfen nicht nur die „gelben Engel“ des ADAC. Die Policen des eigenen Versicherers sind viel güns­tiger.

Auto­schutz­briefe Alle Testergebnisse für Autoschutzbriefe 04/2015 freischalten

Wenn das Auto streikt, ist es immer der falsche Moment. Ausgerechnet morgens vor der Arbeit wollte Christian Haentjes’ Corsa nicht anspringen. Nur ein mattes Würgen, da war klar: Es lag nicht am Opel, es war die Batterie. Genau dafür hatte der Rends­burger einen Schutz­brief. Ein kurzer Anruf und eine halbe Stunde später war der Pannenhelfer da. Schon lief der Motor.

Es ist das sichere Gefühl, in so einem Fall Hilfe zu bekommen, das den Schutz­brief in den Augen der meisten Auto­fahrer unver­zicht­bar macht. Rund 40 Millionen Menschen haben diese Police. Sie liefert vor allem Komfort.

Irgendwo an einer Land­straße in einer regnerischen Nacht liegen­zubleiben, kann extrem unangenehm sein. Der Schutz­brief­kunde muss dann nicht per Handy Werk­stätten oder Abschlepp­firmen suchen. Er wählt einfach den Notruf seines Anbieters. Das hilft vor allem im Ausland, wenn man die Sprache nicht kann.

Zwischen 5 und 134 Euro

Die finanziellen Vorteile sind hingegen über­schaubar. Pannen­hilfe kostet oft unter 120 Euro, so der Verband der Bergungs- und Abschlepp­unternehmen. Fürs Abschleppen liegen die Stundensätze oft unter 180 Euro. Sich dagegen zu versichern, ist vor allem bequem.

Diesen Komfort lassen sich die meisten Auto­fahrer gern etwas kosten. Was sie dafür bekommen, zeigt unsere Tabelle: Autoschutzbriefe. Untersucht haben wir 77 Angebote von Versicherern und dazu die von acht Auto­clubs. Im Test sind nur Schutz­briefe, die mindestens europaweit gelten.

Markt­führer ist der ADAC. 18,9 Millionen Mitglieder hat der Club. 12,7 Millionen haben die „Plus-Mitgliedschaft“ und damit den Schutz­brief, der ihnen auch außer­halb Deutsch­lands hilft. Die anderen erhalten nur Pannen- und Unfall­hilfe im Inland.

Noch mehr Kunden als der ADAC haben die Versicherer. Sie verkaufen 26,8 Millionen Verträge. Was beim Vergleich als Erstes ins Auge springt, ist der große Preis­unterschied. Bei dem Versicherer, bei dem ein Kunde seine Auto­versicherung abge­schlossen hat, kann er den Schutz­brief viel güns­tiger bekommen als bei einem Auto­club. Bei einigen Versicherern muss der Kunde nur eine Kfz-Haft­pflicht haben. Andere bieten den Schutz­brief nur mit einer Teil- oder Voll­kasko an.

Das teuerste Angebot für einen Schutz­brief macht der ADAC mit 134 Euro pro Jahr. Es umfasst alle Autos im Haushalt, auch die der Kinder bis 23 Jahre. Soll es nur das Auto des Mitglieds sein, kostet es 84 Euro.

Sehr günstig sind Allianz und Ergo mit nur 5 Euro. Bei einigen Versicherern ist der Schutz­brief sogar ohne Aufpreis fester Bestand­teil der Kfz-Police.

Fremd­kunden zahlen mehr

Dass die Clubs teurer sind, liegt vor allem am Mitglieds­beitrag. Dafür können Mitglieder sich zum Beispiel vor einem Urlaub eine Tourenplanung erstellen lassen, sie bekommen gratis Land­karten und touristische Informationen. Es gibt Hilfe beim Auto­kauf, Rabatte auf Reifen oder in Schnell­restaurants, eine Zeit­schrift und mehr.

Nur wenige Versicherer nehmen auch Fremd­kunden. Beispiel AachenMünchner: Wer dort eine Kasko hat, erhält den Schutz­brief für 7,80 Euro, andere Kunden zahlen 46,16 Euro. Das ist auch nicht viel güns­tiger als bei den Clubs.

Außerdem lehnen einige Versicherer alte Autos ab. Bei der DA Deutsche Allgemeine dürfen sie maximal zwölf Jahre alt sein.

Vor allem bei den Clubs gelten manche Leistungen – etwa der Arznei­mittel­versand – auch losgelöst vom Auto, wenn der Kunde zum Beispiel per Flug oder Bahn unterwegs ist. Die Schutz­briefe der Versicherer gelten meist gezielt für das versicherte Auto.

