Auszahlung Private Renten­versicherung Rente oder Einmalbetrag

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Wählen Kunden in der Spar­phase und vor der Renten­phase die falsche Variante, kann ihre monatliche Rente später sinken.

Unser Rat

Rente oder Kapitalzahlung. Wenn Sie eine private Renten­versicherung haben, sprechen die folgenden Gründe für eine Rente statt für eine Kapitalzahlung: Ihre anderen Alters­einkünfte, wie gesetzliche Rente und Betriebs­rente, reichen nicht, um die monatlichen Lebens­haltungs­kosten zu decken. Sie sind gesund und können ein langes Leben erwarten. Eine Rente muss sehr lange laufen, bis Sie wenigs­tens Ihre Beiträge wieder heraus­haben. Fließt die Rente nur 22 Jahre oder gar weniger, ist eine einmalige Kapitalzahlung besser.

Renten­auszahlung. Wenn Sie sicher­gehen wollen, dass eine einmal erreichte Rentenhöhe garan­tiert bleibt und nicht mehr sinkt, wählen Sie eine dyna­mische Rente. Das schützt vor Kürzungen, wenn die Über­schüsse zurück­gehen.

Die freiberufliche Grafikde­signerin Dominique G. muss sich bis Ende März entscheiden, wie ihre private Renten­versicherung ab Mai 2018 ausgezahlt werden soll. Drei Alternativen hat ihr die Versicherungs­gesell­schaft R+V im November 2017 präsentiert: G. bekommt das Geld entweder auf einmal als Kapitalzahlung oder monatlich als Rente, und zwar als voll­dynamische oder als konstante Über­schuss­rente. G. fragt: „Welche ist die beste für mich?“

Kurz vor Renten­beginn müssen viele Kunden einer privaten Renten­versicherung darüber entscheiden, wie ihr Versicherer Über­schüsse einsetzen soll – auch zu Beginn des Vertrags ist oft so eine Entscheidung fällig.

Das Prinzip: Ein Teil der Auszahlung ist garan­tiert, hinzu kommt ein Über­schuss­anteil. Nur mit der bei Vertrags­beginn garan­tierten Rente oder Kapitalzahlung kann ein Kunde von vorn­herein sicher planen. Die Über­schüsse sind ungewiss. Entscheidend dafür ist, wie gut der Versicherer mit dem Geld des Kunden wirt­schaftet und wie er ihn am Gewinn beteiligt – und welche Variante der Kunde für die Spar- und für die Renten­phase wählt.

Am ungüns­tigsten ist es, wenn sich der Kunde schon bei Vertrags­beginn fest entscheiden muss oder wenn der Versicherer nur eine Renten­variante anbietet. G. kann also froh sein, dass sie kurz vor Auszahlungs­beginn drei Varianten zur Auswahl hat. Es ist aber leicht, dabei einen Fehler zu machen.

Konstante Rente kann sinken

Schon die Begriffe sind nicht selbst­erklärend. So bedeutet „konstante Über­schuss­rente“ gerade nicht, dass die einmal erreichte Rentenhöhe lebens­lang sicher ist. Und was der eine Versicherer konstante Rente nennt, nennt der andere flexible oder auch Sofort­über­schuss­rente. Gemeint ist das Gleiche.

Der Über­schuss­anteil kann im weiteren Verlauf sinken. Eine solche Rente ist zu Beginn etwas höher als die dyna­mische Rente, die nur steigen, aber niemals fallen kann.

Außerdem gibt es teildyna­mische Über­schuss­renten. Sie können für Kunden infrage kommen, die eine höhere Anfangs­rente wünschen als bei der dyna­mischen Form und sich dann mit geringeren Steigerungen zufrieden­geben. Ein Inflations­ausgleich ist hier jedoch nicht gewähr­leistet.

Wenige Versicherer bieten auch eine Kombivariante aus konstant und dyna­misch an: Bei dieser Misch­form bleibt die monatliche Auszahlung in den ersten fünf Jahren konstant oder kann auch sinken. Danach ist die bis dahin erreichte Rente vor Kürzungen sicher und kann auch steigen.

Rente nur um 0,1 Prozent erhöht

Peter M. bekommt die Rente aus seiner privaten Renten­versicherung seit Oktober 2016 in Form der konstanten Variante. Ein Jahr nach Renten­beginn wurde sie zwar nicht gesenkt, aber nur um 0,1 Prozent erhöht.

„Bei einer so geringen jähr­lichen Steigerung wird meine Rente in ein paar Jahren von der Inflation ausgezehrt sein“, fürchtet M. Diese Gefahr ist real, wenn die Rente künftig sogar sinkt. Denn auch das kann M. passieren. Sein Versicherer Swiss­life hatte diese Renten­variante gleich voreinge­stellt.

