Auszahlung Private Renten­versicherung Rente oder Einmalbetrag

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Viele Jahre in die private Renten­versicherung gespart – dann endlich kommt der Tag der Auszahlung. Doch bevor das Geld fließt, muss der Versicherte sich entscheiden: Eine lebens­lange Rente oder lieber eine Kapitalzahlung auf einen Schlag. Wenn er die Rente will, hat er oft mindestens zwei Möglich­keiten: Die private Rente kann so hoch wie möglich beginnen. Dafür muss der Kunde das Risiko einer Rentenkür­zung in Kauf nehmen. Oder die Rente ist anfangs nied­riger, aber vor Kürzungen sicher. Finanztest gibt Entscheidungs­hilfe.

Kapital oder Rente?

Wer neben seinen anderen Alters­einkünften wie gesetzliche Rente und Betriebs­rente ein Zusatz­einkommen braucht, um seinen Lebens­haltungs­kosten zu decken, fährt gut mit der monatlichen Zahlung aus einer privaten Renten­versicherung. Sie fließt lebens­lang und soll davor schützen, dass einem im Alter das Geld ausgeht. Doch unter bestimmten Umständen kann es auch sinn­voll sein, sich das Kapital auf einmal auszahlen zu lassen. Wir erklären, wann das der Fall ist.

Das bietet unser Special Auszahlung Private Renten­versicherung

Entscheidungs­hilfe. Ihre private Renten­versicherung ist fällig? Sie können sich für eine lebens­lange Rente oder eine Einmalzahlung entscheiden. Unser Artikel stellt die unterschiedlichen Alternativen mit ihren Vor- und Nach­teilen ausführ­lich dar.

Infos und Service. Ein Glossar erklärt wichtige Begriffe wie Bewertungs­reserve, Kosten­über­schuss und Teildyna­mische Rente und unsere Infografik zeigt, wie eine private Renten­versicherung funk­tioniert.

Steuern und Sozial­versicherung. Die Finanztest-Experten erläutern, mit welchen Abzügen privat Renten­versicherte rechnen müssen.

Heft-Artikel. Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Artikel aus Finanztest 4/2018.

Dreierlei Renten – auf die richtige Auswahl kommt es an

Im güns­tigsten Fall hat der Kunde die Wahl zwischen einer voll­dynamischen Rente, einer teildyna­mischen Rente und einer konstanten Rente. Will der Kunde sicher gehen, dass seine Anfangs­rente nicht mehr sinkt und er Aussicht auf einen Inflations­ausgleich hat, kommt für ihn die voll­dynamische Variante in Frage. Eine konstante Rente kann sinken. Bei einer teildyna­mischen Rente ist ein voller Inflations­ausgleich unwahr­scheinlich.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 07.01.2022 um 21:33 Uhr
Auszahlung als lebenslange Rente

@CM_1981: Bitte beachten Sie, dass Versicherungsverträge, die mit einer lebenslangen Rente daherkommen, sich in der Regel nur lohnen, wenn Sie sehr alt werden. Solche Verträge sind geeignet, um das Existenzminimum bis ins hohe Alter abzusichern. wer kein Interesse an einer lebenslangen Rente hat, findet flexiblere Formen des Vermögensaufbaus, die zwar in der Ansparphase keine Förderung erfahren, aber im Alter ermöglichen, das Geld flexibler auszugeben oder sogar zu vererben.

CM_1981 am 05.01.2022 um 22:44 Uhr
Auszahlungsoptionen mangelhaft

Ich schiebe steuerlich absetzbare Altersvorsorge schon lange vor mir her, da ich die üblichen Optionen der Auszahlung für sehr unvorteilhaft halte. Ggf. liege ich aber einem Trugschluss auf; daher dieser Kommentar bzw diese Fragestellung.
Private Altersvorsorgebeiträge kann ich - zumindest bis zu einer gewissen Grenze - steuerlich absetzen. In meinem Fall, reduziert es also Einkommen welches mit 42% versteuert wird, scheint also vorteilhaft, wenn man einen geringeren Steuersatz im Alter annimmt.
Es gibt nun 2 Auszahlungsoptionen:
1. Einmalzahlung: Die gesamte Altersvorsorge wird voll versteuert, also wieder rd. 42%, was zum Nullsummenspiel wird.
2. Auszahlung als Rente: Lohnt sich nur, wenn man (sehr) lange lebt.
Wenn ich also annehme, dass ich nicht beliebig alt werde, dann sind beide Optionen nachteilig oder zumindest nicht besser als eine Altersvorsorge aus dem Netto heraus.
Habe ich hier einen Denkfehler? Warum nicht Auszahlung über wenige Jahre? Handlungsbedarf beim Gesetzgeber?

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.10.2020 um 15:02 Uhr
Rentenbeiträge zurückholen als Lehrer

@Ischelknei13. Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung erfüllen, finden Sie das Formular V0900 direkt auf der Seite der Rentenversicherung unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Erstattung_von_Beitr%C3%A4gen.html;jsessionid=5201570FD02BD769F262E01490771133.delivery1-1-replication (PK)

svcds am 20.10.2020 um 14:09 Uhr
Rentenbeiträge zurückholen als Lehrer

Guten Tag, ich habe eine Frage zur Auszahlung meiner gesetzlichen Rentenbeiträge. Ich bin momentan Beamter auf Lebenszeit (Lehrer) und habe von 2005-2006 Zivildienst gemacht (es wurden 13000€ für mich eingezahlt), danach noch 5 Monate als Student Vertretungslehrer und studentische Hilfskraft (also wurde auch Betrag X eingezahlt). Wie kann ich diese Beträge zurückfordern? Gibt es eine Vorlage? Mit freundlichen Grüßen Knut Kumpe

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.12.2019 um 14:17 Uhr
Rentenversicherung als Einmalbetrag?

@Ischelknei13: Alles hat seine Vor- und Nachteile. Die erste Frage ist: Was haben Sie mit dem Geld vor? Wozu dient das Geld? Zur Bestreitung des Existenzminimums? Für Luxusaufwendungen? Als Zubrot in der Rentenphase? Zum Vererben?
Wenn Sie sich das Geld auszahlen lassen und in ein neues Rentenversicherungsprodukt stecken, ist es gut möglich, dass die Rente aus dem neuen Produkt (viel) niedriger ist als die garantierte Rente des bestehenden Vertrages.
Wollen Sie das Geld risikoorientierter (wieder-) anlegen? Dann kommt eine Wiederanlage nach der Pantoffel-Strategie von Finanztest, bei dem Sie sich hinsichtlich der Auszahlung flexibler halten.
Auch bei der Besteuerung gibt es Unterschiede bei der Auszahlung als Einmalbetrag und (lebenslanger) Rente. (maa)