
Tempo 80. Das Limit gilt für die Kurve.
Auf der Autobahn geblitzt und trotzdem nicht zahlen? Das gelang einem Autofahrer, der auf der A 40 in Richtung Dortmund unterwegs war. Etwa 100 Meter vor einer Rechtskurve stand ein Schild „Tempolimit 80 Kilometer pro Stunde“ und am selben Mast das Schild „gefährliche Kurve“. Am Ende der Kurve gab der Mann wieder Gas – in der Annahme, das Tempolimit gelte wegen der Kurve und sei nun wieder aufgehoben. Mit Tempo 112 wurde er geblitzt. Der Fahrer klagte gegen den Bußgeldbescheid und bekam vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf recht. Das Gefahrzeichen betraf die Kurve. Mit deren Ende gab es keine Gefahr mehr. Die Straßenverkehrsordnung sagt: Ist ein Tempolimit zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht, muss das Ende des Tempolimits nicht ausdrücklich angezeigt werden. Sobald sich aus den Umständen zweifelsfrei ergibt, dass die Gefahr nicht mehr besteht, darf der Fahrer Gas geben (Az. IV-2 RBs 140/16).