Ein pflegebedürftiger Steuerzahler will erreichen, dass das Finanzamt die Unterkunftskosten für eine ausländische Pflegekraft in seinem Haus als außergewöhnliche Belastungen anerkennt (Az. 7 K 1382/13). Er klagt vor dem Finanzgericht Köln.
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- Plötzlich schwer erkrankt, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit – wer seinen Haushalt nicht mehr führen kann, bekommt oft Hilfe von der Krankenkasse. Wir sagen was gilt.
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