Wege in die Auszeit: Drei Varianten
1 Arbeiten Sie im öffentlichen Dienst?
- Für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst gibt es umfassende Regelungen für ein Sabbatical – also die bezahlte Freistellung. Meist funktioniert sie über einen Gehaltsverzicht. Der Angestellte reduziert über einen bestimmten Zeitraum sein Gehalt, bis er so viel angespart hat, dass in der Auszeit sein Gehalt weiterfließt. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Zeiträume. Auch Teilzeitbeschäftigte können ein Sabbatical beantragen.
2 Gibt es in Ihrem Betrieb Regelungen für ein Sabbatjahr?
- Auch in der Wirtschaft gibt es unterschiedliche Arbeitszeitmodelle für Sabbaticals, insbesondere in Großunternehmen. Meist regeln Betriebsvereinbarungen die Möglichkeiten der Auszeit. Fehlen solche Regelungen, ist die bezahlte Freistellung individuell verhandelbar.
3 Dürfen Sie unbezahlten Urlaub nehmen?
- Unbezahlter Urlaub kann individuell vereinbart werden. Der Arbeitnehmer muss sein Anliegen begründen, der Arbeitgeber muss zustimmen. Der Anspruch auf Bezahlung ruht hier, ansonsten besteht der Arbeitsvertrag fort.
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