Auto­kinder­sitz Mifold Kannste knicken

2
Auto­kinder­sitz Mifold - Kannste knicken

Mifold Grab-and-Go. Praktischer Klapp­sitz, kaum Sicher­heits­gewinn. © Stiftung Warentest

„Der fort­schritt­lichste und kompakteste Kinder­sitz aller Zeiten“, das behauptet der Anbieter Mifold über seinen Kinder­sitz Grab-and-Go (Preis: 70 Euro). Kompakt ist das außergewöhnliche Modell zum Zusammenfalten tatsäch­lich – und zudem offiziell für Kinder von vier bis 12 Jahre zugelassen. Wir prüften ihn daher nach unseren Maßstäben für Auto­kinder­sitze und mussten fest­stellten: Beim Unfall schützt dieser Sitz das Kind nahezu gar nicht.

Kompakt aber unsicher

Auto­kinder­sitz Mifold - Kannste knicken

Sogar ausgeklappt und ausgezogen ist der Mifold nicht sehr groß. Und wirk­lich bequem sitzt das Kind auch nicht. © Stiftung Warentest

Der kleine Sitz besteht nur aus einem zusammenklapp­baren Sitzkissen mit seitlich auszieh­baren Schienen für den Beckengurt sowie einer Rückensch­laufe mit Schnalle für den Schultergurt. Der Grab-and-Go kostet 70 Euro und soll laut Hersteller genauso sicher sein wie ein herkömm­licher Auto­kinder­sitz. Doch in unserem Test zeigt sich: Er bietet kaum Sicherheit. Wie schon auf den ersten Blick zu erkennen, schützt er das Kind seitlich gar nicht. Und auch bei einem frontalen Aufprall schützt der Mifold nur wenig: Das Kind sitzt kaum erhöht auf dem Auto­sitz. Somit verläuft der Schultergurt näher am Hals und die nur an einem Gurtband befestigte Führung kann den Schultergurt nicht sicher in der richtigen Position halten, wenn sich das Kind bewegt. Zudem verrutscht dabei auch der Mifold auf dem Fahr­zeugsitz. * Daher fiel der Mifold Grab-and-Go bei uns klar durch.

Gute Auto­kinder­sitze finden

Doch im aktuellen Test von Auto­kinder­sitzen gab es auch zahlreiche positive Über­raschungen. Unser Produktfinder Autokindersitze zeigt alle 403 bisher von der Stiftung Warentest geprüften Modelle: 8 davon sind sehr gut und 226 gut – aber immerhin 48 nur mangelhaft.

Trotzdem offiziell zugelassen

Auch wenn er bei uns im Test durch­gefallen ist: Die Prüfungen für die europäische Sicher­heits­norm ECE-R 44 hat der Mifold-Sitz geschafft – damit ist er als Auto­kinder­sitz für 4- bis 12-jährige zugelassen. Im Fall einer Polizei­kontrolle entfällt damit das Bußgeld für den nicht vorschrifts­gemäßen Trans­port des Kindes. Die Norm R 44 verlangt allerdings keinen Seiten­aufprall-Test.**

Unzu­reichende Gurtführung

In Deutsch­land müssen Kinder bis zum zwölften Lebens­jahr im Auto­kinder­sitz sitzen. Bis dahin ist ihr Becken noch nicht voll­ständig ausgereift. Ein guter Kinder­sitz führt den Auto­gurt so, dass er nicht am Hals und Bauch einschneidet. Der Mifold Grab-and-Go hält den Schultergurt jedoch nicht in der richtigen Position. Weil sich die – auszieh­baren – Gurtführungen von selbst verschieben können, schnürt der Beckengurt mitunter schon während der Fahrt die Beine des Kindes unangenehm ein, wenn sich die Führung verkürzt. Viel gravierendere Folgen hat die unzu­reichende Gurtführung aber bei einem Frontal­aufprall: Vor allem beim Test mit dem Dummy, der einem 3-jährigen Kind entspricht, schneidet der Diagonalgurt in den Hals des Dummys ein. Daher ist der Schutz bei einem Frontal­aufprall nur mit ausreichend zu bewerten. *

