Die Versicherung zahlt nicht...
- wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist;
- für Behandlungen, bei denen schon von vornherein fest stand, dass sie während der Reise stattfinden müssen;
- für Behandlungen von Verletzungen durch vorhersehbare Kriegsereignissen und Unruhen oder durch die aktive Teilnahme an diesen;
- im Fall vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten oder Unfälle;
- für Entzugsbehandlungen;
- für die Behandlung geistiger und seelischer Erkrankungen, für Hypnose und Psychotherapie;
- für reguläre Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch (Ausnahme: akut auftretende Komplikationen);
- für Zahnersatz einschließlich Kronen und Kieferorthopädie;
- für Massagen, Bäder, Packungen, Nähr- und Stärkungspräparate;
- für Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte;
- für Kur-, Sanatoriums- und Rehabilitationsbehandlungen;
- für die Unterbringung bei Pflegebedürftigkeit;
- für die Behandlung durch Angehörige (Ausnahme: Sachmittel).
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