Hat ein Neuwagen auch nur einen kleinen Makel, muss der Käufer ihn nicht annehmen. Auch den Kaufpreis muss er nicht zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Bei dem Streit zwischen Käufer und Autohändler ging es um einen Fiat im Wert von 21 500 Euro. Bei Anlieferung stellte der Käufer eine kleine Delle fest. Die Reparatur sollte mehr als 500 Euro kosten. Der Verkäufer wollte nur 300 Euro übernehmen, womit der Käufer nicht einverstanden war.
Der Händler ließ den Wagen abholen, reparieren und dann mangelfrei ausliefern. Dafür forderte er Transportkosten, Standgeld und Verzugszinsen. Das sei nicht zulässig, so der BGH. Der Händler sei verpflichtet, ein mangelfreies Auto zu liefern (Az. VIII ZR 211/15).