ADAC-Ruf wie Donnerhall

Wichtig für die Entscheidung, ob Auto­club oder Versicherer, ist am Ende die Hilfe vor Ort. Da hat der ADAC trotz Image­krise einen Ruf wie Donnerhall. Die Kunden­zufriedenheit ist enorm. „Sehr positiv“, lobt Finanztest-Leser Bernd Klaas. „Mir wurde problemlos geholfen“, erklärt Rainer Schirmer. Ähnliches steht in Internetforen. Kritik ist selten. Dass im Notfall auf den Club Verlass ist, dieses Ansehen verdankt er vor allem seinen Pannenhelfern. Es sind 1 830 eigene gelb lackierte Straßenwacht-Autos und 5 000 Straßendienst-Wagen von Fremdfirmen, die mit dem Club koope­rieren. Nach eigenen Angaben sind sie im Schnitt in 45 Minuten vor Ort.

Externe Pannenhelfer im Einsatz

Die Versicherer und einige andere Clubs haben inzwischen ähnliche Angebote. 2001 startete die „Assistance Partner“. Sie verfügt über 1 900 silbern lackierte Fahr­zeuge. Auch sie arbeitet mit externen Pannenhelfern zusammen, ebenso mit Firmen wie Deutsche Assistance, Inter Assistance oder Europ Assistance. Sie erbringen Service­leistungen für Versicherer. Die Deutsche Assistance beispiels­weise ist mit einem 24-Stunden-Notrufservice Partner der öffent­lichen Versicherer – auch für andere Sparten wie Reisekranken­policen.

Auf die „silberne Flotte“ greifen zahlreiche Versicherer zurück, etwa der Roland-Schutz­brief, ebenso Auto­clubs wie der VCD oder der BAVC. Die Pannenhelfer waren im vergangenen Jahr in etwa 80 Prozent der Fälle nach 45 Minuten vor Ort, erklärt Geschäfts­führer Klaus Stemig.

Dagegen stützt sich der Auto­club ARCD auf seine eigene Notrufzentrale und eine „bunte Flotte“ mit 1 400 Abschlepp­firmen, deren Wagen rot und grün, blau und weiß, silber oder auch gelb lackiert sind.

Nur selten arbeiten einige der externen Firmen nicht nur für die „bunte“ oder die „silberne“ Flotte, sondern auch für den ADAC. Dann kommt ein Abschlepp­fahr­zeug mit der Aufschrift „Im Auftrag des ADAC“ – auch wenn der Kunde den Schutz­brief eines Versicherers hat. So etwas wollen die Pannenhelfer vermeiden: „Wir achten bei unseren Part­nern darauf, dass es keine Über­lappungen mit dem ADAC gibt“, betont Stemig.

Pannen- und Unfall­hilfe zentral

Im Ausland koope­rieren die Assistanceanbieter mit ähnlichen Firmen. So können sie ein interna­tionales Netz­werk an Helfern bereit­stellen.

Kern des Schutz­briefs ist die Pannen- und Unfall­hilfe. Sie wird am häufigsten genutzt.

Pannen­hilfe. Meist gilt eine Ober­grenze von 100 Euro. Sie deckt im Regelfall auch Kleinteile ab, die der Pannenhelfer im Auto mitbringt. Nicht ersetzt werden Reparatur­kosten, die eventuell später in einer Werk­statt anfallen.

Abschleppen. Muss das Auto in eine Werk­statt, ist das Abschleppen über den Schutz­brief abge­deckt, oft bis 150 Euro. Die Pannen­hilfe wird meist darauf ange­rechnet.

Bergen. Ist das Auto von der Straße abge­kommen, wird es wieder auf die Fahr­bahn gebracht. Hier gilt meist kein Kosten­limit.

Hotel. Bleibt das Auto auf einer Reise über Nacht in einer Werk­statt, bekommt der Kunde das Hotel bezahlt, meist 50 bis 80 Euro pro Nacht für maximal drei Über­nachtungen. Wer dies nutzt, kann später aber nicht zusätzlich einen Mietwagen bean­spruchen.

Mietwagen. Kann das Auto nicht gleich repariert werden, steht dem Kunden ein Mietwagen zu, meist für maximal sieben Tage im Inland, im Ausland insgesamt für 350 Euro.

Kurz­fahrten. Ist vor Ort ein Taxi nötig, zahlt das der Schutz­brief, mit Ober­grenze.

Ersatz­teil­versand. Ersatz­teile werden per Bahn oder Flugzeug ins Ausland geliefert, wenn es sie vor Ort nicht gibt.

Weiterfahrt, Rück­reise. Kann das Auto nicht repariert werden, deckt der Schutz­brief die Weiterfahrt zum Ziel oder die Rück­fahrt nach­hause ab. Ersetzt wird meist eine Bahn­fahrt zweiter Klasse, ab 1 200 Kilo­metern erster Klasse oder ein Flug. Auch hier gilt: Wer dies nutzt, bekommt nicht zusätzlich die Kosten für einen Mietwagen ersetzt. Wenn der Fahrer das Auto nach der Reparatur abholt, gibt es pro Kilo­meter 25 bis 75 Cent.

