Auszeit vom Beruf

Unbe­zahlter Urlaub: Der wichtigste Versicherungs­schutz im In- und Ausland

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Unbe­zahlter Urlaub ist nicht billig – es gibt kein Gehalt und der Arbeit­geber zahlt nichts an die Kranken-, Renten- und Pflege­versicherung. Aussteiger auf Zeit müssen sich selbst versichern.

Krankenkasse. Dauert eine unbe­zahlte Frei­stellung länger als einen Monat, entfällt die Sozial­versicherungs­pflicht. Arbeitnehmer müssen sich ab dann selbst um ihren Versicherungs­schutz kümmern. Die Krankenkassen bieten freiwil­lige Mitgliedschaften an. Der Mindest­beitrag für die Kranken­versicherung liegt aktuell bei 130,38 Euro pro Monat und für die Pflege­versicherung bei 17,60 Euro pro Monat für Eltern und 19,25 Euro für Kinder­lose.

Private Kranken­versicherung. Unbe­zahlter Urlaub bedeutet auch für Privat­versicherte oft, dass der Zuschuss vom Arbeit­geber zur Kranken­versicherung entfällt. Der Zuschuss liegt im Jahr 2012 bei maximal 279,23 Euro im Monat für die Kranken­versicherung und 37,29 Euro für die Pflege­versicherung. Inner­halb Europas leistet die private Versicherung unbe­grenzt, im außer­europäischen Ausland ist der Schutz oft befristet.

Kranken­schutz auf Reisen. Wer eine Reise für mehrere Monate oder ein Jahr plant, braucht dafür eine spezielle Reisekranken­versicherung. Sie deckt Behand­lungs- und Arznei­mittel­kosten im Ausland sowie den Rück­trans­port nach Deutsch­land ab. Hier gibt es große Preis­unterschiede. Für Menschen im mitt­leren Alter kosten 90 Tage guter welt­weiter Schutz zwischen 71 und 621 Euro, für ein Jahr sind es zwischen 423 und 2 519 Euro (siehe Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen). Für kürzere Reisen bis zu maximal acht Wochen gibt es guten Schutz dagegen schon für wenige Euro im Jahr (siehe Auslandsreise-Krankenversicherung).

Renten­versicherung. Auch in der gesetzlichen Renten­versicherung kann sich jeder freiwil­lig versichern. Das kann sinn­voll sein, um Lücken bei Versicherungs­zeiten vorzubeugen. Der Mindest­beitrag liegt für Jahr 2012 bei 78,40 Euro im Monat.

Riester-Rente. Wer mindestens einen Tag im Jahr sozial­versicherungs­pflichtig beschäftigt war, kann die staatliche Förderung weiter nutzen. Sinkt das Jahres­einkommen durch die Frei­stellung, sollten Versicherte ihre Beiträge prüfen. Um staatliche Zulagen zu erhalten, müssen sie dann weniger einzahlen, mindestens aber 60 Euro im Jahr.

Wichtige private Verträge. Viel Frei­zeit bedeutet nicht unbe­dingt weniger Risiken. Ihre Haft­pflicht-, Berufs­unfähigkeits- oder Unfall­versicherung sollten alle in ihrer Auszeit deshalb unbe­dingt behalten. Auslands­reisen von mehreren Monaten bis zu einem Jahr sind meist mit abge­deckt.

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test.de-Leserservice_Maack am 17.07.2012 um 16:18 Uhr
Download klappt wieder

@md81: Vielen Dank

PKV-Wiki am 17.07.2012 um 13:06 Uhr
Fehlerhafter Download-Link

Der Link zum Download funktioniert nicht