Die Stiftung Warentest bewertet Autokindersitze in vier Disziplinen: Unfallsicherheit, Handhabung, Ergonomie und Schadstoffe. Die Noten in den Disziplinen werden Gruppenurteile genannt. Aus den vier Gruppenurteilen ergibt sich das test-Qualitätsurteil. Lesen Sie hier, wie die Stiftung Warentest testet. (Testprogramm 2015 bis 2019).
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Testergebnisse für 415 AutokindersitzeAutokindersitze – die Prüfungen im Detail
Die Stiftung Warentest testet Autokindersitze gemeinsam mit dem ADAC und Verbraucherorganisationen aus Belgien, Brasilien, Bulgarien, China, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Hongkong, Irland, Island, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern. Die Stiftung Warentest kauft die Kindersitze anonym im Handel ein.
Gewichtung
Die Stiftung Warentest berechnet das test-Qualitätsurteil aus den Gruppenurteilen Unfallsicherheit, Handhabung und Ergonomie. Jedes Gruppenurteil geht mit einem festen Anteil ins Qualitätsurteil ein. Ausnahme: Das Gruppenurteil für Schadstoffe geht nicht direkt ins Qualitätsurteil ein. Nur wenn die Tester Schadstoffe in kritischer Menge finden, werten sie das Qualitätsurteil ab. Die Gruppenurteile selbst entstehen aus einer Vielzahl von Einzelwertungen, auch Einzelurteile genannt.
Die Gruppenurteile für Autokindersitze sind wie folgt gewichtet:
- Unfallsicherheit 50 %
- Handhabung 40 %
- Ergonomie 10 %
- Schadstoffe 0 %
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind in der Test-Tabelle mit einem Sternchen gekennzeichnet.
1. Ist die Unfallsicherheit, die Handhabung oder die Note für Schadstoffe mangelhaft kann das test-Qualitätsurteil nicht besser sein.
2. Ab befriedigend (2,6) im Urteil Unfallsicherheit oder Handhabung werten wir das test-Qualitätsurteil ab.
3 Ab ausreichend (3,6) im Urteil Schadstoffe werten wir das test-Qualitätsurteil ab.
4. Sind Frontal- oder Seitenaufprall mangelhaft, kann die Unfallsicherheit nicht besser sein.
5. Ab befriedigend im Urteil Frontal- oder Seitenaufprall oder Sicherheit der Sitzkonstruktion, führt das zu einer Abwertung der Unfallsicherheit.
6. Ist der Schutz vor Fehlbedienung mangelhaft, kann die Handhabung nicht besser sein.
7. Ab befriedigend im Urteil Schutz vor Fehlbedienung, Einbauen oder Anschnallen , führt das zu einer Abwertung der Handhabung.
8. Das Urteil für Schadstoffe kann nicht besser sein als die schlechteste Note für PAK, Phthalate (Weichmacher), Organophospor-Flammschutzmittel, Phenolische Verbindungen oder Formaldehyd.
Sind die Urteile gleich oder geringfügig schlechter als diese Noten, ergeben sich nur geringe negative Auswirkungen. Je schlechter die Urteile, desto stärker ist der jeweilige Abwertungseffekt.
Unfallsicherheit 50 %
Das Testurteil für den Unfallschutz berechnet die Stiftung Warentest aus den Crashtest-Ergebnissen aller Befestigungsarten. Lässt sich ein Sitz vorwärts- und rückwärtsgerichtet montieren, muss er beide Crashtests mit Bravour überstehen. Fällt er in einer der Montagearten durch, bekommt er ein entsprechend schlechtes Qualitätsurteil.
Die Prüfungen sind angelehnt an die Verordnungen ECE-R 44 und R 129. Unter anderem Vorverlagerung und Belastung des Kopfes bewertet, Belastung der Brust und das Bauchverletzungsrisiko. Es wird mit unterschiedlich großen Dummys geprüft. Für die Gewichtsklasse I (bis 18 kg) wurde ein neuer Dummy mit zusätzlichen Messstellen eingesetzt. Aufprallversuche mit einem an den Testvorgaben von Euro-NCAP orientierten Schlittenpuls mit einer VW-Golf-Rohkarosse.
Frontaufprall: Die Testkarosse mit dem Kindersitz wird beim Frontaufprall auf 64 km/h beschleunigt. Dann prallt sie auf das Hindernis. Hochgeschwindigkeitskameras halten jede Bewegung fest: 1 000 Bilder pro Sekunde. Diese Videosequenzen werden genau ausgewertet, falls es zu schlechten Testergebnissen kommt. Die extreme Zeitlupe lässt keinen Moment während des Aufpralls aus.
Seitenaufprall: Die Karosserie wird quer auf dem Prüfschlitten montiert. Aufprall bei etwa 25 Kilometern pro Stunde gegen eine feststehende Tür. Abweichend von ECE-R 129: Tür nur mit 20 Millimeter Styrodur verkleidet und Aufprallwinkel 80 Grad statt 90 Grad.
Sicherheit der Sitzkonstruktion: Drei Experten beurteilten Gurtverlauf und Standsicherheit des Kindersitzes.
Handhabung 40 %
Das Urteil Handhabung beinhaltet folgende Einzelprüfungen.
