
„Malerisch“ heißt nicht menschenleer.
Auch wer die teuerste Kabinenkategorie „Außen Superior“ mit Meerblick bucht, muss damit leben, wenn andere Urlauber vorm Fenster entlanggehen und den freien Blick stören. Eine Frau machte mit ihrem Reisebegleiter eine Fahrt mit einem Hurtigruten-Postschiff. Hinterm Fenster lag die Reling, und dort spazierten ab und zu Mitreisende. Das störte die beiden. Sie hielten die Aussicht nicht für „malerisch“, wie im Prospekt beschrieben, und verlangten eine Reisepreisminderung. Doch dies sei kein echter Reisemangel, sondern nur eine geringfügige Unannehmlichkeit, die das Paar ohne Entschädigung hinnehmen müsse, meinte das Landgericht Frankfurt am Main. Recht bekamen die beiden mit ihrer Kritik am Bett. Das Doppelbett stand so, dass das zweite nur erreichbar war, indem man über das erste kletterte. Am Fußende war ein kleiner Spalt. Der war zu schmal, so das Gericht. Urlauber dürfen erwarten, dass sie ohne besondere Mühe ins Bett kommen – ohne den im anderen Bett Schlafenden zu stören. Das gelte auch für Postschiffe, wenn der Prospekt den Komfort eines Passagierschiffes zusichert. Dafür gab es 5 Prozent Minderung auf den Gesamtreisepreis, hier 344 Euro (Az. 2–24 S 216/18).