- Vertrag. Schließen Sie die Versicherung vor der Reise ab. Der Abschluss ist bei den meisten Versicherern online möglich, oder Sie erhalten ein Büchlein mit dem Vertrag und füllen diesen aus. Der Vertrag ist gültig, wenn der Antrag beim Versicherer eingegangen ist und der Beitrag eingezahlt wurde. Wichtig: Achten Sie vor allem darauf, den korrekten Gesamtbeitrag auszurechnen und heben Sie sich alle Unterlagen und die Kopie der Überweisung gut auf.
- Familienbeitrag ermitteln. Gerade wenn mehrere Familienmitglieder zu versichern sind, müssen Sie auf die Altersgrenzen achten. Manche Versicherer verlangen einen höheren Familienbeitrag, sobald eine Person eine bestimmte Altersgrenze überschreitet. Dann gilt für die Familie entweder der erhöhte Grundbeitrag oder es fällt für jede Person, die eine vom Versicherer vorgegebene Altersgrenze erreicht hat, ein erhöhter Grundbeitrag an. In der Testtabelle ist der Zuschlag mit einem Plus gekennzeichnet.
- Neugeborenes versichern. Wenn Sie ein Kind bekommen haben, so ist Ihr Neugeborenes nicht automatisch in der Familienversicherung mitversichert. Sie müssen dem Versicherer melden, dass er ein neues Familienmitglied aufnehmen soll. Wenn Sie dies bereits innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt des Kindes tun, dann gilt der Versicherungsschutz auch rückwirkend. Ansonsten beginnt er ab der Anmeldung des Kindes beim Versicherer.
- Versicherungsschutz. Der Schutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung beginnt ab dem im Vertrag angegebenen Vertragsbeginn und sobald Sie die deutsche Grenze überschritten haben. Rückwirkend oder nach Reiseantritt können Sie den Vertrag nicht abschließen. Leistungen sollten Sie beim Versicherer spätestens drei Monate nach Behandlungsabschluss geltend machen, da der Anspruch ansonsten verfällt.
- Fristen. Wenn Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, verlängert sich die Police meist automatisch von Jahr zu Jahr. Wollen Sie ihren Vertrag kündigen, so gibt es hier Unterschiede zwischen den Versicherern. Bei den meisten Versicherern endet das Vertragsjahr ein Jahr nach Vertragsabschluss, bei einigen jedoch zum Ende des Kalenderjahres. Die Kündigungsfrist beträgt meist einen oder drei Monate. Bei manchen Versicherern endet der Vertrag automatisch mit Erreichen eines bestimmten Alters. Bei Familienverträgen endet der Versicherungsschutz für Kinder oft, wenn sie volljährig werden.
- Wechsel. Möchten Sie beim selben Versicherer in einen neuen Tarif wechseln, können Sie den Tarif zum Ende des Vertragsjahres auf die verbesserten Bedingungen umstellen. Sie zahlen dann auch den aktuellen, neuen Grundbeitrag.
- Chronisch Kranke. Chronisch kranke Menschen haben es oft schwer eine Krankenversicherung für Auslandsreisen abzuschließen. Tipps, wie Sie im Ausland trotzdem versichert sind und was zu tun ist, finden sie in der Meldung Chronisch krank in den Urlaub.
- Kontaktdaten. Notieren Sie sich vor Ihrer Reise wichtige Kontaktdaten Ihres Versicherers. Manche haben 24-Stunden-Notrufnummern eingerichtet. Klassische 0800-Nummern sind aus dem Ausland in aller Regel nicht zu erreichen. Nur mit 00800-Nummern können Sie Ihren Versicherer kostenlos aus dem Ausland anrufen – aber nur, wenn sie vom dortigen Festnetz telefonieren. Anrufe mit einem deutschen Handy sind meist kostenpflichtig. Die Test-Tabelle zeigt, welche Versicherer anfallende Telefonkosten erstatten.
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