Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
- Der Ombudsmann ist nicht wichtig.
Falsch. Wenn Sie sich mit dem Versicherer streiten, ist der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung die erste Anlaufstelle. Sie können dort kostenfrei einen Schlichtungsantrag stellen, er bemüht sich um eine Lösung. Dafür muss Ihre Versicherung aber am Ombudsmann-Verfahren teilnehmen. Sonst bleibt Ihnen nur, sich einen Anwalt zu nehmen und vor Gericht zu ziehen. In unserem Test können Sie die Anbieter danach auswählen. - Die versicherte Reisedauer lässt sich nicht ändern.
Falsch. Wenn Sie einen Jahresvertrag über beispielsweise 42-Tage-Reisen haben und ein Urlaub in diesem Jahr 50 Tage dauern soll, sprechen Sie mit Ihrem Versicherer. Eventuell können Sie gegen Aufpreis die versicherte Reisezeit verlängern. Nicht alle Anbieter machen das. Dann müssten Sie für diese Reise einen neuen Vertrag über die entsprechende Reisedauer abschließen. Andere Anbieter versichern längere Reisedauern. - Ist die versicherte Reisezeit abgelaufen, kann ich den Vertrag vom Ausland aus verlängern.
Falsch. Wer seine Rückreise verschieben muss und der vertragliche Schutz ist daher abgelaufen, hat es schwer. Das erlebten Urlauber, die in der Pandemie-Zeit in Nord- und Südamerika festsaßen und wegen Corona nicht zurückreisen konnten. Einige Versicherer verlängern den Schutz, wenn der Kunde seine Rückreise ungewollt verschieben muss. Das haben wir auch in unsere Bewertung aufgenommen. Wer einfach noch ein paar Tage dranhängen möchte, bekommt in der Regel keine Verlängerung. - Die Auslandskrankenversicherung ist ein Kann-Angebot, aber kein Muss.
Falsch. Einige Länder verlangen bei der Einreise eine Auslandskrankenversicherung, zum Teil ist sogar die Deckungssumme festgelegt. Über derlei Bestimmungen informiert das Auswärtige Amt unter „Sicher Reisen“. Dort den Namen des Ziellandes eingeben. Das Angebot lässt sich auch als App herunterladen. Stiftung Warentest empfiehlt generell den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, da im Fall einer schweren Erkrankung sehr hohe Kosten drohen. - Ich kann nach Belieben zum Arzt gehen, die Auslandskrankenversicherung ersetzt die Kosten.
Falsch. Es handelt sich bei der Auslandskrankenversicherung um eine Versorgung für den Notfall und akute Beschwerden. Das kann ein verstauchter Fuß oder ein entzündeter Mückenstich sein. Dann sollten Versicherte einen nahe gelegenen Arzt oder ein für die Behandlung geeignetes Krankenhaus aufsuchen. Geplante Eingriffe oder eine Visite wegen länger bestehender Beschwerden, die man immer schon mal abklären lassen wollte, gehören nicht dazu. - Wenn ich eine dreimonatige Reise plane, kann ich diesen Zeitraum mit zwei Verträgen abdecken, die jeweils 45 Tage Schutz bieten und hintereinander gelten sollen.
Falsch. Versicherungsbeginn ist Reisebeginn. Ab dann läuft die Uhr für alle Policen, die für diese Reise abgeschlossen wurden. Am 46. Tag erlischt der Schutz. Urlauber mit einem Jahresvertrag können versuchen, ihre laufende Police gegen Zusatzkosten auf die geplante Reisezeit aufzustocken. Oder sie schließen eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung ab. Die sind vergleichsweise teurer als die Policen für Urlaubsreisen. - Privatpatienten sind mit einer Auslandskrankenversicherung doppelt gut geschützt.
Falsch. Es kann sein, dass der Auslandskrankenversicherer im Schadensfall zunächst nicht zuständig ist. Weil zum Beispiel bei der Einlieferung ins Krankenhaus zuerst die private Krankenversicherung angegeben wurde. Das bedeutete für eine Urlauberin: Für den Aufenthalt in einer Schweizer Klinik musste sie, wie bei privaten Krankenversicherungen üblich, fast 8 000 Euro vorstrecken. Den Krankenrücktransport nach Deutschland organisierte ihr Mann eigenhändig über den ADAC. Um solche Versicherungslücken zu vermeiden, wählen Sie in unserem Test einen Versicherer, der den Unterpunkt „Der Versicherer tritt in Vorleistung vor anderen Leistungsträgern“ bei Allgemeine Bedingungen voll erfüllt hat. Und dann ganz wichtig: Nennen Sie bei Krankheit oder Unfall als erstes Ihre Auslandskrankenversicherung und melden Sie den Fall dort.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
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- Neben der Auslandskrankenversicherung gibt es noch andere Policen, die für Urlauber sinnvoll sein können.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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- Wer länger als sechs Wochen im Ausland unterwegs ist, benötigt eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Der Vergleich der Tarife zeigt: Das Preisgefälle ist groß.
