Auszahlung Private Renten­versicherung

Abzüge von der Auszahlung

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Wenig Steuern, meist keine Kassenbeiträge

Steuern. Je älter der Versicherte bei Renten­beginn ist, desto kleiner ist der steuer­pflichtige Anteil seiner privaten Rente. Bezieht er die Rente bereits ab seinem 61. Geburts­tag, sind lebens­lang 22 Prozent der Rente steuer­pflichtig. Lässt er sich die Rente erst ab 63 auszahlen, sind es 20 Prozent, ab 67 Jahren 17 Prozent.

Zum Vergleich: Bei einer gesetzlichen Rente hängt der steuer­pflichtige Teil nicht vom Alter, sondern vom Jahr des Renten­beginns ab (siehe auch unser Special Steuern im Ruhestand).

Auf eine Kapitalzahlung zahlt der Versicherte gar keine Steuern, wenn er den Vertrag vor dem Jahr 2005 abge­schlossen und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Außerdem muss ein Mindest­todes­fall­schutz enthalten sein.

Bei Verträgen ab dem Jahr 2005 ist Abgeltung­steuer auf den Ertrag zu zahlen. Ist der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen und der Versicherte bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt, muss er nur die Hälfte des Ertrags zum individuellen Steu­ersatz versteuern.

Kassenbeiträge. Bezieher einer gesetzlichen Rente, die nicht privat kranken­versichert sind, gehören grund­sätzlich der Kranken­versicherung der Rentner an. Pflicht­versicherte zahlen weder auf die private Rente noch auf eine Kapitalzahlung Beiträge. Wer die Voraus­setzungen für die Pflicht­versicherung nicht erfüllt, aber in der Kranken­versicherung der Rentner freiwil­lig gesetzlich versichert ist, zahlt im Schnitt einen Beitrags­satz von 15 Prozent plus Pflege­versicherungs­beitrag.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 07.01.2022 um 21:33 Uhr
Auszahlung als lebenslange Rente

@CM_1981: Bitte beachten Sie, dass Versicherungsverträge, die mit einer lebenslangen Rente daherkommen, sich in der Regel nur lohnen, wenn Sie sehr alt werden. Solche Verträge sind geeignet, um das Existenzminimum bis ins hohe Alter abzusichern. wer kein Interesse an einer lebenslangen Rente hat, findet flexiblere Formen des Vermögensaufbaus, die zwar in der Ansparphase keine Förderung erfahren, aber im Alter ermöglichen, das Geld flexibler auszugeben oder sogar zu vererben.

CM_1981 am 05.01.2022 um 22:44 Uhr
Auszahlungsoptionen mangelhaft

Ich schiebe steuerlich absetzbare Altersvorsorge schon lange vor mir her, da ich die üblichen Optionen der Auszahlung für sehr unvorteilhaft halte. Ggf. liege ich aber einem Trugschluss auf; daher dieser Kommentar bzw diese Fragestellung.
Private Altersvorsorgebeiträge kann ich - zumindest bis zu einer gewissen Grenze - steuerlich absetzen. In meinem Fall, reduziert es also Einkommen welches mit 42% versteuert wird, scheint also vorteilhaft, wenn man einen geringeren Steuersatz im Alter annimmt.
Es gibt nun 2 Auszahlungsoptionen:
1. Einmalzahlung: Die gesamte Altersvorsorge wird voll versteuert, also wieder rd. 42%, was zum Nullsummenspiel wird.
2. Auszahlung als Rente: Lohnt sich nur, wenn man (sehr) lange lebt.
Wenn ich also annehme, dass ich nicht beliebig alt werde, dann sind beide Optionen nachteilig oder zumindest nicht besser als eine Altersvorsorge aus dem Netto heraus.
Habe ich hier einen Denkfehler? Warum nicht Auszahlung über wenige Jahre? Handlungsbedarf beim Gesetzgeber?

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.10.2020 um 15:02 Uhr
Rentenbeiträge zurückholen als Lehrer

@Ischelknei13. Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung erfüllen, finden Sie das Formular V0900 direkt auf der Seite der Rentenversicherung unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Erstattung_von_Beitr%C3%A4gen.html;jsessionid=5201570FD02BD769F262E01490771133.delivery1-1-replication (PK)

svcds am 20.10.2020 um 14:09 Uhr
Rentenbeiträge zurückholen als Lehrer

Guten Tag, ich habe eine Frage zur Auszahlung meiner gesetzlichen Rentenbeiträge. Ich bin momentan Beamter auf Lebenszeit (Lehrer) und habe von 2005-2006 Zivildienst gemacht (es wurden 13000€ für mich eingezahlt), danach noch 5 Monate als Student Vertretungslehrer und studentische Hilfskraft (also wurde auch Betrag X eingezahlt). Wie kann ich diese Beträge zurückfordern? Gibt es eine Vorlage? Mit freundlichen Grüßen Knut Kumpe

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.12.2019 um 14:17 Uhr
Rentenversicherung als Einmalbetrag?

@Ischelknei13: Alles hat seine Vor- und Nachteile. Die erste Frage ist: Was haben Sie mit dem Geld vor? Wozu dient das Geld? Zur Bestreitung des Existenzminimums? Für Luxusaufwendungen? Als Zubrot in der Rentenphase? Zum Vererben?
Wenn Sie sich das Geld auszahlen lassen und in ein neues Rentenversicherungsprodukt stecken, ist es gut möglich, dass die Rente aus dem neuen Produkt (viel) niedriger ist als die garantierte Rente des bestehenden Vertrages.
Wollen Sie das Geld risikoorientierter (wieder-) anlegen? Dann kommt eine Wiederanlage nach der Pantoffel-Strategie von Finanztest, bei dem Sie sich hinsichtlich der Auszahlung flexibler halten.
Auch bei der Besteuerung gibt es Unterschiede bei der Auszahlung als Einmalbetrag und (lebenslanger) Rente. (maa)