Für Schäden beim Autofahren zahlt die Privathaftpflichtversicherung auch dann nicht, wenn man den Wagen nur schiebt und der Motor nicht läuft. Ein Mann hatte den Pkw einer Freundin nur wenige Zentimeter beiseite geschoben. Er vergaß aber, die Handbremse anzuziehen. Der Wagen rollte gegen eine Mauer. Die 4 772 Euro für die Reparatur der Mauer zahlte die Kfz-Haftpflichtversicherung. Doch die 4 075 Euro Schaden am Pkw muss der Mann selber zahlen (Amtsgericht Saarlouis, Az. 28 C 250/17).
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Tipp: Der auf dem Herd vergessene Topf, der am Zebrastreifen übersehene Fußgänger, der aus der Hand gerutschte Blumentopf: Kleine Fehler haben zuweilen ruinöse finanzielle Folgen. Schutz bietet die Privathaftpflichtversicherung. Welche Policen empfehlenswert sind, zeigt unserer Analyse Haftpflichtversicherung.