Wenig Steuern, meist keine Kassenbeiträge
Steuern. Je älter der Versicherte bei Rentenbeginn ist, desto kleiner ist der steuerpflichtige Anteil seiner privaten Rente. Bezieht er die Rente bereits ab seinem 61. Geburtstag, sind lebenslang 22 Prozent der Rente steuerpflichtig. Lässt er sich die Rente erst ab 63 auszahlen, sind es 20 Prozent, ab 67 Jahren 17 Prozent.
Zum Vergleich: Bei einer gesetzlichen Rente hängt der steuerpflichtige Teil nicht vom Alter, sondern vom Jahr des Rentenbeginns ab (siehe auch unser Special Steuern im Ruhestand).
Auf eine Kapitalzahlung zahlt der Versicherte gar keine Steuern, wenn er den Vertrag vor dem Jahr 2005 abgeschlossen und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Außerdem muss ein Mindesttodesfallschutz enthalten sein.
Bei Verträgen ab dem Jahr 2005 ist Abgeltungsteuer auf den Ertrag zu zahlen. Ist der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen und der Versicherte bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt, muss er nur die Hälfte des Ertrags zum individuellen Steuersatz versteuern.
Kassenbeiträge. Bezieher einer gesetzlichen Rente, die nicht privat krankenversichert sind, gehören grundsätzlich der Krankenversicherung der Rentner an. Pflichtversicherte zahlen weder auf die private Rente noch auf eine Kapitalzahlung Beiträge. Wer die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nicht erfüllt, aber in der Krankenversicherung der Rentner freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt im Schnitt einen Beitragssatz von 15 Prozent plus Pflegeversicherungsbeitrag.
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@CM_1981: Bitte beachten Sie, dass Versicherungsverträge, die mit einer lebenslangen Rente daherkommen, sich in der Regel nur lohnen, wenn Sie sehr alt werden. Solche Verträge sind geeignet, um das Existenzminimum bis ins hohe Alter abzusichern. wer kein Interesse an einer lebenslangen Rente hat, findet flexiblere Formen des Vermögensaufbaus, die zwar in der Ansparphase keine Förderung erfahren, aber im Alter ermöglichen, das Geld flexibler auszugeben oder sogar zu vererben.
Ich schiebe steuerlich absetzbare Altersvorsorge schon lange vor mir her, da ich die üblichen Optionen der Auszahlung für sehr unvorteilhaft halte. Ggf. liege ich aber einem Trugschluss auf; daher dieser Kommentar bzw diese Fragestellung.
Private Altersvorsorgebeiträge kann ich - zumindest bis zu einer gewissen Grenze - steuerlich absetzen. In meinem Fall, reduziert es also Einkommen welches mit 42% versteuert wird, scheint also vorteilhaft, wenn man einen geringeren Steuersatz im Alter annimmt.
Es gibt nun 2 Auszahlungsoptionen:
1. Einmalzahlung: Die gesamte Altersvorsorge wird voll versteuert, also wieder rd. 42%, was zum Nullsummenspiel wird.
2. Auszahlung als Rente: Lohnt sich nur, wenn man (sehr) lange lebt.
Wenn ich also annehme, dass ich nicht beliebig alt werde, dann sind beide Optionen nachteilig oder zumindest nicht besser als eine Altersvorsorge aus dem Netto heraus.
Habe ich hier einen Denkfehler? Warum nicht Auszahlung über wenige Jahre? Handlungsbedarf beim Gesetzgeber?
@Ischelknei13. Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung erfüllen, finden Sie das Formular V0900 direkt auf der Seite der Rentenversicherung unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Erstattung_von_Beitr%C3%A4gen.html;jsessionid=5201570FD02BD769F262E01490771133.delivery1-1-replication (PK)
Guten Tag, ich habe eine Frage zur Auszahlung meiner gesetzlichen Rentenbeiträge. Ich bin momentan Beamter auf Lebenszeit (Lehrer) und habe von 2005-2006 Zivildienst gemacht (es wurden 13000€ für mich eingezahlt), danach noch 5 Monate als Student Vertretungslehrer und studentische Hilfskraft (also wurde auch Betrag X eingezahlt). Wie kann ich diese Beträge zurückfordern? Gibt es eine Vorlage? Mit freundlichen Grüßen Knut Kumpe
@Ischelknei13: Alles hat seine Vor- und Nachteile. Die erste Frage ist: Was haben Sie mit dem Geld vor? Wozu dient das Geld? Zur Bestreitung des Existenzminimums? Für Luxusaufwendungen? Als Zubrot in der Rentenphase? Zum Vererben?
Wenn Sie sich das Geld auszahlen lassen und in ein neues Rentenversicherungsprodukt stecken, ist es gut möglich, dass die Rente aus dem neuen Produkt (viel) niedriger ist als die garantierte Rente des bestehenden Vertrages.
Wollen Sie das Geld risikoorientierter (wieder-) anlegen? Dann kommt eine Wiederanlage nach der Pantoffel-Strategie von Finanztest, bei dem Sie sich hinsichtlich der Auszahlung flexibler halten.
Auch bei der Besteuerung gibt es Unterschiede bei der Auszahlung als Einmalbetrag und (lebenslanger) Rente. (maa)