- Garantierte Leistung. Sie ist schon bei Vertragsbeginn sicher und kann durch Überschüsse in der Spar- und der Rentenphase steigen.
- Bewertungsreserven. Sie entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen eines Versicherers seit ihrer Anschaffung gestiegen ist. Kunden müssen daran beteiligt werden.
- Zinsüberschuss. Vom Beitrag des Kunden zieht der Versicherer Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten ab. Übrig bleibt der Sparanteil. Auf diesen Anteil erhält der Kunde den garantierten Zins, derzeit 0,9 Prozent für Neuverträge. Erwirtschaften die Kapitalmanager eines Versicherers höhere Erträge, entstehen Zinsüberschüsse. Davon müssen sie ihren Kunden mindestens 90 Prozent weiterreichen. Einen Teil des Zinsgewinns müssen die Versicherer seit 2011 zunächst in eine Zinszusatzreserve stecken. Welche Kunden wie davon profitieren, ist noch ungewiss.
- Risikoüberschuss. Versicherer beziehen das „Sterblichkeitsrisiko“ der Kunden in ihre Kalkulation ein. Bei privaten Rentenversicherungen entsteht ein Risikoüberschuss, wenn die Kunden früher sterben als gerechnet. Den Kunden stehen 90 Prozent des Risikoüberschusses zu.
- Kostenüberschuss. Er entsteht, wenn die Verwaltungskosten durch ein effektives Kostenmanagement niedriger sind als kalkuliert.
- Kapitalzahlung. Der Kunde kann sich auch für eine Kapitalzahlung entscheiden statt für eine Rente. Er sollte sich jedoch vergewissern, bis zu welchem Zeitpunkt vor der Auszahlung er sich entscheiden muss. Wichtig vor der Entscheidung ist es, die Steuerbelastung mitzudenken Abzüge von der Auszahlung.
- Volldynamische Rente. Bei dieser Variante ist der Kunde vor Kürzungen sicher. Die Rente ist hier anfangs niedriger als bei der konstanten Auszahlungsform (siehe unten Konstante Rente), erhöht sich aber durch Überschüsse. Sinkt die Überschussbeteiligung, steigt die Rente weniger stark oder gar nicht. Die einmal erreichte Rentenhöhe bleibt aber mindestens erhalten.
- Teildynamische Rente. Wie bei der volldynamischen Variante steigt die monatliche Auszahlung im Rentenverlauf, allerdings deutlich langsamer und womöglich nicht jedes Jahr. Eine einmal erreichte Rente kann jedoch nicht wieder sinken.
- Konstante Rente. Bei dieser Auszahlungsform – von den Versicherern auch „flexible“ Rente oder Sofortüberschussrente genannt – ist die monatliche Zahlung anfangs höher als bei der dynamischen Überschussrente. Sie bleibt konstant, solange die Überschussbeteiligung gleich bleibt. Fällt die Überschussbeteiligung, sinkt die Rente. Doch auch wenn sie gleich hoch bleibt, verliert sie mit den Jahren an Kaufkraft.
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@Nzima: Eine Kürzung von Betriebsrenten in so einem Fall wäre für uns neu. Uns sind keine solchen Regelungen bekannt. Fragen Sie am Besten direkt beim Rententräger nach.
Hallo,Ich bekomme im Januar 2024 eine (kleinere) Kapitalabfindung aus einer privat abgeschlossenen Rentenversicherung. Es sind ca. 12000 Euro. Ich war im Öffentlichen dienst beschäftigt und beziehe neben der normalen Rente eine Zusatzrente des Öffentlichen dienstes. Wird bei dieser Kapitalabfindung meine Zusatzrente(Betriebsrente) evtl., gekürzt? Danke für antworten......
@CM_1981: Bitte beachten Sie, dass Versicherungsverträge, die mit einer lebenslangen Rente daherkommen, sich in der Regel nur lohnen, wenn Sie sehr alt werden. Solche Verträge sind geeignet, um das Existenzminimum bis ins hohe Alter abzusichern. wer kein Interesse an einer lebenslangen Rente hat, findet flexiblere Formen des Vermögensaufbaus, die zwar in der Ansparphase keine Förderung erfahren, aber im Alter ermöglichen, das Geld flexibler auszugeben oder sogar zu vererben.
Ich schiebe steuerlich absetzbare Altersvorsorge schon lange vor mir her, da ich die üblichen Optionen der Auszahlung für sehr unvorteilhaft halte. Ggf. liege ich aber einem Trugschluss auf; daher dieser Kommentar bzw diese Fragestellung.
Private Altersvorsorgebeiträge kann ich - zumindest bis zu einer gewissen Grenze - steuerlich absetzen. In meinem Fall, reduziert es also Einkommen welches mit 42% versteuert wird, scheint also vorteilhaft, wenn man einen geringeren Steuersatz im Alter annimmt.
Es gibt nun 2 Auszahlungsoptionen:
1. Einmalzahlung: Die gesamte Altersvorsorge wird voll versteuert, also wieder rd. 42%, was zum Nullsummenspiel wird.
2. Auszahlung als Rente: Lohnt sich nur, wenn man (sehr) lange lebt.
Wenn ich also annehme, dass ich nicht beliebig alt werde, dann sind beide Optionen nachteilig oder zumindest nicht besser als eine Altersvorsorge aus dem Netto heraus.
Habe ich hier einen Denkfehler? Warum nicht Auszahlung über wenige Jahre? Handlungsbedarf beim Gesetzgeber?
@Ischelknei13. Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung erfüllen, finden Sie das Formular V0900 direkt auf der Seite der Rentenversicherung unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Erstattung_von_Beitr%C3%A4gen.html;jsessionid=5201570FD02BD769F262E01490771133.delivery1-1-replication (PK)