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Die Auslandskrankenversicherung Debeka hat sich jetzt überraschend gemeldet und nachdem meine Frau der Debeka Auszüge aus dem Beihilfeverordnungstext und den Nachweis über die mittlerweile erfolgte Zahlung eines Teilbetrages durch die private Krankenkasse Universa zugesandt hat, teilte die Debeka mit, dass es Kommunikationsmissverständnisse gegeben hätte und die Debeka jetzt die ausstehenden Kosten (bis auf Kosten für Währungsumrechnungen und Auslandsüberweisungskosten) zahlen würde und hat auch bereits gezahlt.
Es ist sicher ein glücklicher Zufall, dass eine Redakteurin von Stiftung Warentest zu Recherchezwecken mit der Debeka Kontakt aufgenommen hatte und die Debeka ihr Verhalten geändert hat. In einem Schreiben der Debeka dazu steht: "Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt und Rückzahlung etwaiger Leistungen anderer Kostenträger. Bitte senden Sie uns dazu...den Ablehnungsbescheid der Beihilfe".
(2) Auch geht aus § 10 Beihilfeverordnung zwar hervor, (bei einer abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung) "der Beihilfeberechtigte ist unabhängig von einer Beihilfengewährung nach Satz 1 verpflichtet, im Versicherungsfall die Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen; § 3 Absatz 4 Satz 1 gilt sinngemäß", aber es steht nicht darin, dass dies vorrangig erfolgen muss.
Die Beihilfeverordnung ist durch die Verpflichtung der Beamten, bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung diese in Anspruch nehmen zu müssen zum Nachteil der Beamten. Die Beihilfe müsste nach unserer Meinung auch bei Abschluss einer Auslandkrankenversicherung so zahlen wie ohne Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, und nur was an Kosten darüber hinaus geht, sollte die Auslandkrankenversicherung zahlen. In diesem Sinne müsste die Beihilfeverordnung NRW geändert werden, damit Konflikte nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werden, wie bei meiner Frau geschehen.
Ich hatte im Mai 2023 über das Auslandspersonenunfalldesaster meiner Frau nach einem Unfall in der Schweiz berichtet.
Bisher hat die Beihilfe NRW es weiterhin - mit Hinweis auf eine Regelung der Beihilfeverordnung NRW- ablehnt, einen Bescheid zu erteilen, bevor die Auslandskrankenversicherung gezahlt hat und deren Zahlung der Beihilfe vorliegt. Nach meiner Meinung wird die Beihilfe NRW damit ihrer Fürsorgepflicht für ihre Beamtin nicht gerecht. Hätte meine Frau keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, wäre die Beihilfe verpflichtet gewesen, 70 % der Behandlungskosten zu zahlen, wie sie in einem deutschen Krankenhaus (z.B. in ca. 70 km Entfernung zum Unfallort in der Schweiz) angefallen wären.
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@master19: Laut AVB beschränkt der Münchener Verein seine Leistung in diesem Punkt auf den Fall, dass nach dem Transport eine stationäre Behandlung erfolgt.
Der betroffene Patient weiß allerdings in der Regel noch nicht, ob er tatsächlich stationär aufgenommen wird, wenn er sich zu einem Krankenhaus transportieren lässt.
Das stellt sich meist erst vor Ort heraus. Möglicherweise reicht auch eine ambulante Behandlung bzw. der Patient benötigt z.B. einen Transport zu einem (Not)arzt, der keine stationäre Aufnahme veranlasst. Daher gab es hier Punktabzug bei der Bewertung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf ihre Empfehlung hin haben wir eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Leider ist der Fall des Falles eingetreten und meine Ehefrau hat einen Schlaganfall in der Türkei erlitten. Trotz einer Schweigepflichtentbindungserklärung würde die Allianz und ihre Generalvertretung in der Türkein keine Auskunft von den türkischen Krankenhäuser erhalten. Wir als Angehörige sind damit beschäftigt die ganze Zeit Befunde, Arztberichte der Allianz zu übermitteln und zu hoffen, dass der Krankenrücktransport durch die Allianz organisiert und übernommen wird. Nach zwei Operationen (Notfall 2 Aneurysmas) wurde ein weiterer Aneurysma entdeckt, dieser soll am 2.9.2023 entfernt werden. Jetzt sollen wir der Allianz beweisen, warum dieser 3. Aneurysma bei der zweiten Operation entdeckt wurde. Wie oben beschrieben, würden sie keine Informationen vom Krankenhaus erhalten. Was meine Frage wäre, wieso bietet die Allianz eine Auslandskrankenversicherung in der Türkei an?