
Schöne Aussichten. Passiert etwas im Urlaub, schützt eine Reisekrankenversicherung wenigstens vor hohen Kosten. © Getty Images / EyeEm
Stiftung Warentest zeigt Auslandskrankenversicherungen im Vergleich. Der Reiseschutz ist günstig. Sehr gute Tarife gibt es bereits ab knapp 8 Euro jährlich pro Person.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, brauchen Sie eine Auslandskrankenversicherung, sobald Sie die Landesgrenzen verlassen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine notwendige Behandlung, sofern Sie unterwegs krank werden, und – wenn nötig – auch für den Rücktransport. Bei ernsten Erkrankungen oder Verletzungen können enorme Summen zusammenkommen. Allein der Rücktransport aus Übersee kann Kosten von mehr als 100 000 Euro verursachen.
Auslandsreisekrankenversicherung auch sinnvoll für Europa
Auch bei Reisen innerhalb Europas ist der Schutz sinnvoll. Die Krankenkasse zahlt zwar eigentlich für ambulante und stationäre Behandlungen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Oft rechnen Ärzte im Ausland aber privat ab, die nächstgelegene Klinik ist eine Privatklinik, oder es gibt einen hohen Eigenanteil. Die Kasse übernimmt dann nur einen Teil oder gar nichts. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen. In Ländern ohne Sozialabkommen zahlt die Krankenkasse ohnehin nicht, einen Krankenrücktransport übernimmt sie nie.
Auch wenn Sie privat versichert sind, kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Nicht jeder private Krankenversicherer zahlt für einen Rücktransport. Außerdem können Sie sich, wenn Sie im Urlaub krank werden, so einen möglichen Anspruch auf Beitragsrückerstattung am Jahresende erhalten.
Unser Test zeigt: Auslandskrankenversicherungstarife sind in den letzten Jahren immer besser geworden. Es kann sinnvoll sein, dass Sie Ihre bestehende Versicherung überprüfen und im Zweifel eine neue abschließen.
Warum sich der Test Auslandskrankenversicherung für Sie lohnt
97 Tarife im Test
Die Tabelle zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für 97 Auslandskrankenversicherungstarife für Urlaubsreisen für Einzelpersonen und Familien, darunter Tarife der Axa, Münchner Verein, ADAC, Huk-Coburg und HanseMerkur. Alle Tarife im Test versichern beliebig viele Urlaubsreisen im Jahr bis zu einer Länge von je sechs bis zehn Wochen.
Testergebnisse
Viele Tarife sind sehr gut, die Testsieger bekommen die Traumnoten 0,6 (Einzelpersonen) und 0,7 (Familien). Der Schutz ist ab knapp 8 Euro im Jahr pro Person zu haben.
Tarife mit Langzeitschutz
Die Stiftung Warentest untersucht auch Policen mit Langzeitschutz. Worauf hier zu achten ist, lesen Sie unter Langzeit-Auslandsreiseversicherungen im Vergleich.
Kaufberatung
Wir sagen, welche Auslandskrankenversicherungen für Einzelreisende und Familien die besten sind und zeigen, wo Senioren keine Alterszuschläge zahlen müssen. Wir erklären zudem, wann sich der Wechsel in einen neuen Tarif lohnt.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Das können Sie vor dem Freischalten sehen
In der Übersicht zu unseren Untersuchungsergebnissen zeigen wir Ihnen schon vor dem Freischalten, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben. Sehen können Sie auch, nach welchen Kriterien Sie die Ergebnisse filtern können. Nach dem Freischalten erfahren Sie dann, wie gut die Versicherer leisten, wenn es um die medizinische Versorgung im Urlaub geht, ob sie bei Pandemie zahlen, und ob es gute Bedingungen für einen Krankenrücktransport gibt.
Reisekrankenversicherungen im Vergleich: Gute Tarife
Die Spitzenreiter aus unserem Vergleich Reisekrankenversicherung sichern ihre Kunden umfassend gegen hohe Kosten bei Erkrankungen im Ausland ab. Sie bieten ein breites Leistungsspektrum und verzichten auf eine Selbstbeteiligung.
Positiv bewertet haben wir auch, wenn „medizinisch sinnvolle Rücktransporte“ übernommen werden und nicht nur „medizinisch notwendige“. Letzteres bedeutet, dass der Versicherer nur zahlt, wenn die Behandlung im Urlaubsland nicht möglich ist.
