Wählen Kunden in der Sparphase und vor der Rentenphase die falsche Variante, kann ihre monatliche Rente später sinken.
Unser Rat
Rente oder Kapitalzahlung. Wenn Sie eine private Rentenversicherung haben, sprechen die folgenden Gründe für eine Rente statt für eine Kapitalzahlung: Ihre anderen Alterseinkünfte, wie gesetzliche Rente und Betriebsrente, reichen nicht, um die monatlichen Lebenshaltungskosten zu decken. Sie sind gesund und können ein langes Leben erwarten. Eine Rente muss sehr lange laufen, bis Sie wenigstens Ihre Beiträge wieder heraushaben. Fließt die Rente nur 22 Jahre oder gar weniger, ist eine einmalige Kapitalzahlung besser.
Rentenauszahlung. Wenn Sie sichergehen wollen, dass eine einmal erreichte Rentenhöhe garantiert bleibt und nicht mehr sinkt, wählen Sie eine dynamische Rente. Das schützt vor Kürzungen, wenn die Überschüsse zurückgehen.
Die freiberufliche Grafikdesignerin Dominique G. muss sich bis Ende März entscheiden, wie ihre private Rentenversicherung ab Mai 2018 ausgezahlt werden soll. Drei Alternativen hat ihr die Versicherungsgesellschaft R+V im November 2017 präsentiert: G. bekommt das Geld entweder auf einmal als Kapitalzahlung oder monatlich als Rente, und zwar als volldynamische oder als konstante Überschussrente. G. fragt: „Welche ist die beste für mich?“
Kurz vor Rentenbeginn müssen viele Kunden einer privaten Rentenversicherung darüber entscheiden, wie ihr Versicherer Überschüsse einsetzen soll – auch zu Beginn des Vertrags ist oft so eine Entscheidung fällig.
Das Prinzip: Ein Teil der Auszahlung ist garantiert, hinzu kommt ein Überschussanteil. Nur mit der bei Vertragsbeginn garantierten Rente oder Kapitalzahlung kann ein Kunde von vornherein sicher planen. Die Überschüsse sind ungewiss. Entscheidend dafür ist, wie gut der Versicherer mit dem Geld des Kunden wirtschaftet und wie er ihn am Gewinn beteiligt – und welche Variante der Kunde für die Spar- und für die Rentenphase wählt.
Am ungünstigsten ist es, wenn sich der Kunde schon bei Vertragsbeginn fest entscheiden muss oder wenn der Versicherer nur eine Rentenvariante anbietet. G. kann also froh sein, dass sie kurz vor Auszahlungsbeginn drei Varianten zur Auswahl hat. Es ist aber leicht, dabei einen Fehler zu machen.
Konstante Rente kann sinken
Schon die Begriffe sind nicht selbsterklärend. So bedeutet „konstante Überschussrente“ gerade nicht, dass die einmal erreichte Rentenhöhe lebenslang sicher ist. Und was der eine Versicherer konstante Rente nennt, nennt der andere flexible oder auch Sofortüberschussrente. Gemeint ist das Gleiche.
Der Überschussanteil kann im weiteren Verlauf sinken. Eine solche Rente ist zu Beginn etwas höher als die dynamische Rente, die nur steigen, aber niemals fallen kann.
Außerdem gibt es teildynamische Überschussrenten. Sie können für Kunden infrage kommen, die eine höhere Anfangsrente wünschen als bei der dynamischen Form und sich dann mit geringeren Steigerungen zufriedengeben. Ein Inflationsausgleich ist hier jedoch nicht gewährleistet.
Wenige Versicherer bieten auch eine Kombivariante aus konstant und dynamisch an: Bei dieser Mischform bleibt die monatliche Auszahlung in den ersten fünf Jahren konstant oder kann auch sinken. Danach ist die bis dahin erreichte Rente vor Kürzungen sicher und kann auch steigen.
Rente nur um 0,1 Prozent erhöht
Peter M. bekommt die Rente aus seiner privaten Rentenversicherung seit Oktober 2016 in Form der konstanten Variante. Ein Jahr nach Rentenbeginn wurde sie zwar nicht gesenkt, aber nur um 0,1 Prozent erhöht.
„Bei einer so geringen jährlichen Steigerung wird meine Rente in ein paar Jahren von der Inflation ausgezehrt sein“, fürchtet M. Diese Gefahr ist real, wenn die Rente künftig sogar sinkt. Denn auch das kann M. passieren. Sein Versicherer Swisslife hatte diese Rentenvariante gleich voreingestellt.
