Ein pflegebedürftiger Steuerzahler will erreichen, dass das Finanzamt die Unterkunftskosten für eine ausländische Pflegekraft in seinem Haus als außergewöhnliche Belastungen anerkennt (Az. 7 K 1382/13). Er klagt vor dem Finanzgericht Köln.
Ein pflegebedürftiger Steuerzahler will erreichen, dass das Finanzamt die Unterkunftskosten für eine ausländische Pflegekraft in seinem Haus als außergewöhnliche Belastungen anerkennt (Az. 7 K 1382/13). Er klagt vor dem Finanzgericht Köln.