Schutz vor Fehlbedienung. Drei Experten und vier Testpersonen prüfen die Sitze im Praxistest. Falsch montierte Systeme stellen den Unfallschutz infrage. Die Experten bewerten das konzeptionelle Fehlbedienungsrisiko – auch mit Blick darauf, dass die Kindersitze manchmal von Personen bedient werden, die mit dem System nicht vertraut sind.
Einbauen, Anschnallen, Sitzumbau und Größenanpassung: Beurteilung durch drei Experten. Für die Bewertung vom Sitzeinbau kommen aktuelle Fahrzeugmodelle zum Einsatz.
Gebrauchsanleitung: Ein Experte beurteilt die Anleitung nach einer Checkliste.
Reinigung und Verarbeitung: Die Experten beurteilen das Abnehmen und Waschbarkeit des Bezugs, die Verarbeitung des Sitzes.
Ergonomie 10 %
Drei Experten beurteilten mit Kindern und Dummys in Prüffahrzeugen an verschiedenen Plätzen unter anderem den Platzbedarf im Fahrzeug, die Beinauflage, Polsterung und Sichtverhältnisse für das Kind und die Sitzposition (Winkel der Sitzlehne und Platzangebot für die Beine sowie die Unterstützung der Wirbelsäule von Neugeborenen). Testwagen: Ford C-Max, VW Golf VII, Opel Adam.
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Testergebnisse für 415 AutokindersitzeSchadstoffe 0 %
Materialien im Kontaktbereich des Kindes (Sitzbezüge) wurden getestet. PAK angelehnt an die Spezifikation AfPS GS2014:01 PAK des Ausschusses für Produktsicherheit. Test auf Phthalate (Weichmacher) angelehnt an RL 2005/84/EG und RL76/769/EWG. Test auf Formaldehyd angelehnt an EN 71-9 und Organophosphor-Flammschutzmittel und phenolische Verbindungen angelehnt an Ökotex-Standard 100.
Preise
Der Produktfinder Autokindersitze zeigt Ladenpreise. Die Stiftung Warentest erhebt die Preise mittels Anbieterbefragung. Der Stand des Preises wird für jedes Produkt angezeigt.
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Testergebnisse für 415 Autokindersitze-
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Kommentarliste
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@Kanzler13: Den angefragten Kindersitz haben wir bis jetzt nicht getestet, damit können wir Ihnen hier eine untersuchungsgestützte Empfehlung geben. Ihre Nachfrage nehmen wir gerne als Testwunsch auf.
Ich vermisse einen test zu diesem doch recht besonderen Sitz, der die Lösung unseres Probleme wäre, das sicherlich auch viele andere Eltern haben:
Unser Sohn ist mit 18kg jetzt an der Gewichtsgrenze des Reborders angelangt, aber für sämtliche Sitze der Gruppe 3 noch zu klein (ab 100cm) mit 95cm schneidet der Autogurt am Hals ein.
Bei allen getesteten Sitzen die wir probiert haben aus der Klasse 2/3 haben sowohl die Fangkörper als auch die 5 punkt Gurte ebenfalls eine Gewichtsgrenze von 15-18kg.
Der Bold R ist in sofern hervorzuheben weil er einen 5 punkt Gurt hat, der bis 25kg zugelassen ist und zusätzlich besonders gut gesichert wird mit isofix, Autogurt und TopTether.
Das wäre die Lösung für das Problem! Nun bin ich aber verunsichert, dass weder ADAC noch ihr den Sitz getestet habt, obwohl er endlich mal eine Lücke an Kreterien füllt.
Steht das noch an?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
@hugo75: Den Cybex Solution T i-Fix haben wir nicht untersucht, sodass wir keine bewertenden Aussagen dazu machen können. Ebenso wenig können wir etwas zu einer Baugleichheit mit einem anderen Modell sagen.
Hallo. Gibt es zufällig auch schon eine Einschätzung zum neuen Cybex Solution T i-Fix? Oder ist dieser sogar baugleich zu einem anderen Modell?
@undnocheinnutzername: Wir haben uns mit Ihrer Nachfrage zum sicheren Transport von 3 Kindern intern ausführlich befasst.
Wie gesagt, den Seitenaufpralltest mit drei Passagieren auf den Rücksitzen, haben wir noch nicht untersucht.
Und auch bei Untersuchungen unserer europäischen Partner sitzen keine drei Kinderdummies nebeneinander, sondern nur zwei. Ein Dummy sitzt mit Sitzerhöhung ohne Rückenlehne an der einen und der andere mit einem Kindersitz mit Rückenlehne auf der anderen Türseite, die Mitte bleibt frei.
Die Seitenwangen der Sitzerhöhungen mit Rückenlehne sind jedoch sehr nachgiebig, deshalb ist die Verletzungsgefahr beim Aufprall des Kopfes an die Seitenwange eines danebensitzenden Kindes als nicht besonders hoch einzuschätzen. Die Wirkung eines solchen Aufpralls ist höchst wahrscheinlich sehr viel geringer als bei drei nebeneinandersitzenden Personen ohne Kindersitze mit Rückenlehnen, die dann mit den Köpfen aneinanderprallen.
Unser Tipp: Für den Fall von undnocheinnutzername wären Sitze - für die Kinder, die noch einen benötigen - mit Rückenlehne, aber ohne zusätzliche Seitenprotektoren zu empfehlen. Dies spart Platz und macht den möglichen Aufprall des Kopfes eines danebensitzenden Kindes weniger fest. Auch für diese Sitze gibt es in unserem Produktfinder eine größere Auswahl von Modellen mit einer guten Bewertung.