Bei Vertragsschluss im Jahr 1991 hätte sich M. allerdings auch für eine andere entscheiden können. Ihm seien die verschiedenen Varianten damals aber nicht genannt worden, erinnert sich M. „Ich wurde falsch beraten“, meint der 64-Jährige heute. Kurz vor Ende der Sparphase hatte M. dann nur noch die Wahl zwischen Kapitalauszahlung und dieser einen Rentenvariante.
Sicherster Ertrag mit Bonusmethode
Nicht nur für die Rentenphase, auch für die Ansparphase müssen Kunden vor Vertragsabschluss die richtige Überschussvariante wählen. Die Versicherer bieten vier an: Die Verrechnung mit dem Beitrag, die Bonusrente, die verzinsliche Ansammlung und die Anlage der Überschüsse in Investmentfonds.
Welche Formen der Überschussbeteiligung in der Sparphase bei einem Unternehmen üblich sind, steht in den Versicherungsbedingungen. Im Antragsformular kann der Kunde ankreuzen, welche er wünscht.
Den sichersten Ertrag aus der Überschussbeteiligung erreicht der Kunde mit der Bonusrentenmethode. Hierbei investiert sein Lebensversicherer die Überschüsse Jahr für Jahr in eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Daraus gibt es eine höhere Rente.
Wer schon einen Vertrag hat, sollte drei Jahre vor Rentenbeginn in die Bedingungen schauen und im Zweifelsfall schriftlich beim Versicherer nachfragen, wie die Überschussverrechnung die Rentenhöhe beeinflusst. Dann hat er in der Regel noch Zeit genug für seine Entscheidung.
Die Versicherer geben vor, wie lange ihre Kunden entscheiden können. Die R+V hat G. bis einen Monat vor Auszahlungsbeginn Zeit gegeben. Bei anderen Versicherern müssen Kunden drei Monate vorher wählen, bei manchen ist dafür bis unmittelbar vor der Auszahlung Gelegenheit.
Unterschiedlicher Anlageerfolg
Freiberuflerin G. kann sich freuen. Ihr 1998 abgeschlossener Vertrag hat sich gut entwickelt. Wesentlicher Grund dafür: Der seit Vertragsbeginn für die gesamte Laufzeit geltende Garantiezins von 4 Prozent ist so hoch wie seitdem nicht wieder.
Doch auch der Anlageerfolg des Versicherers für seine Kundin kann sich sehen lassen. Nur ein Beispiel: Während Versicherer wie Debeka, Generali und Provinzial Nordwest mit ihren Kapitalerträgen im Jahr 2016 nicht einmal die garantierte Verzinsung für ihre Kunden erwirtschaften konnten und aus anderen Überschussquellen zuschießen mussten, war dies für R+V kein Problem.
Überschüsse entstehen hauptsächlich durch Erträge, die Versicherer mit der Anlage des Kundengeldes erzielen und die über den Garantiezins hinausgehen. Weitere Quellen sind der Risikoüberschuss und der Kostenüberschuss (siehe Grafik So funktioniert die private Rentenversicherung).
Steuerfreie Kapitalzahlung
Eine Rente fließt lebenslang und soll davor schützen, dass einem im hohen Alter das Geld ausgeht. Kann es bei einer Rentenversicherung auch sinnvoll sein, sich das Kapital auf einmal auszahlen zu lassen? Auf jeden Fall.
G. hat als Freiberuflerin zwar Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt, aber so wenig, dass ihre gesetzliche Rente und womöglich ihre gesamten Alterseinkünfte, inklusive Privatrente, unterhalb der Grundsicherung liegen. Eine private Rentenversicherung brächte ihr dann kein Zusatzeinkommen. Im Gegenteil: Anders als eine Riester-Rente wird eine private Rente im Alter voll auf die Grundsicherung angerechnet.
In G.s Fall ist eine Kapitalzahlung sinnvoll. Lässt sie sich das Kapital im Mai auszahlen, kann sich die 57-Jährige noch bis zum gesetzlichen Rentenalter entscheiden, was sie mit dem Geld macht. Außerdem erfüllt sie die Bedingungen für eine steuerfreie Kapitalzahlung.