Bei Vertrags­schluss im Jahr 1991 hätte sich M. allerdings auch für eine andere entscheiden können. Ihm seien die verschiedenen Varianten damals aber nicht genannt worden, erinnert sich M. „Ich wurde falsch beraten“, meint der 64-Jährige heute. Kurz vor Ende der Spar­phase hatte M. dann nur noch die Wahl zwischen Kapital­auszahlung und dieser einen Renten­variante.

Sicherster Ertrag mit Bonus­methode

Nicht nur für die Renten­phase, auch für die Anspar­phase müssen Kunden vor Vertrags­abschluss die richtige Über­schuss­variante wählen. Die Versicherer bieten vier an: Die Verrechnung mit dem Beitrag, die Bonusrente, die verzins­liche Ansamm­lung und die Anlage der Über­schüsse in Investmentfonds.

Welche Formen der Über­schuss­beteiligung in der Spar­phase bei einem Unternehmen üblich sind, steht in den Versicherungs­bedingungen. Im Antrags­formular kann der Kunde ankreuzen, welche er wünscht.

Den sichersten Ertrag aus der Über­schuss­beteiligung erreicht der Kunde mit der Bonusrenten­methode. Hierbei investiert sein Lebens­versicherer die Über­schüsse Jahr für Jahr in eine Renten­versicherung gegen Einmalbeitrag. Daraus gibt es eine höhere Rente.

Wer schon einen Vertrag hat, sollte drei Jahre vor Renten­beginn in die Bedingungen schauen und im Zweifels­fall schriftlich beim Versicherer nach­fragen, wie die Über­schuss­verrechnung die Rentenhöhe beein­flusst. Dann hat er in der Regel noch Zeit genug für seine Entscheidung.

Die Versicherer geben vor, wie lange ihre Kunden entscheiden können. Die R+V hat G. bis einen Monat vor Auszahlungs­beginn Zeit gegeben. Bei anderen Versicherern müssen Kunden drei Monate vorher wählen, bei manchen ist dafür bis unmittel­bar vor der Auszahlung Gelegenheit.

Unterschiedlicher Anlage­erfolg

Freiberuf­lerin G. kann sich freuen. Ihr 1998 abge­schlossener Vertrag hat sich gut entwickelt. Wesentlicher Grund dafür: Der seit Vertrags­beginn für die gesamte Lauf­zeit geltende Garan­tiezins von 4 Prozent ist so hoch wie seitdem nicht wieder.

Doch auch der Anlage­erfolg des Versicherers für seine Kundin kann sich sehen lassen. Nur ein Beispiel: Während Versicherer wie Debeka, Generali und Provinzial Nord­west mit ihren Kapital­erträgen im Jahr 2016 nicht einmal die garan­tierte Verzinsung für ihre Kunden erwirt­schaften konnten und aus anderen Über­schuss­quellen zuschießen mussten, war dies für R+V kein Problem.

Über­schüsse entstehen haupt­sächlich durch Erträge, die Versicherer mit der Anlage des Kundengeldes erzielen und die über den Garan­tiezins hinaus­gehen. Weitere Quellen sind der Risiko­über­schuss und der Kosten­über­schuss (siehe Grafik So funktioniert die private Rentenversicherung).

Steuerfreie Kapitalzahlung

Eine Rente fließt lebens­lang und soll davor schützen, dass einem im hohen Alter das Geld ausgeht. Kann es bei einer Renten­versicherung auch sinn­voll sein, sich das Kapital auf einmal auszahlen zu lassen? Auf jeden Fall.

G. hat als Freiberuf­lerin zwar Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung bezahlt, aber so wenig, dass ihre gesetzliche Rente und womöglich ihre gesamten Alters­einkünfte, inklusive Privatrente, unter­halb der Grund­sicherung liegen. Eine private Renten­versicherung brächte ihr dann kein Zusatz­einkommen. Im Gegen­teil: Anders als eine Riester-Rente wird eine private Rente im Alter voll auf die Grund­sicherung ange­rechnet.

In G.s Fall ist eine Kapitalzahlung sinn­voll. Lässt sie sich das Kapital im Mai auszahlen, kann sich die 57-Jährige noch bis zum gesetzlichen Renten­alter entscheiden, was sie mit dem Geld macht. Außerdem erfüllt sie die Bedingungen für eine steuerfreie Kapitalzahlung.

Eine Rente muss sie dagegen beim Finanz­amt abrechnen: Weil sie erst 57 Jahre alt ist, sind 25 Prozent ihrer privaten Rente steuer­pflichtig. Dieser Anteil nimmt ab, je älter der Versicherte bei Renten­beginn ist. Fängt die Rente erst mit 67 an, sind es lebens­lang nur 17 Prozent. Weil G. jetzt noch aktiv im Arbeits­leben steht und die Rente ihr Gesamt­einkommen steigert, kann die Renten­steuer sie treffen.

