
Autofahrer haben keinen Anspruch, die Toiletten an Autobahnraststätten kostenlos zu nutzen. Ein Mann hatte gegen das weitverbreitete Sanifair-Konzept geklagt. Dabei zahlen Nutzer am WC einer Raststätte 70 Cent und bekommen im Gegenzug einen Gutschein über 50 Cent, den sie bei Einkäufen einlösen können. Der Mann begründete seine Klage damit, es sei unzumutbar und beeinträchtige die Sicherheit auf den Straßen, wenn er nach dem Tanken und Essen „mit voller Blase“ kilometerweit fahren müsse, um ein kostenloses WC zu erreichen. Dem schloss sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz nicht an. Zum einen sei der Betrag von 70 Cent nur geringfügig, fanden die Richter. Kein verständiger Mensch werde wohl wegen 70 Cent auf die Nutzung der Toilette verzichten. Zum anderen gebe es an den Autobahnen Dutzende Gratis-Toiletten. Bis dahin weiterzufahren, sei zwar unangenehm, aber der Staat sei nicht verpflichtet, Reisenden diese Lästigkeit zu ersparen (Az. 1 A 10022/18).
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- Ein Lehrer, der sich freiwillig mit seinen Schülern fotografieren lässt, kann nicht verlangen, dass das Foto nachträglich aus einem Jahrbuch entfernt wird. So...
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- Der ADAC hat die Preise von 70 Raststätten und Autohöfen in Deutschland verglichen. Die Unterschiede sind teilweise drastisch. Kleine Umwege für die Rast lohnen sich.
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In Skandinavien sind gebührenfreie und saubere (!) Toiletten an den Raststätten selbstverständlich. Merkwürdig, dass das hierzulande nicht funktioniert.