Wann der Familienvertrag für ein Paar günstiger ist
Ab drei Personen lohnt meist ein Familienvertrag. Aber auch für Paare kann er günstiger sein. Damit Sie schnell herausfinden, ob die Kombination von zwei Einzelverträgen oder ein Familienvertrag für Sie preiswerter ist, haben wir Modellkunden entwickelt. Sie können in den Tabellen danach sortieren und finden so das beste Angebot für sich: Junges Paar ohne Kinder (25 + 25) und Seniorenpaar (70 + 70). Unter Seniorin (70) finden Sie die günstigsten Angebote für Ältere, die meist mehr zahlen müssen. Für jüngere Einzelreisende oder junge Familien gilt jeweils der angegebene Grundbeitrag. Danach können Sie die Tarife ebenfalls sortieren.
Auslandskrankenversicherung und Corona
Eine Auslandskrankenversicherung sollte eine Covid-19-Erkrankung abdecken. Das machen fast alle Anbieter im Test. Einige Tarife leisten laut Vertragsbedingungen nicht bei Pandemie oder zahlen nicht, wenn für das Urlaubsziel vor Reisebeginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand. Kommt die Reisewarnung, wenn Urlauber bereits vor Ort sind, springen alle Versicherer ein, die Pandemien nicht generell ausschließen.
Auslandskrankenversicherungen gelten je nach Anbieter für höchstens 42 bis 70 Tage Reisedauer. Wer seine Rückreise verschieben muss, kann Schwierigkeiten haben, den Vertrag zu verlängern. Einige Anbieter tun das – aus Kulanz oder gegen Aufpreis. Wer schwer erkrankt und nicht wie geplant abreisen kann, erhält in allen Tarifen eine Verlängerung bis zur Transportfähigkeit.
So prüfen Sie Ihren Reiseschutz
Wenn Sie herausfinden möchten, ob der Schutz Ihrer bisherigen Auslandskrankenversicherung ausreicht, sollten Sie sich die Bedingungen zuschicken lassen und mit unserer Checkliste durchgehen. Das gilt auch für eine Auslandskrankenversicherung über Ihre Kreditkarte.
Rücktransport: So viel kann er kosten
Ein Krankenrücktransport in einem speziellen Ambulanzflugzeug kann ins Geld gehen, etwa aus Thailand mit sage und schreibe 250 000 Euro. Selbst wer sich in nicht ganz so fernen Ländern verletzt oder erkrankt und mit einem Krankenwagen wieder nach Hause transportiert werden muss, bekommt dafür eine hohe Rechnung, wie das Beispiel weiter unten zeigt. Hier sind es 1 250 Euro.

Ein Krankenrücktransport in einem speziellen Ambulanzflugzeug kann ins Geld gehen. Die Summe hängt von der Entfernung ab und davon, wie aufwendig die medizinische Versorgung während des Fluges ist. © Stiftung Warentest / René Reichelt

© Stiftung Warentest / René Reichelt
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Krank im Urlaub: Was im Notfall zu tun ist
Für den Notfall ist es ratsam, alle Informationen zur Auslandskrankenversicherung beisammen zu haben. Reisende schreiben sich am besten vor dem Urlaub einen Zettel mit der Notfall-Rufnummer des Versicherers und die Versicherungsnummer und stecken ihn in ihr Handgepäck. Damit wissen sie sofort, wie sie ihren Versicherer erreichen.
Darauf sollten Versicherte achten, um Probleme bei der Schadenregulierung zu vermeiden: An die Notfall-Rufnummer sollten sich Urlauber immer wenden, wenn aufwendige und kostspielige Behandlungen, etwa ein Krankenhausaufenthalt oder ein Rücktransport notwendig werden – und zwar möglichst vor Inanspruchnahme der Leistung. Häufig haben die Versicherer Kooperationspartner im Ausland, die vermitteln. Besser nicht darauf vertrauen, dass die Klinik im Ausland den Kontakt zum Versicherer herstellt, sondern selbst aktiv werden oder Verwandte oder Mitreisende bitten.
Aussagekräftige Belege einfordern
In der Regel geben die Versicherer gegenüber der Klinik eine Kostenübernahmegarantie ab, die oft akzeptiert wird. Die Abrechnung findet dann direkt zwischen Krankenhaus und Versicherer statt. Manchmal müssen die Urlauber aber auch selbst in Vorleistung gehen, bei kleineren Behandlungen ohnehin.