Eine Rente muss sie dagegen beim Finanzamt abrechnen: Weil sie erst 57 Jahre alt ist, sind 25 Prozent ihrer privaten Rente steuerpflichtig. Dieser Anteil nimmt ab, je älter der Versicherte bei Rentenbeginn ist. Fängt die Rente erst mit 67 an, sind es lebenslang nur 17 Prozent. Weil G. jetzt noch aktiv im Arbeitsleben steht und die Rente ihr Gesamteinkommen steigert, kann die Rentensteuer sie treffen.
Für M. ist die monatliche Auszahlung besser – die er auch gewählt hat. Nur 34 Euro seiner derzeitigen Gesamtrente sind nicht garantiert. Wenn die Überschussbeteiligung drastisch sinken sollte, sinkt die Rente im schlimmsten Fall um 34 Euro.
Tipp: Weiter Informationen erhalten Sie in unserem Special Steuern im Ruhestand.
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@CM_1981: Bitte beachten Sie, dass Versicherungsverträge, die mit einer lebenslangen Rente daherkommen, sich in der Regel nur lohnen, wenn Sie sehr alt werden. Solche Verträge sind geeignet, um das Existenzminimum bis ins hohe Alter abzusichern. wer kein Interesse an einer lebenslangen Rente hat, findet flexiblere Formen des Vermögensaufbaus, die zwar in der Ansparphase keine Förderung erfahren, aber im Alter ermöglichen, das Geld flexibler auszugeben oder sogar zu vererben.
Ich schiebe steuerlich absetzbare Altersvorsorge schon lange vor mir her, da ich die üblichen Optionen der Auszahlung für sehr unvorteilhaft halte. Ggf. liege ich aber einem Trugschluss auf; daher dieser Kommentar bzw diese Fragestellung.
Private Altersvorsorgebeiträge kann ich - zumindest bis zu einer gewissen Grenze - steuerlich absetzen. In meinem Fall, reduziert es also Einkommen welches mit 42% versteuert wird, scheint also vorteilhaft, wenn man einen geringeren Steuersatz im Alter annimmt.
Es gibt nun 2 Auszahlungsoptionen:
1. Einmalzahlung: Die gesamte Altersvorsorge wird voll versteuert, also wieder rd. 42%, was zum Nullsummenspiel wird.
2. Auszahlung als Rente: Lohnt sich nur, wenn man (sehr) lange lebt.
Wenn ich also annehme, dass ich nicht beliebig alt werde, dann sind beide Optionen nachteilig oder zumindest nicht besser als eine Altersvorsorge aus dem Netto heraus.
Habe ich hier einen Denkfehler? Warum nicht Auszahlung über wenige Jahre? Handlungsbedarf beim Gesetzgeber?
@Ischelknei13. Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung erfüllen, finden Sie das Formular V0900 direkt auf der Seite der Rentenversicherung unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Erstattung_von_Beitr%C3%A4gen.html;jsessionid=5201570FD02BD769F262E01490771133.delivery1-1-replication (PK)
Guten Tag, ich habe eine Frage zur Auszahlung meiner gesetzlichen Rentenbeiträge. Ich bin momentan Beamter auf Lebenszeit (Lehrer) und habe von 2005-2006 Zivildienst gemacht (es wurden 13000€ für mich eingezahlt), danach noch 5 Monate als Student Vertretungslehrer und studentische Hilfskraft (also wurde auch Betrag X eingezahlt). Wie kann ich diese Beträge zurückfordern? Gibt es eine Vorlage? Mit freundlichen Grüßen Knut Kumpe
@Ischelknei13: Alles hat seine Vor- und Nachteile. Die erste Frage ist: Was haben Sie mit dem Geld vor? Wozu dient das Geld? Zur Bestreitung des Existenzminimums? Für Luxusaufwendungen? Als Zubrot in der Rentenphase? Zum Vererben?
Wenn Sie sich das Geld auszahlen lassen und in ein neues Rentenversicherungsprodukt stecken, ist es gut möglich, dass die Rente aus dem neuen Produkt (viel) niedriger ist als die garantierte Rente des bestehenden Vertrages.
Wollen Sie das Geld risikoorientierter (wieder-) anlegen? Dann kommt eine Wiederanlage nach der Pantoffel-Strategie von Finanztest, bei dem Sie sich hinsichtlich der Auszahlung flexibler halten.
Auch bei der Besteuerung gibt es Unterschiede bei der Auszahlung als Einmalbetrag und (lebenslanger) Rente. (maa)