Auszeit vom Beruf

Wege in die Auszeit: Drei Varianten

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1 Arbeiten Sie im öffent­lichen Dienst?

  • Für Angestellte und Beamte im öffent­lichen Dienst gibt es umfassende Rege­lungen für ein Sabbatical – also die bezahlte Frei­stellung. Meist funk­tioniert sie über einen Gehalts­verzicht. Der Angestellte reduziert über einen bestimmten Zeitraum sein Gehalt, bis er so viel angespart hat, dass in der Auszeit sein Gehalt weiterfließt. Je nach Bundes­land gelten unterschiedliche Zeiträume. Auch Teil­zeit­beschäftigte können ein Sabbatical beantragen.

2 Gibt es in Ihrem Betrieb Rege­lungen für ein Sabbat­jahr?

  • Auch in der Wirt­schaft gibt es unterschiedliche Arbeits­zeitmodelle für Sabbaticals, insbesondere in Groß­unternehmen. Meist regeln Betriebs­ver­einbarungen die Möglich­keiten der Auszeit. Fehlen solche Rege­lungen, ist die bezahlte Frei­stellung individuell verhandel­bar.

3 Dürfen Sie unbe­zahlten Urlaub nehmen?

  • Unbe­zahlter Urlaub kann individuell vereinbart werden. Der Arbeitnehmer muss sein Anliegen begründen, der Arbeit­geber muss zustimmen. Der Anspruch auf Bezahlung ruht hier, ansonsten besteht der Arbeits­vertrag fort.
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test.de-Leserservice_Maack am 17.07.2012 um 16:18 Uhr
Download klappt wieder

@md81: Vielen Dank

PKV-Wiki am 17.07.2012 um 13:06 Uhr
Fehlerhafter Download-Link

Der Link zum Download funktioniert nicht