Nicht immer kann ein Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer einen Versicherten in Regress nehmen, wenn dieser sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Es hängt von den Umständen des Einzelfalls und den Indizien ab. Fahrerflucht geschieht nicht immer aus Arglist (Amtsgericht Dortmund, Az. 425 C 10995/15).