Eine Finanztest-Leserin schreibt: „Mein Mann musste in ein Pflegeheim ziehen, ich blieb in unserer gemeinsamen Wohnung. Das Finanzamt hat trotzdem die abzugsfähigen Heimkosten um die Haushaltsersparnis gekürzt. Was kann ich dagegen tun?“ Unsere Steuerexperten antworten.
Finanzamt darf Haushaltsersparnis abziehen ...
Sie können sich gegen den Abzug mit einem Einspruch wehren. Zwar ist es seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2017 Praxis der Finanzämter, dass die als außergewöhnliche Belastungen absetzbaren Heimkosten um eine Haushaltsersparnis in Höhe des Grundfreibetrags gemindert werden. Die Beamten argumentieren, dass eine Haushaltsersparnis pro ins Heim gezogener Person abzuziehen sei (Randnummer 17 des BFH-Urteils, Az. VI R 22/16) – selbst dann, wenn der Ehepartner in der Wohnung bleibt.
... wenn der Haushalt aufgelöst wird
Aber Sie können Ihren Einspruch so begründen: In Randnummer 33.3 Absatz 2 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) heißt es, dass eine Haushaltsersparnis nur abzuziehen ist, wenn der private Haushalt wegen des Heimaufenthalts aufgelöst wird. Fordern Sie die Finanzbeamten auf zu erklären, auf welche Rechtsnorm sie sich stützen. Viel Erfolg!
-
- Makler, Möbelpacker und doppelte Miete – Umzugskosten summieren sich schnell. Immerhin lässt sich ein Teil absetzen. Beim beruflichen Umzug ist viel Erstattung drin.
-
- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
-
- Außergewöhnliche Belastungen sind zum Teil selbst zu tragen. Deshalb lohnt es, sie in einem Jahr zu bündeln. Mit unserem Rechner ermitteln Sie schnell Ihren Eigenanteil.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Die Leserin hat sicher genug persönliche Probleme, die sie bewältigen muss mit der Tatsache, dass ihr Mann ins Pflegeheim musste, aber sie sollte dies weiter durchziehen und so, wie hier vorgeschlagen, gegen die Entscheidung des Finanzamtes vorgehen.