Für M. ist die monatliche Auszahlung besser – die er auch gewählt hat. Nur 34 Euro seiner derzeitigen Gesamt­rente sind nicht garan­tiert. Wenn die Über­schuss­beteiligung drastisch sinken sollte, sinkt die Rente im schlimmsten Fall um 34 Euro.

Tipp: Weiter Informationen erhalten Sie in unserem Special Steuern im Ruhestand.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 07.01.2022 um 21:33 Uhr
Auszahlung als lebenslange Rente

@CM_1981: Bitte beachten Sie, dass Versicherungsverträge, die mit einer lebenslangen Rente daherkommen, sich in der Regel nur lohnen, wenn Sie sehr alt werden. Solche Verträge sind geeignet, um das Existenzminimum bis ins hohe Alter abzusichern. wer kein Interesse an einer lebenslangen Rente hat, findet flexiblere Formen des Vermögensaufbaus, die zwar in der Ansparphase keine Förderung erfahren, aber im Alter ermöglichen, das Geld flexibler auszugeben oder sogar zu vererben.

CM_1981 am 05.01.2022 um 22:44 Uhr
Auszahlungsoptionen mangelhaft

Ich schiebe steuerlich absetzbare Altersvorsorge schon lange vor mir her, da ich die üblichen Optionen der Auszahlung für sehr unvorteilhaft halte. Ggf. liege ich aber einem Trugschluss auf; daher dieser Kommentar bzw diese Fragestellung.
Private Altersvorsorgebeiträge kann ich - zumindest bis zu einer gewissen Grenze - steuerlich absetzen. In meinem Fall, reduziert es also Einkommen welches mit 42% versteuert wird, scheint also vorteilhaft, wenn man einen geringeren Steuersatz im Alter annimmt.
Es gibt nun 2 Auszahlungsoptionen:
1. Einmalzahlung: Die gesamte Altersvorsorge wird voll versteuert, also wieder rd. 42%, was zum Nullsummenspiel wird.
2. Auszahlung als Rente: Lohnt sich nur, wenn man (sehr) lange lebt.
Wenn ich also annehme, dass ich nicht beliebig alt werde, dann sind beide Optionen nachteilig oder zumindest nicht besser als eine Altersvorsorge aus dem Netto heraus.
Habe ich hier einen Denkfehler? Warum nicht Auszahlung über wenige Jahre? Handlungsbedarf beim Gesetzgeber?

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.10.2020 um 15:02 Uhr
Rentenbeiträge zurückholen als Lehrer

@Ischelknei13. Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung erfüllen, finden Sie das Formular V0900 direkt auf der Seite der Rentenversicherung unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Erstattung_von_Beitr%C3%A4gen.html;jsessionid=5201570FD02BD769F262E01490771133.delivery1-1-replication (PK)

svcds am 20.10.2020 um 14:09 Uhr
Rentenbeiträge zurückholen als Lehrer

Guten Tag, ich habe eine Frage zur Auszahlung meiner gesetzlichen Rentenbeiträge. Ich bin momentan Beamter auf Lebenszeit (Lehrer) und habe von 2005-2006 Zivildienst gemacht (es wurden 13000€ für mich eingezahlt), danach noch 5 Monate als Student Vertretungslehrer und studentische Hilfskraft (also wurde auch Betrag X eingezahlt). Wie kann ich diese Beträge zurückfordern? Gibt es eine Vorlage? Mit freundlichen Grüßen Knut Kumpe

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.12.2019 um 14:17 Uhr
Rentenversicherung als Einmalbetrag?

@Ischelknei13: Alles hat seine Vor- und Nachteile. Die erste Frage ist: Was haben Sie mit dem Geld vor? Wozu dient das Geld? Zur Bestreitung des Existenzminimums? Für Luxusaufwendungen? Als Zubrot in der Rentenphase? Zum Vererben?
Wenn Sie sich das Geld auszahlen lassen und in ein neues Rentenversicherungsprodukt stecken, ist es gut möglich, dass die Rente aus dem neuen Produkt (viel) niedriger ist als die garantierte Rente des bestehenden Vertrages.
Wollen Sie das Geld risikoorientierter (wieder-) anlegen? Dann kommt eine Wiederanlage nach der Pantoffel-Strategie von Finanztest, bei dem Sie sich hinsichtlich der Auszahlung flexibler halten.
Auch bei der Besteuerung gibt es Unterschiede bei der Auszahlung als Einmalbetrag und (lebenslanger) Rente. (maa)