
Bilden sich Eltern wegen ihres kranken Kindes weiter, dürfen sie die Kosten absetzen.
Ein Ehepaar mit zwei Pflegekindern in Vollzeitpflege kann 863 Euro mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das entschied jüngst das Finanzgericht Münster. Das Geld gab die Ehefrau für medizinische Seminare aus, weil der Pflegesohn frühtraumatisiert war.
Kein Attest vom Amtsarzt
Das Finanzamt hatte zuvor abgewunken, weil die Eltern kein Attest vom Amtsarzt vorlegen konnten, das vor Beginn der Seminare ausgestellt worden war. Doch das wäre nur im Fall einer psychotherapeutischen Behandlung nötig, erläutern die Richter. In diesem Fall ging es um die Kosten für Schulungen der gesunden Pflegeltern, um im Alltag mit dem Kind besser klarzukommen. Mehrere ärztliche Bescheinigungen belegten, dass psychologische Familienberatungen der Pflegeeltern medizinisch notwendig waren (Az. 4 K 3471/15).