Bestehen schwerwiegende Zweifel an einem behaupteten Autodiebstahl, muss der Kfz-Versicherte diesen vollständig beweisen, so das Landgericht Coburg (Az. 22 O 95/16). Normalerweise reicht es aus, nachvollziehbar darzulegen, dass es zu dem Diebstahl gekommen ist.
In dem Fall verlangte der Kläger Leistungen aus der Teilkaskoversicherung für den Diebstahl seines Mercedes, den er etwa zwei Jahre zuvor für knapp 7 000 Euro erworben hatte. Doch dem Versicherer fielen einige Ungereimtheiten auf. So hatte der Kläger etwa im Rahmen der Schadensanzeige Angaben über Kilometerstand und eine frühere Annonce des Fahrzeugs gemacht, die seinen Aussagen vor der Polizei widersprachen. Der Versicherer muss nicht zahlen.
Tipp: Alles was Sie über die Autoversicherung wissen sollten, lesen Sie im kostenlosen Special Kfz-Versicherung.
-
- Wenn Autodiebe das zur Verriegelung genutzte Funksystem umgehen und beim Öffnen des Wagens keine Spuren hinterlassen, bezahlen Versicherungen nicht. Kriminelle nutzen...
-
- Ob E-Auto oder Verbrenner – bei der Autoversicherung können Sie Hunderte Euro sparen. Unser Vergleich zeigt das aktuelle Preisniveau der Kfz-Versicherer zum 1.1.2022.
-
- Manchmal lohnt es sich nach einem Unfall den Schaden selbst zu zahlen und so den Schadenfreiheitsrabatt in der Autoversicherung zu erhalten.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.