Unbezahlter Urlaub ist nicht billig – es gibt kein Gehalt und der Arbeitgeber zahlt nichts an die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Aussteiger auf Zeit müssen sich selbst versichern.
Krankenkasse. Dauert eine unbezahlte Freistellung länger als einen Monat, entfällt die Sozialversicherungspflicht. Arbeitnehmer müssen sich ab dann selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern. Die Krankenkassen bieten freiwillige Mitgliedschaften an. Der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung liegt aktuell bei 130,38 Euro pro Monat und für die Pflegeversicherung bei 17,60 Euro pro Monat für Eltern und 19,25 Euro für Kinderlose.
Private Krankenversicherung. Unbezahlter Urlaub bedeutet auch für Privatversicherte oft, dass der Zuschuss vom Arbeitgeber zur Krankenversicherung entfällt. Der Zuschuss liegt im Jahr 2012 bei maximal 279,23 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 37,29 Euro für die Pflegeversicherung. Innerhalb Europas leistet die private Versicherung unbegrenzt, im außereuropäischen Ausland ist der Schutz oft befristet.
Krankenschutz auf Reisen. Wer eine Reise für mehrere Monate oder ein Jahr plant, braucht dafür eine spezielle Reisekrankenversicherung. Sie deckt Behandlungs- und Arzneimittelkosten im Ausland sowie den Rücktransport nach Deutschland ab. Hier gibt es große Preisunterschiede. Für Menschen im mittleren Alter kosten 90 Tage guter weltweiter Schutz zwischen 71 und 621 Euro, für ein Jahr sind es zwischen 423 und 2 519 Euro (siehe Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen). Für kürzere Reisen bis zu maximal acht Wochen gibt es guten Schutz dagegen schon für wenige Euro im Jahr (siehe Auslandsreise-Krankenversicherung).
Rentenversicherung. Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung kann sich jeder freiwillig versichern. Das kann sinnvoll sein, um Lücken bei Versicherungszeiten vorzubeugen. Der Mindestbeitrag liegt für Jahr 2012 bei 78,40 Euro im Monat.
Riester-Rente. Wer mindestens einen Tag im Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann die staatliche Förderung weiter nutzen. Sinkt das Jahreseinkommen durch die Freistellung, sollten Versicherte ihre Beiträge prüfen. Um staatliche Zulagen zu erhalten, müssen sie dann weniger einzahlen, mindestens aber 60 Euro im Jahr.
Wichtige private Verträge. Viel Freizeit bedeutet nicht unbedingt weniger Risiken. Ihre Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung sollten alle in ihrer Auszeit deshalb unbedingt behalten. Auslandsreisen von mehreren Monaten bis zu einem Jahr sind meist mit abgedeckt.
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