Auto­schutz­briefe

So haben wir getestet

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Auto­schutz­briefe Alle Testergebnisse für Autoschutzbriefe 04/2015

Befragt wurden alle Kfz-Versicherer sowie acht Auto­mobilclubs, dazu die Roland-Assistance. Wir haben nur Schutz­brief­leistungen für Pkw mit europa­weiter Geltung untersucht. Einige bieten zusätzliche Leistungen, die welt­weit gelten. Die Tabelle zeigt wichtige Leistungen bei einer Auto­panne.

Bei Versicherern ist der Abschluss meist nur möglich, wenn der Kunde dort auch eine Kfz-Versicherung hat. Die Versicherer, die den Schutz­brief auch Nicht­kunden anbieten, stehen in der Tabelle separat, ebenso die Auto­clubs: Dort ist meist eine Mitgliedschaft erforderlich (Ausnahme: VCD).

Viele Leistungen werden von fast allen Anbietern ähnlich erbracht. Daher haben wir sie nicht extra in der Tabelle aufgeführt, etwa Bergen des Autos, Fahr­zeug­unterstellung oder -rück­holung, Ersatz­teil­versand, Verzollung und Verschrottung im Ausland.

Wer und was ist versichert? Bei den Auto­clubs und bei den Einzel­policen von Versicherungs­unternehmen sind je nach Tarif neben dem Kunden und allen Fahr­zeugen, mit denen er unterwegs ist, auch Partner, Familien­mitglieder und deren Fahr­zeuge sowie andere Mitfahrer versichert. Bei an die Kfz-Police gekoppelten Verträgen bezieht sich der Schutz meist auf das eine versicherte Auto und dessen Fahrer und Insassen.

Pannen-/Unfall­hilfe, Abschleppen. Die Tabelle nennt die Höchst­summen, bis zu denen geleistet wird. Die Pannen­hilfe wird meist auf das Abschleppen ange­rechnet.

Weiterfahrt/Rück­reise. Im Regelfall bei Stre­cken unter 1 200 km Bahnti­cket 2. Klasse, ab 1 200 km 1. Klasse.

ja = bei langen Stre­cken (meist ab 1 200 km) auch Flug möglich.

nein = auch auf Lang­stre­cken nur Bahn.

Kranken­besuche. Die Kosten werden in der Regel ab 14 Tagen über­nommen.

ja = Anbieter zahlt mindestens bis zu 500 Euro.

eingeschränkt = Nur bei Auslands­reisen.

Jahres­beitrag. Oft ist er bei den Auto­clubs gestaffelt in Single-, Partner-, Familien­tarife.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 06.04.2020 um 18:45 Uhr
Wohnwagen abschleppen bei Schaden am Zugfahrzeug

@sevenofnine: Wir hatten uns in dieser Untersuchung auf die Schutzbriefleistungen fürs Auto konzentriert. Welche Schutzbriefleistungen auf für den angehängten Wohnwagen gelten, hatten wir nicht untersucht. (maa)

sevenofnine am 04.04.2020 um 13:13 Uhr
Wohnwagen abschleppen bei Schaden am Zugfahrzeug

Ich finde es wichtig in den Kriterien mit aufzunehmen, ob der Wohnwagen (Anhänger) im Falle eines Schadens mit abgeschleppt wird. Wir sind vor zwei Jahren in England, auf Grund eines Getriebeschadens, liegen geblieben u.mussten, obwohl wir über die VW Mobilitätsgarantie und den ADAC abgesichert waren, den Wohnwagen in England stehen lassen. Das Fahrzeug ist nach Deutschland transportiert worden. Der ADAC teilte uns mit, dass ein Anhänger nur aus Kulanz mit zur Reparaturwerkstatt geschleppt wird. Sollte der Anhänger einen Schaden erleiden ist dieser mitversichert, aber bei uns war der Wohnwagen noch „fahrbereit“ und nicht versichert. Bei VW geht dies gar nicht. Auch eine Dachbox transportiert die VW Mobilitätsgarantie gar nicht. Nur das reine KFZ ohne Anbauteile.
Auch einen Anspruch auf einen Leihwagen mit Anhängerkupplung hat man nicht.
Können Sie uns Schutzbriefe empfehlen, die im Falle eines Schadens des Zugfahrzeugs, auch den Anhänger berücksichtigen u.ggf. zurück transportieren?

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.03.2020 um 13:45 Uhr
Gültig nur für PKW oder auch Motorräder

@Rimbert: Es gibt Verträge, die ihren Schutz für PKW und Krafträder anbieten. Da wir jedoch nur die Schutzbriefleistungen für Pkw untersucht haben, können wir Ihnen nicht detaillierteren Infos dazu dienen. Bitte beachten Sie auch, dass der Test aus 2015 stammt. Die Anbieter können zwischenzeitlich die Preise und / oder Leistungen geändert haben. (maa)

Rimbert am 01.03.2020 um 14:06 Uhr
Gültig nur für PKW oder auch Motorröäder?

Moin! Gelten die hier getesteten Schutzbriefe allesamt ausschließlich für PKW oder auch für Motorräder? Und wie sieht´s bei 50ccm-Rollern aus? In der Suchfunktion habe ich leider keine Antworten finden können.

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.10.2019 um 13:30 Uhr
Wann gibt es neuen Test?

@aixUser: Informationen über zukünftige Untersuchungsvorhaben oder andere geplante Veröffentlichungen unterliegen der Verschwiegenheit. Da wir keine Informationen über zukünftige Untersuchungsvorhaben nach außen tragen dürfen, können wir Ihnen nicht mitteilen, ob ein Test bereits vorbereitet wird oder geplant ist. Wir können Sie nur auf unsere Heftvorschau in unserem Shop verweisen: https://www.test.de/shop/finanztest-hefte/ Weitere Veröffentlichungen in diesem Bereich liegen uns derzeit leider nicht vor. (PK)