Private Rente: Was bedeutet was?
- Garantierte Leistung. Sie ist schon bei Vertragsbeginn sicher und kann durch Überschüsse in der Spar- und der Rentenphase steigen.
- Bewertungsreserven. Sie entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen eines Versicherers seit ihrer Anschaffung gestiegen ist. Kunden müssen daran beteiligt werden.
- Zinsüberschuss. Vom Beitrag des Kunden zieht der Versicherer Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten ab. Übrig bleibt der Sparanteil. Auf diesen Anteil erhält der Kunde den garantierten Zins, derzeit 0,9 Prozent für Neuverträge. Erwirtschaften die Kapitalmanager eines Versicherers höhere Erträge, entstehen Zinsüberschüsse. Davon müssen sie ihren Kunden mindestens 90 Prozent weiterreichen. Einen Teil des Zinsgewinns müssen die Versicherer seit 2011 zunächst in eine Zinszusatzreserve stecken. Welche Kunden wie davon profitieren, ist noch ungewiss.
- Risikoüberschuss. Versicherer beziehen das „Sterblichkeitsrisiko“ der Kunden in ihre Kalkulation ein. Bei privaten Rentenversicherungen entsteht ein Risikoüberschuss, wenn die Kunden früher sterben als gerechnet. Den Kunden stehen 90 Prozent des Risikoüberschusses zu.
- Kostenüberschuss. Er entsteht, wenn die Verwaltungskosten durch ein effektives Kostenmanagement niedriger sind als kalkuliert.
- Kapitalzahlung. Der Kunde kann sich auch für eine Kapitalzahlung entscheiden statt für eine Rente. Er sollte sich jedoch vergewissern, bis zu welchem Zeitpunkt vor der Auszahlung er sich entscheiden muss. Wichtig vor der Entscheidung ist es, die Steuerbelastung mitzudenken Abzüge von der Auszahlung.
- Volldynamische Rente. Bei dieser Variante ist der Kunde vor Kürzungen sicher. Die Rente ist hier anfangs niedriger als bei der konstanten Auszahlungsform (siehe unten Konstante Rente), erhöht sich aber durch Überschüsse. Sinkt die Überschussbeteiligung, steigt die Rente weniger stark oder gar nicht. Die einmal erreichte Rentenhöhe bleibt aber mindestens erhalten.
- Teildynamische Rente. Wie bei der volldynamischen Variante steigt die monatliche Auszahlung im Rentenverlauf, allerdings deutlich langsamer und womöglich nicht jedes Jahr. Eine einmal erreichte Rente kann jedoch nicht wieder sinken.
- Konstante Rente. Bei dieser Auszahlungsform – von den Versicherern auch „flexible“ Rente oder Sofortüberschussrente genannt – ist die monatliche Zahlung anfangs höher als bei der dynamischen Überschussrente. Sie bleibt konstant, solange die Überschussbeteiligung gleich bleibt. Fällt die Überschussbeteiligung, sinkt die Rente. Doch auch wenn sie gleich hoch bleibt, verliert sie mit den Jahren an Kaufkraft.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:So funktioniert die private Rentenversicherung