Eine Finanztest-Leserin schreibt: „Mein Mann musste in ein Pflegeheim ziehen, ich blieb in unserer gemeinsamen Wohnung. Das Finanzamt hat trotzdem die abzugsfähigen Heimkosten um die Haushaltsersparnis gekürzt. Was kann ich dagegen tun?“ Unsere Steuerexperten antworten.
Finanzamt darf Haushaltsersparnis abziehen ...
Sie können sich gegen den Abzug mit einem Einspruch wehren. Zwar ist es seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2017 Praxis der Finanzämter, dass die als außergewöhnliche Belastungen absetzbaren Heimkosten um eine Haushaltsersparnis in Höhe des Grundfreibetrags gemindert werden. Die Beamten argumentieren, dass eine Haushaltsersparnis pro ins Heim gezogener Person abzuziehen sei (Randnummer 17 des BFH-Urteils, Az. VI R 22/16) – selbst dann, wenn der Ehepartner in der Wohnung bleibt.
... wenn der Haushalt aufgelöst wird
Aber Sie können Ihren Einspruch so begründen: In Randnummer 33.3 Absatz 2 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) heißt es, dass eine Haushaltsersparnis nur abzuziehen ist, wenn der private Haushalt wegen des Heimaufenthalts aufgelöst wird. Fordern Sie die Finanzbeamten auf zu erklären, auf welche Rechtsnorm sie sich stützen. Viel Erfolg!