Rechtslage: Mit dem Handy am Steuer
Wer mit dem Handy beim Autofahren telefoniert, soll künftig 60 Mark Strafe zahlen. Bereits heute kann das aber auch ohne Bußgeld viel teurer werden. Wer beim Telefonieren mit dem Handy einen Unfall verursacht, muss unter Umständen für die entstandenen Schäden zahlen. Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrer "dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden". Die Versicherung kann sich beispielsweise weigern, die am Fahrzeug entstandenen Schäden trotz Vollkaskoschutz zu bezahlen.
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