
Menschen mit Zöliakie – eine chronische Erkrankung aufgrund einer Glutenunverträglichkeit – müssen sich lebenslang glutenfrei ernähren, etwa auf herkömmliches Brot oder Nudeln verzichten. Trotzdem dürfen Erkrankte ihre Mehrkosten für Diätnahrungsmittel nicht absetzen, entschied jetzt das Finanzgericht Köln, Az. 15 K 1347/16). Die Ausgaben für Zöliakie fallen unter das generelle Abzugsverbot für Diätverpflegung, so die Richter in der Begründung. Unter Diätverpflegung sei jede Form einer frei erhältlichen, hochwertigen Ernährung zur Gesundheitsförderung zu verstehen. Ohne Belang sei, ob diese Nahrungsmittel von einem Arzt verordnet wurden.
Betroffene sollten nicht aufgeben. Der unterlegene Kläger hat beim Bundesfinanzhof gegen das Urteil Revision eingelegt (BFH, AZ. VI R 48/18). Die obersten Finanzrichter werden sich jetzt mit der Frage befassen, ob Ausgaben für eine ärztlich verordnete Diät nicht doch als Krankheitskosten abzugsfähig sind.
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@alle: Das o.g. Verfahren ist noch am BFH anhängig. Sollte das Urteil zugunsten der Steuerzahlenden ausgehen, haben nur diejenigen einen Chance, vom Ausgang des Urteils zu profitieren, deren Steuerbescheide (ganz oder in dieser Angelegenheit) noch offen ist. (maa)
In unserer Familie gehört es schon zum Alltag, jedoch sind wir immer wieder überrascht wie teuer uns das Essen im allgemeinen kommt. Wir achten nun schon seit über 4 Jahren auf die gesunde und ausgewogene Ernährung unserer Kinder. Dabei können wir Brot nur selber backen, weil alles andere einfach viel zu teuer ist. Meine Tochter fragte mich auch vor kurzem, warum unsere Lebensmittel im Schnitt dreimal so viel kosten als andere Lebensmittel. z.B. Meine Kinder wollten Milchbrötchen haben, glutenfreie gibt es 4 Stück für 2,79 € normale gibt es 12 Stück für 1,49 €. Über die 4 Jahre hinweg haben wir unsere Ausgaben für die Nahrungsmittel im Auge behalten und Vergleiche aufgestellt. Wir haben im Monat pro Person knapp 150 - 200 € mehr Ausgaben, als Familien ohne Zöliakie. Also pro Monat 450 - 600 € zusätzlich nur für die Verpflegung. Im Jahr sind das Mehrkosten von 5.400 - 7.200 €. Davon würden wir auch gerne mal in den Urlaub fahren.
Eine steuerliche Erstattung wäre da schon angebracht.
@maria.meyer: Zu einem Urteil, dass sich mit der Frage, ob eine an Epilepsie erkrankte Schwerbehinderte die gesamten Ausgaben für ihren vierbeinigen Helfer steuermindernd geltend machen kann, haben wir unter dem folgenden Link berichtet: www.test.de/Aussergewoehnliche-Belastungen-Keine-Extrawurst-fuer-Epilepsie-Warnhund-5193116-0
Die Klägerin konnte sich vor dem Finanzgericht Baden Württemberg nicht durchsetzen. (maa)
Hallo, mein Mann ist Erwerbsunfähigkeitsrentner. Ein Hund begleitet ihn nun seit 6 Jahren, ärztlich attestiert. Und es hilft im Alltag. Das Finanzamt hat die Kosten des Hundes mit Attest 2 Jahre ankerannt. ab dem 3. Jahr nicht mehr....§ 33 ESTG. 2-maliger Einspruch, Telefonate. Das Finanzamt schreibt keine weitere Erläuterung und verweist auf den Amtsarzt. Dort angerufen waren diese erstaunt. wollten termin, keine Antwort mehr. wieder Einspruch beim Finanzamt durchgeführt, keine Reaktion. Was tun? obwohl ein aussagefähiges Attest vorliegt von der beh. Therapeutin wird es nicht gewährt und Amtsarzt kennt meinen Mann nicht, soll aber aufgrund eines 30-minütigen Gespräches entscheiden (was für meinen Mann nicht möglich ist Vertrauen zu einem Amtsarzt zu fassen). Wie vorgehen? Vielen Dank.