Auslandskrankenversicherung: So prüfen Sie Ihren Reiseschutz
Mit einer Auslandskrankenversicherung ist jeder auf Reisen geschützt. Wer in der Ferne krank wird, muss sich dann keine Sorgen über die Kosten machen. Ob als Jahrespolice oder für einzelne lange Reisen: Ein Reiseschutz ist unerlässlich. Manchmal ist eine Auslandskrankenversicherung auch als Zusatzleistung in Kreditkarten enthalten. Das kann reichen. Der Schutz kann aber auch Lücken enthalten, wenn die Bedingungen nicht an aktuelle Standards angepasst wurden. Auch wer einen älteren Vertrag hat, sollte den Schutz überprüfen, da sich der Leistungsumfang in den letzten Jahren in vielen neuen Tarifen verbessert hat.
Machen Sie den Check
Wenn Sie herausfinden möchten, ob der Schutz ihrer bisherigen Auslandskrankenversicherung oder die Versicherung über die Kreditkarte ausreicht, sollten Sie sich die Bedingungen schnappen und mit unserer test.de-Checkliste durchgehen. Sie nennt die wichtigsten Merkmale eines guten Reiseschutzes bei Auslandskrankenversicherungen. Sie finden hier zunächst Prüfpunkte für Versicherungsschutz, den Sie im Rahmen eines Kreditkartenvertrages haben. Darunter finden sie Prüfpunkte, die für alle Policen wichtig sind.
Schutz über die Kreditkarte?
Sie haben eine Auslandskrankenversicherung über die Kreditkarte? Dann klären Sie am besten folgende Fragen:
- Beinhaltet die Kreditkarte überhaupt eine Auslandsreise-Krankenversicherung? Einige Kreditkarten tragen Zusätze wie „Reise“ oder „Travel“ im Namen oder werden von Reiseveranstaltern angeboten. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass solche Karten umfänglichen Schutz auf Reisen bieten. Manchmal ist über solche Karten nur der Reiserücktritt versichert.
- Wer ist versichert und bis zu welchem Alter? Nur der Karteninhaber oder auch Familienmitglieder? Sind diese geschützt, wenn sie ohne den Karteninhaber verreisen?
- Reicht der Schutz für die geplante Reisedauer? Und sind auch Reisen versichert, die nicht mit der Karte bezahlt wurden?
Check 1: Allgemeine Bedingungen
So prüfen Sie den Leistungsumfang in jedem Auslandskrankenversicherungs-Vertrag:
- Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung?
- Zahlt er unbefristet bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, auch wenn die versicherte Reisedauer überschritten ist?
- Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche gegenüber anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden?
- Verzichtet der Versicherer auf Obergrenzen für eine Erstattung der Krankheitskosten?
Check 2: Krankenrücktransport
- Zahlt der Versicherer bereits, wenn ein Rücktransport „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist, mindestens aber, sobald der Krankenhausaufenthalt im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert?
- Lässt er Sie für eine stationäre Behandlung sowohl im Urlaubsland als auch am Wohnort in ein nahegelegenes geeignetes Krankenhaus bringen?
- Wird im Falle des Todes während der Reise entweder die Überführung, oder auch die Bestattung vor Ort bezahlt, meist mindestens in Höhe von bis zu 10 000 Euro?
Check 3: Medizinische Leistungen
- Sind Die Klauseln verständlich und verwendet der Versicherer keine schwammigen Begriffe wie „absehbar“ oder „vorhersehbar“?
- Schließt er die Leistung nur aus, wenn eine Behandlung aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor der Reise feststand?
- Wird die Behandlung von Vorerkrankungen und chronischen Erkrankungen nicht pauschal ausgeschlossen und bezahlt der Versicherer mindestens die Behandlung einer akuten Verschlechterung?
- Verzichtet der Versicherer auf den generellen Ausschluss einzelner Erkrankungen?
- Ist die Behandlung psychischer Erkrankungen nicht generell ausgeschlossen (außer Psychotherapie und Psychoanalyse)?
- Sind Sportverletzungen mitversichert?
- Zahlt der Versicherer für notwendige Hilfsmittel wie zum Beispiel Krücken und bezahlt die Behandlung von akuten Schwangerschaftskomplikationen?
- Übernimmt er neben schmerzstillender Zahnbehandlung auch die Kosten für einen provisorischen Zahnersatz?
Check 4: Leistungen für Schäden durch Krieg, Unruhen, Pandemien, Kernenergie
- Verweigert der Versicherer die Leistungen ausschließlich dann, wenn es vor Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn der Versicherte sich aktiv an den Unruhen beteiligt?
- Setzt er keine starren Fristen zum Verlassen des Landes, wenn überraschend Unruhen ausbrechen?
- Leistet der Versicherer auch bei Pandemien oder nach einem Atomunfall?
Doppelt versichert ist nicht schlimm
Sie haben ermittelt, dass Ihr Schutz Lücken hat und wollen auf Nummer Sicher gehen? Handelt es sich um eine Versicherung über eine Kreditkarte, dann schließen Sie im Zweifel eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab. Eine Doppelversicherung ist nicht schädlich, muss nur im Schadensfall angegeben werden. Haben Sie in ihrem Altvertrag Lücken entdeckt, sollten Sie kündigen und eine bessere Versicherung abschließen. Welche Policen am besten sind, lesen Sie hier im Vergleich Reisekrankenversicherung für Urlaubsreisen (Jahresverträge für Reisen mit einer Dauer von sechs bis acht Wochen). Sie finden auf test.de auch einen Vergleich Krankenversicherung für lange Auslandsaufenthalte (mit einer Dauer von drei Monaten bis einem Jahr).
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