Eine Behinderte, die ihre Dusche rollstuhlgerecht umbauen musste, kann die Ausgaben inklusive Folgekosten für neue Armaturen und Fliesen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Der Hausarzt hatte ihr zuvor bescheinigt, dass der Umbau dringend erforderlich sei (Finanzgericht Baden-Württemberg, Az, 1 K 3301/12). Mehr zum Thema Barrierefreiheit bietet unser Test Barrierefrei wohnen: Diese Maßnahmen helfen.