Auszahlung Private Renten­versicherung

Private Rente: Was bedeutet was?

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  • Garan­tierte Leistung. Sie ist schon bei Vertrags­beginn sicher und kann durch Über­schüsse in der Spar- und der Renten­phase steigen.
  • Bewertungs­reserven. Sie entstehen, wenn der Markt­wert der Kapital­anlagen eines Versicherers seit ihrer Anschaffung gestiegen ist. Kunden müssen daran beteiligt werden.
  • Zins­über­schuss. Vom Beitrag des Kunden zieht der Versicherer Abschluss-, Verwaltungs- und Risiko­kosten ab. Übrig bleibt der Spar­anteil. Auf diesen Anteil erhält der Kunde den garan­tierten Zins, derzeit 0,9 Prozent für Neuverträge. Erwirt­schaften die Kapitalmanager eines Versicherers höhere Erträge, entstehen Zins­über­schüsse. Davon müssen sie ihren Kunden mindestens 90 Prozent weiterreichen. Einen Teil des Zins­gewinns müssen die Versicherer seit 2011 zunächst in eine Zins­zusatz­reserve stecken. Welche Kunden wie davon profitieren, ist noch ungewiss.
  • Risiko­über­schuss. Versicherer beziehen das „Sterb­lich­keits­risiko“ der Kunden in ihre Kalkulation ein. Bei privaten Renten­versicherungen entsteht ein Risiko­über­schuss, wenn die Kunden früher sterben als gerechnet. Den Kunden stehen 90 Prozent des Risiko­über­schusses zu.
  • Kosten­über­schuss. Er entsteht, wenn die Verwaltungs­kosten durch ein effektives Kostenmanagement nied­riger sind als kalkuliert.
  • Kapitalzahlung. Der Kunde kann sich auch für eine Kapitalzahlung entscheiden statt für eine Rente. Er sollte sich jedoch vergewissern, bis zu welchem Zeit­punkt vor der Auszahlung er sich entscheiden muss. Wichtig vor der Entscheidung ist es, die Steuerbelastung mitzudenken Abzüge von der Auszahlung.
  • Voll­dynamische Rente. Bei dieser Variante ist der Kunde vor Kürzungen sicher. Die Rente ist hier anfangs nied­riger als bei der konstanten Auszahlungs­form (siehe unten Konstante Rente), erhöht sich aber durch Über­schüsse. Sinkt die Über­schuss­beteiligung, steigt die Rente weniger stark oder gar nicht. Die einmal erreichte Rentenhöhe bleibt aber mindestens erhalten.
  • Teildyna­mische Rente. Wie bei der voll­dynamischen Variante steigt die monatliche Auszahlung im Renten­verlauf, allerdings deutlich lang­samer und womöglich nicht jedes Jahr. Eine einmal erreichte Rente kann jedoch nicht wieder sinken.
  • Konstante Rente. Bei dieser Auszahlungs­form – von den Versicherern auch „flexible“ Rente oder Sofort­über­schuss­rente genannt – ist die monatliche Zahlung anfangs höher als bei der dyna­mischen Über­schuss­rente. Sie bleibt konstant, solange die Über­schuss­beteiligung gleich bleibt. Fällt die Über­schuss­beteiligung, sinkt die Rente. Doch auch wenn sie gleich hoch bleibt, verliert sie mit den Jahren an Kauf­kraft.
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Profilbild Stiftung_Warentest am 15.09.2023 um 10:07 Uhr
Kapitalauszahlung Private Rente

@Nzima: Eine Kürzung von Betriebsrenten in so einem Fall wäre für uns neu. Uns sind keine solchen Regelungen bekannt. Fragen Sie am Besten direkt beim Rententräger nach.

Nzima am 14.09.2023 um 21:33 Uhr
Kapitalauszahlung Private Rente

Hallo,Ich bekomme im Januar 2024 eine (kleinere) Kapitalabfindung aus einer privat abgeschlossenen Rentenversicherung. Es sind ca. 12000 Euro. Ich war im Öffentlichen dienst beschäftigt und beziehe neben der normalen Rente eine Zusatzrente des Öffentlichen dienstes. Wird bei dieser Kapitalabfindung meine Zusatzrente(Betriebsrente) evtl., gekürzt? Danke für antworten......

Profilbild Stiftung_Warentest am 07.01.2022 um 21:33 Uhr
Auszahlung als lebenslange Rente

@CM_1981: Bitte beachten Sie, dass Versicherungsverträge, die mit einer lebenslangen Rente daherkommen, sich in der Regel nur lohnen, wenn Sie sehr alt werden. Solche Verträge sind geeignet, um das Existenzminimum bis ins hohe Alter abzusichern. wer kein Interesse an einer lebenslangen Rente hat, findet flexiblere Formen des Vermögensaufbaus, die zwar in der Ansparphase keine Förderung erfahren, aber im Alter ermöglichen, das Geld flexibler auszugeben oder sogar zu vererben.

CM_1981 am 05.01.2022 um 22:44 Uhr
Auszahlungsoptionen mangelhaft

Ich schiebe steuerlich absetzbare Altersvorsorge schon lange vor mir her, da ich die üblichen Optionen der Auszahlung für sehr unvorteilhaft halte. Ggf. liege ich aber einem Trugschluss auf; daher dieser Kommentar bzw diese Fragestellung.
Private Altersvorsorgebeiträge kann ich - zumindest bis zu einer gewissen Grenze - steuerlich absetzen. In meinem Fall, reduziert es also Einkommen welches mit 42% versteuert wird, scheint also vorteilhaft, wenn man einen geringeren Steuersatz im Alter annimmt.
Es gibt nun 2 Auszahlungsoptionen:
1. Einmalzahlung: Die gesamte Altersvorsorge wird voll versteuert, also wieder rd. 42%, was zum Nullsummenspiel wird.
2. Auszahlung als Rente: Lohnt sich nur, wenn man (sehr) lange lebt.
Wenn ich also annehme, dass ich nicht beliebig alt werde, dann sind beide Optionen nachteilig oder zumindest nicht besser als eine Altersvorsorge aus dem Netto heraus.
Habe ich hier einen Denkfehler? Warum nicht Auszahlung über wenige Jahre? Handlungsbedarf beim Gesetzgeber?

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.10.2020 um 15:02 Uhr
Rentenbeiträge zurückholen als Lehrer

@Ischelknei13. Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung erfüllen, finden Sie das Formular V0900 direkt auf der Seite der Rentenversicherung unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Erstattung_von_Beitr%C3%A4gen.html;jsessionid=5201570FD02BD769F262E01490771133.delivery1-1-replication (PK)