Ein Behinderter will rund 6 612 Euro für die Motorreparatur seines Porsche als außergewöhnliche Belastung absetzen, weil der Verschleiß zu früh eingetreten ist. Nachdem er damit beim Finanzgericht nicht durchkam, hat er beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt (Az. VI R 60/14). Autofahrer, die betroffen sind, können binnen eines Monats Einspruch gegen offene Steuerbescheide einlegen und sich auf die Revision berufen. Dann bleibt ihr Fall bis zur Klärung offen.