Außergewöhnliche Belastungen Wenn das Finanz­amt die Heim­kosten nicht voll anerkennt

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Eine Finanztest-Leserin schreibt: „Mein Mann musste in ein Pfle­geheim ziehen, ich blieb in unserer gemein­samen Wohnung. Das Finanz­amt hat trotzdem die abzugs­fähigen Heim­kosten um die Haus­halts­ersparnis gekürzt. Was kann ich dagegen tun?“ Unsere Steuer­experten antworten.

Finanz­amt darf Haus­halts­ersparnis abziehen ...

Sie können sich gegen den Abzug mit einem Einspruch wehren. Zwar ist es seit einem Urteil des Bundes­finanzhofs aus dem Jahr 2017 Praxis der Finanz­ämter, dass die als außergewöhnliche Belastungen absetz­baren Heim­kosten um eine Haus­halts­ersparnis in Höhe des Grund­frei­betrags gemindert werden. Die Beamten argumentieren, dass eine Haus­halts­ersparnis pro ins Heim gezogener Person abzu­ziehen sei (Rand­nummer 17 des BFH-Urteils, Az. VI R 22/16) – selbst dann, wenn der Ehepartner in der Wohnung bleibt.

... wenn der Haushalt aufgelöst wird

Aber Sie können Ihren Einspruch so begründen: In Rand­nummer 33.3 Absatz 2 der Einkommensteuer-Richt­linien (EStR) heißt es, dass eine Haus­halts­ersparnis nur abzu­ziehen ist, wenn der private Haushalt wegen des Heim­auf­enthalts aufgelöst wird. Fordern Sie die Finanz­beamten auf zu erklären, auf welche Rechts­norm sie sich stützen. Viel Erfolg!

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Peter_Cornelius am 30.05.2019 um 08:44 Uhr
Finanzamt und Lebensrealität

Die Leserin hat sicher genug persönliche Probleme, die sie bewältigen muss mit der Tatsache, dass ihr Mann ins Pflegeheim musste, aber sie sollte dies weiter durchziehen und so, wie hier vorgeschlagen, gegen die Entscheidung des Finanzamtes vorgehen.