Fahr­zeugrück­trans­port. Kann das Auto nicht sofort repariert werden, bekommt der Kunde den Rück­trans­port in eine Werk­statt an seinem Wohn­ort bezahlt, wenn die Reparatur den Wert des Pkw nicht über­steigt.

Fahr­zeug­abholung. Können weder Fahrer noch ein Mitfahrer das Auto zurück­bringen, schickt der Schutz­briefanbieter einen Fahrer – auch wenn der Kunde nicht selbst gefahren ist, sondern wenn er den Pkw verliehen hat.

Stand­kosten. Muss der Wagen für längere Zeit stehenbleiben, werden die Kosten über­nommen, meist für zwei Wochen.

Krankenrück­trans­port. Ist eine Behand­lung im Reise­land nicht möglich, deckt der Schutz­brief die Kosten eines medizi­nisch notwendigen Rück­trans­ports ab.

Kranken­besuche. Liegt der Kunde im Ausland 14 Tage oder länger im Kranken­haus, werden oft Besuche von Angehörigen mindestens bis zu 500 Euro bezahlt.

Kinder­rück­holung. Sind die Eltern bei einer Auslands­reise krank oder verletzt, deckt der Schutz­brief die Abholung der Kinder durch eine vom Kunden gewählte Begleit­person oder stellt selber eine. Meist dürfen die Kinder höchs­tens 15 Jahre alt sein.

Todes­fall­hilfe. Kommen Kunde oder Mitfahrer während einer Auslands­reise mit dem versicherten Fahr­zeug ums Leben, wird die Beerdigung vor Ort oder die Über­führung nach Deutsch­land über­nommen.

Nur ab 50 Kilo­meter vom Wohn­ort

Bei den Leistungen ist zu beachten: Der Kunde sollte sich im Schadens­fall immer direkt an den Notruf des Versicherers wenden – also nicht versuchen, erst­mal auf eigene Faust Hilfe zu holen, einen Mietwagen oder ein Hotel zu buchen. Einige Versicherer leisten nur dann, wenn der Kunde sich zuerst an sie wendet. Bei anderen gibt es dann bessere Leistungen, zum Beispiel entfallen die Ober­grenzen bei der Pannen- und Unfall­hilfe oder beim Abschleppen.

Grund­sätzlich gilt: Springt das vorm Haus geparkte Auto nicht an, kommt ein Helfer kostenlos. Aber gratis Hotel oder Mietwagen bekommt der Kunde im Regelfall nur bei Problemen, die weiter als 50 Kilo­meter vom Wohn­ort passieren. Axa easy, Axa komfort, KS, Roland, Württem­bergische (Premium) verzichten auf diese Kilo­meter­grenze, bei AachenMünchener und Generali beträgt sie nur 30 Kilo­meter.

Andere Leistungen gelten nur im Ausland, etwa Ersatz­teil­versand oder Verschrottung. Außerdem darf eine einzelne Reise meist maximal 42 Tage dauern. Es sind aber mehrere solcher Reisen pro Jahr versichert.

Krankenrück­trans­port über­flüssig

Viele Schutz­briefe enthalten jede Menge Extras, über deren Nutz­wert man streiten kann. Von zweifelhaftem Wert ist der Krankenrück­trans­port. Dies ist zwar im Notfall extrem wichtig. Aber die meisten Schutz­briefe haben in diesem Punkt einen üblen Haken: Sie zahlen den Rück­trans­port nur, wenn er „medizi­nisch notwendig“ ist. Das kann sich auf wenige brenz­lige Situationen beschränken, sodass der Kunde diese Leistung gar nicht bekommt. Besser ist die Klausel „medizi­nisch sinn­voll“ wie beim ADAC. Dann wird der Patient auch zurück­trans­portiert, wenn die Heilungs­aussichten in einer heimischen Klinik besser sind, weil es ihm dort psychisch besser geht.

Unabhängig vom Schutz­brief sollte jeder Urlauber, der ins Ausland fährt, unbe­dingt eine Reisekranken­versicherung haben. Sie enthält den Krankenrück­trans­port ohnehin, oft mit der kundenfreundlicheren Klausel.

Gute Jahres­verträge kosten nur 20 bis 30 Euro für die ganze Familie (Test Auslandsreise-Krankenversicherung). Wer diesen Schutz hat, für den ist der Rück­trans­port als Schutz­brief­leistung über­flüssig.

Wenig sinn­voll sind auch Unfall­zusatz­versicherungen, die viel zu wenig zahlen, um eine Unfall- oder Invaliditäts­police zu ersetzen.

