Auch im Ausland schützt Unkenntnis nicht vor Strafe. Wer mit dem Auto reist, sollte die Regeln vor Ort kennen. Warnwesten, Kameras oder Radarwarner im Auto, Bußgelder – manche Bestimmungen unterscheiden sich im Ausland deutlich von denen hierzulande. Und auch, wer bei Verkehrsverstößen erwischt wurde, kann dort oft noch sparen: Bei schneller Zahlung gibt's zum Beispiel Rabatte.
Bußgelder
Urlaubern, die im Ausland gegen die Verkehrsregeln verstoßen, drohen in vielen Ländern höhere Bußgelder als bei uns. Manche Länder bieten bei schneller Bezahlung Rabatte an. In Spanien zum Beispiel werden nur 50 Prozent des Bußgelds fällig, wenn der Fahrer innerhalb von 20 Tagen bezahlt.
Keine Punkte

Seit Oktober 2010 können nichtbezahlte Bußgelder aus anderen EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden. Das gilt aber nur für Geldstrafen, nicht für Fahrverbote oder Führerscheinentzug. Wer im Ausland geblitzt wurde, weil er zu schnell gefahren ist, bekommt dafür keine Punkte in Flensburg. Oft kassiert die ausländische Polizei direkt vor Ort. Wer nicht bezahlt, muss damit rechnen, dass sein Auto beschlagnahmt oder stillgelegt wird.
Vorsicht, Kamera
Immer mehr Autofahrer haben auf dem Armaturenbrett oder der Windschutzscheibe eine Mini-Videokamera (Dashcam), die während der Fahrt alles aufzeichnet. Viele Nutzer erhoffen sich so im Fall eines Unfalls bessere Beweisführung. Verboten ist die Nutzung der Minikameras in Belgien, Luxemburg, Österreich und Portugal.
Zu schnelles Fahren
Die Nutzung von Radarwarnern, die Autofahrer über die Standorte von Blitzern informieren, ist in Deutschland verboten. Gleiches gilt für Frankreich, Niederlande, Belgien und Österreich. Manche Länder sind noch strenger. In Polen, Schweden, in der Schweiz und Tschechien ist schon das Mitführen solcher Geräte untersagt.
Von Alkoholtester bis Warnweste
In vielen EU-Ländern gelten besondere Vorschriften, was Autofahrer an Board haben sollten. In Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Österreich und ab 1. Juli auch in Deutschland gehört eine reflektierende Warnwesten ins Auto. In Frankreich müssen Autofahrer einen unbenutzten Alkohol-Schnelltester dabeihaben. In einigen Ländern ist auch tagsüber das Fahren mit Licht Pflicht.
Bußgelder im Ausland
Länder |
Alkohol am Steuer |
20 km/h zu schnell |
Über 50 km/h zu schnell |
Dänemark1 |
Ab 1 MV |
Ab 135 |
Ab 335 |
Frankreich1 |
Ab 135 |
Ab 135 |
1 500 |
Großbritannien2 |
Bis 5 980 |
Ab 120 |
Bis 2 990 |
Italien1 |
Ab 530 |
Ab 170*) |
Ab 530 |
Norwegen3 |
Ab 600 |
Ab 430 |
Ab 940 |
Österreich1 |
Ab 300 |
Ab 30 |
Bis 2 180 |
Polen3 |
Ab 145 |
Ab 25 |
Ab 100 |
Schweiz1 |
Ab 495 |
Ab 150 |
Ab 60 TS |
Zum Vergleich |
|||
Deutschland1 |
Ab 500 |
Bis 35 |
Ab 240 |
Stand: März 2014
Quelle: ADAC
Beträge in Euro (gerundet).
MV = Nettomonatsverdienst.
TS = Tagessatz (Strafberechnung nach Monatsverdienst).
*) Mindestbußen tagsüber, nachts (22–7 Uhr) um ein Drittel höhere Bußgelder.
- 1
- Promille-Grenze = 0,5.
- 2
- Promille-Grenze = 0,8.
- 3
- Promille-Grenze = 0,2.
-
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Diese Information ist viel zu alt und sollte nicht mehr verfügbar sein weil man sich eventuell darauf verlassen könnte
Eine neue Information auf unserem Kontinent über die Vorschriften für Autofahrer im Ausland wäre sehr hilfreich,besonders jetzt in der Reisezeit