Video: Der Mifold Grab-and-Go im Test

Seitlich gar kein Schutz

Beim Seiten­crash bietet das hand­liche Modell von Mifold dem Kind gar keinen zusätzlichen Schutz: Letzteres ist genauso schlecht gesichert wie ganz ohne Sitz. Bei guten Auto­kinder­sitzen schützt eine Rückenlehne mit seitlichen Pols­terungen den Kopf des Kindes davor, gegen die Auto­scheibe zu stoßen. Beim Seiten­aufprall-Test mit dem Grab-and-Go knallte der Kopf des Prüfdummies dagegen ungebremst auf die Scheibe. Im wirk­lichen Leben würde sich ein Kind dabei ernst­haft verletzen oder gar sterben. Der Mifold ist damit ähnlich unsicher wie andere Sitz­erhöhungen (Booster): Er bietet keinen ausreichenden Schutz beim Seiten­aufprall. Dasselbe trifft auf Kinder­sitze mit abnehm­barer Rückenlehne zu. Ohne die Lehne verlieren auch sie ihre Schutz­funk­tion beim Seiten­aufprall.

Dazu noch fummelig und unbe­quem

Außerdem ist beim Grab-and-Go die Gefahr groß, dass Eltern den Sitz falsch einbauen. Eine Anleitung wird zwar mitgeliefert, völlig selbst­erklärend ist der Einbau des Mifold jedoch nicht. So dachten einige unsere Testnutzer, man müsse die Sitz­auflage so ausklappen, dass sie ungefähr einen 90-Grad-Winkel bildet und der obere Teil sich an die Rückenlehne schmiegt. Sie muss aber ganz flach auf der Sitz­fläche aufliegen. Zudem ist es nicht ganz leicht, den Auto­gurt durch die seitlich auszieh­baren Gurtführungs­schienen einzufädeln. Auch das Anschnallen ist etwas fummelig. Da es sich nur um eine dünne Auflage handelt und nicht um eine wirk­liche Sitz­erhöhung, kann es passieren, dass der „Sitz“ verrutscht, wenn das Kind erst einmal darauf Platz genommen hat. Zudem ist der Grab-and-Go hart gepols­tert – bequem sitzt das Kind also nicht.

Fazit: Inno­vativ, aber unsicher

Inno­vativ ist der Grab-and-Go von Mifold, dennoch müssen wir von ihm abraten. Kinder sitzen darauf nicht sicher, wenn es zum Unfall kommt – das gilt sowohl für frontale als auch seitliche Zusammen­stöße. Der Sitz eignet sich also noch nicht einmal als Notsitz, wenn spontan noch ein zusätzliches Kind im Auto mitfahren soll – es sei denn, der Fahrer möchte sich das Bußgeld sparen. Doch ans Sparen sollten Eltern beim Kauf von Kinder­sitzen nicht als Erstes denken. Der Preis dafür ist zu hoch: die Sicherheit ihrer Kinder.

Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden

Mit den Newslettern der Stiftung Warentest haben Sie die neuesten Nach­richten für Verbraucher immer im Blick. Sie haben die Möglich­keit, Newsletter aus verschiedenen Themen­gebieten auszuwählen.

test.de-Newsletter bestellen

* Passage korrigiert am 9. Juni 2017
** Passage korrigiert am 13. Juli 2017

2

Mehr zum Thema

2 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 14.09.2017 um 08:58 Uhr
Vergleich zu einem Booster

@Cbehler: Sie können sich zum Vergleich auf test.de Sitze wie den Batman anschauen. Dieser darf auch in Gruppe III als reiner Sitzerhöher ohne Rückenlehne verwendet werden. Allerdings ist der keine faltbare Neuheit und wird nicht so vollmundig beworben. Es kommt immer wieder einmal vor, dass wir Sitze im Handel finden, bei denen sich später herausstellt, dass die Rückenlehne für einen bestimmten Anwendungsbereich abgenommen werden darf. Dies ist nach der Norm ECE44 erlaubt, aber nicht sinnvoll. Genauso wenig wie 9-monatige Babys vorwärts gerichtet zu transportieren, obwohl ebenfalls normgerecht. So etwas unterstützen wir keinesfalls. Aus diesem Grund werden wir auch keinen Vergleichstest von Boostern durchführen.

Cbehler am 02.09.2017 um 16:50 Uhr
Vergleich zu einem Booster

Wie sieht denn der Vergleich zu einer einfachen Sitzerhöhung aus? Dass der Mifold kein vollwertiger Autositz, ist offensichtlich.