Ähnlich ist es, wenn die Police zwar Rechts­schutz verspricht, dies aber beschränkt auf Beratung, auf Auslands­fälle oder auf Hilfe nur nach einem Unfall. Wer guten Rechts­schutz will, sollte besser gleich eine Rechts­schutz­police abschließen.

Andere Leistungen sind eher Kleinig­keiten. Da werden Kosten ersetzt, wenn der Urlauber vorzeitig nach­hause muss, zum Beispiel weil einge­brochen wurde. Oder es gibt Hilfe bei Straf­verfolgung, Erdbeben und Über­schwemmungen. Winter­sport­lern, die wegen einer Lawine nicht nach­hause können, wird das Hotel für drei Nächte ersetzt.

Die „Leistung“ besteht nur aus Porto

Wenig wert ist auch die „Hilfe bei der Beschaffung von Reisedokumenten“: Hat der Kunde seinen Pass zuhause vergessen, kann die Versicherung nicht in die Wohnung einbrechen. Aber falls ein Nach­bar den Schlüssel hat und den Pass nach­schickt, ersetzt sie das Porto. Viel mehr kommt teils auch beim Auto­schlüssel­service nicht heraus. Schutz­briefe ersetzen in der Regel nicht die Kosten für einen neuen Schlüssel.

Solche Leistungen haben wir in der Tabelle nicht aufgelistet, auch weil die meisten Tarife sie ohnehin bieten. Bei der Auswahl eines Schutz­briefs sollte es um die Kern­leistung gehen – und um den Preis.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.04.2020 um 18:45 Uhr
    Wohnwagen abschleppen bei Schaden am Zugfahrzeug

    @sevenofnine: Wir hatten uns in dieser Untersuchung auf die Schutzbriefleistungen fürs Auto konzentriert. Welche Schutzbriefleistungen auf für den angehängten Wohnwagen gelten, hatten wir nicht untersucht. (maa)

  • sevenofnine am 04.04.2020 um 13:13 Uhr
    Wohnwagen abschleppen bei Schaden am Zugfahrzeug

    Ich finde es wichtig in den Kriterien mit aufzunehmen, ob der Wohnwagen (Anhänger) im Falle eines Schadens mit abgeschleppt wird. Wir sind vor zwei Jahren in England, auf Grund eines Getriebeschadens, liegen geblieben u.mussten, obwohl wir über die VW Mobilitätsgarantie und den ADAC abgesichert waren, den Wohnwagen in England stehen lassen. Das Fahrzeug ist nach Deutschland transportiert worden. Der ADAC teilte uns mit, dass ein Anhänger nur aus Kulanz mit zur Reparaturwerkstatt geschleppt wird. Sollte der Anhänger einen Schaden erleiden ist dieser mitversichert, aber bei uns war der Wohnwagen noch „fahrbereit“ und nicht versichert. Bei VW geht dies gar nicht. Auch eine Dachbox transportiert die VW Mobilitätsgarantie gar nicht. Nur das reine KFZ ohne Anbauteile.
    Auch einen Anspruch auf einen Leihwagen mit Anhängerkupplung hat man nicht.
    Können Sie uns Schutzbriefe empfehlen, die im Falle eines Schadens des Zugfahrzeugs, auch den Anhänger berücksichtigen u.ggf. zurück transportieren?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.03.2020 um 13:45 Uhr
    Gültig nur für PKW oder auch Motorräder

    @Rimbert: Es gibt Verträge, die ihren Schutz für PKW und Krafträder anbieten. Da wir jedoch nur die Schutzbriefleistungen für Pkw untersucht haben, können wir Ihnen nicht detaillierteren Infos dazu dienen. Bitte beachten Sie auch, dass der Test aus 2015 stammt. Die Anbieter können zwischenzeitlich die Preise und / oder Leistungen geändert haben. (maa)

  • Rimbert am 01.03.2020 um 14:06 Uhr
    Gültig nur für PKW oder auch Motorröäder?

    Moin! Gelten die hier getesteten Schutzbriefe allesamt ausschließlich für PKW oder auch für Motorräder? Und wie sieht´s bei 50ccm-Rollern aus? In der Suchfunktion habe ich leider keine Antworten finden können.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.10.2019 um 13:30 Uhr
    Wann gibt es neuen Test?

    @aixUser: Informationen über zukünftige Untersuchungsvorhaben oder andere geplante Veröffentlichungen unterliegen der Verschwiegenheit. Da wir keine Informationen über zukünftige Untersuchungsvorhaben nach außen tragen dürfen, können wir Ihnen nicht mitteilen, ob ein Test bereits vorbereitet wird oder geplant ist. Wir können Sie nur auf unsere Heftvorschau in unserem Shop verweisen: https://www.test.de/shop/finanztest-hefte/ Weitere Veröffentlichungen in diesem Bereich liegen uns derzeit leider nicht vor. (PK)