Ist die Sanierung einer Grabstätte absetzbar? Darüber entscheidet der Bundesfinanzhof (Az. VI R 48/17). Eine Frau wurde 2013 von ihrer Heimatgemeinde aufgefordert, das 102 Jahre alte Familiengrab zu sanieren – Grabaufbauten seien instabil. Die Frau ließ die Sicherheitsmängel beheben und gab die Kosten in ihrer Steuererklärung an.
Das Finanzamt strich den Posten: Grabmale müssten alle 50 Jahre saniert werden; die Kosten sind nicht außergewöhnlich. Das Finanzgericht Hessen sah das anders: Verpflichten Gemeinde oder Friedhofsverwaltung zu einer Sanierung, müssen Angehörige diese Anordnung erfüllen – und zwangsläufig entstehende Kosten mindern die Steuer als außergewöhnliche Belastung.
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