Die Rechnung reichen sie nach ihrer Rückkehr beim Versicherer ein. Daher ist es wichtig, beim Bezahlen auf nachvollziehbaren Quittungen und medizinischen Berichten zu bestehen. Aus ihnen (möglichst in Deutsch oder Englisch) sollten folgende Daten hervorgehen:
- Daten des Versicherten (Name, Vorname, Geburtsdatum)
- Diagnose
- Behandlungszeitraum
- Art der ärztlichen Leistungen/Krankenhausleistungen
- Honorar
- Rezepte/Verordnungen mit Angaben zu Kosten für Medikamente oder verordnete Hilfsmittel
- Bei zahnärztlicher Behandlung: Bezeichnung der behandelten oder provisorisch ersetzten Zähne und jeweils erbrachte Leistungen.
Unterschreiben Sie nichts ohne Rücksprache mit dem Versicherer. Reichen Sie überhöhte Rechnungen ein, müssen Sie eventuell mit Kürzungen bei der Erstattung rechnen.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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Fragender1: DKV und Ergo Krankenversicherung erstatten die Kosten für „den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport“. Dieses Leistungsversprechen umfasst auch einen Rücktransport, sofern ein Krankenhausaufenthalt längere Zeit dauert. Diese Regelung geht sogar darüber hinaus und betrifft auch Situationen, in denen der Versicherte, unabhängig von der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer im Krankenhaus, im gewohnten Umfeld besser genesen kann.
Sie schreiben oben bei Ihren Testkriterien: „ Besteht ein Anspruch auf Rücktransport, sobald eine stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert?“
Ihr Testsieger, die DKV bzw. Ergo bietet laut Versicherungsbedingungen diesen sehr wichtigen Punkt nicht an. Auch der Bund der Versicherten legt Wert darauf. Daher verstehe ich nicht weshalb Sie hier die Bestbewertung vergeben haben. Eigentlich müsste dies zu einem Punktabzug führen.
@Tester421: Wann wir einen neuen Test veröffentlichen können, steht noch nicht fest. Sie können sich auf www.test.de/newsletter/ für unsere Newsletter anmelden.
@Stiftung_Warentest:
Vielen Dank für die Antwort :)
Gibt es denn schon ein (ungefähres) Datum, wann ein neuer Test dazu veröffentlicht wird? Und kann man sich dafür auf eine Art Benachrichtigungs-Newsletter setzen lassen?
@Tester421: Die Ergebnisse sind nicht mehr für alle Tarife aktuell, der Stichtag der Untersuchung war der 1.2.2020. Zu diesem Zeitpunkt gab es Unterschiede zwischen den Tarifvarianten der beiden Anbieter.
Bei TravelSecure/Würzburger waren die Unterschiede besonders groß:
Die Bedingungen der TravelSecure Young-Tarife wiesen im Unterschied zum Auslandsreisekrankenversicherung 365-Tarif beispielsweise zahlreiche Ausschlüsse auf, hier ein paar Beispiele
- So waren unter anderem Erkrankungen, die 12 Monate vor der Reise behandelt wurden, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
- Die Behandlung psychischer Erkrankungen (Geistes- und Gemütskrankheiten) war grundsätzlich ausgeschlossen.
- Einzelne Erkrankungen wie HIV-Infektionen und deren Folgen sowie Behandlungen wegen Störungen und Schäden der Fortpflanzungsorgane waren ausgeschlossen.
- Erstattungen für Hilfsmittel gab es nur nach Unfall und auch in begrenzter Höhe.
- Es gab einen generellen Ausschluss für durch innere Unruhen oder Kriege entstandene Erkrankungen oder Unfälle, unabhängig von einer vorherigen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
- Es gab einen generellen Ausschluss für Schäden durch Kernenergie.
Bei HanseMerkur gab es zum Stichtag unserer Untersuchung (1.2.2020) den von Ihnen aufgeführten Tarif RKL noch nicht. Die Unterschiede zwischen den Tarifen Young Travel (YT-Out) und dem besser bewerteten Tarif Reise-Krankenversicherung waren nicht ganz so groß, dennoch gab es sie zum genannten Stichtag, zum Beispiel:
- Ausschluss für Folgen von Organspenden sowie Ausschluss Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane.
- Provisorischen Zahnersatz gab es nur nach Unfall und nur in begrenzter Höhe.
- Es gab eine einschränkende Bedingung, die vorsah, dass nur "unaufschiebbare" stationäre Behandlungen und Operationen versichert sind.
- Es gab einen generellen Ausschluss für Schäden durch Kernenergie.
Ob es diese Unterschiede nach wie vor gibt, wird eine neue Untersuchung der aktuelleren Tarife zeigen.