
Erkranken Reisende bei einem Urlaub im Ausland oder erleiden sie einen Unfall, können sie auf Behandlungskosten sitzen bleiben. Vor solchen Kostenrisiken schützt eine Auslandskrankenversicherung. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um die Krankenversicherung im Ausland.
Die wichtigsten Tipps zur Auslandskrankenversicherung
Wichtiger Reiseschutz. Eine Reisekrankenversicherung lohnt sich für alle gesetzlich oder privat Versicherten, wenn Sie außerhalb Deutschlands verreisen. Die Policen kosten nicht viel.
Zwei Arten von Policen. Es gibt Tarife für klassische Urlaubsreisen und Tarifen für längere Auslandsaufenthalte Vergleich Auslandskrankenversicherung Urlaub und Vergleich Auslandskrankenversicherung lange Reise.
Passendes Angebot. Familien versichern sich meist günstiger in einem Familientarif. Senioren sollten auf Höchstaltersgrenzen achten. Und auch Schwangere, chronisch Kranke, Sportler und aus beruflichen Gründen Reisende sollten Tarifbedingungen und Leistungsumfang prüfen.
Leistungsumfang ansehen. Einen guten Tarif erkennen Sie etwa daran, dass ein „medizinisch sinnvoller“ Rücktransport bezahlt wird – und nicht nur ein „medizinisch notwendiger“. Die Kosten für einzelne Behandlungen sollten nicht begrenzt und Krankheiten nicht generell ausgeschlossen werden.
Kreditkartenschutz. Versicherungen, die als Zusatzleistung einer Kreditkarte beworben werden, bieten nicht immer umfangreichen Schutz nach neustem Standard. So zahlen manche etwa nur den „medizinisch notwendigen“ Rücktransport oder begrenzen die Erstattung von Behandlungskosten.
Auslandskrankenversicherung ist für Reisende ein Muss
Eine Auslandskrankenversicherung sollte jeder haben, der außerhalb Deutschlands verreist. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Behandlungskosten je nach Reiseland nur teilweise oder gar nicht. In den Ländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) können Reisende zwar ihre Krankenkassenkarte verwenden. Auch in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, wie etwa Israel, Tunesien oder die Türkei, leistet die gesetzliche Krankenkasse unter Umständen. Häufig müssen Versicherte vor der Reise dann aber eine „Anspruchsberechtigung“ bei ihrer Krankenkasse einholen. Welche Leistungen die Kassen übernehmen, zeigt unser Produktfinder der gesetzlichen Krankenkassen.
Krankenkassen zahlen nur teilweise oder gar nicht
Die gesetzliche Kasse erstattet maximal das, was bei einer inländischen Behandlung angefallen wäre. Ist der Erstattungssatz der Krankenkassen im Reiseland niedriger, wird dieser angesetzt. Rücktransporte übernimmt die gesetzliche Kasse nie. Und bei Reisen außerhalb der genannten Länder zahlt die Kasse überhaupt nichts. Es kann auch geschehen, dass Ärzte in einem Reiseland mit einer Privatrechnung abrechnen wollen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen zu einer Erstattung zu kommen, kann recht kompliziert sein. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung läuft die Erstattung meist einfacher ab.
Auch privat Versicherte brauchen Extraschutz
Privatversicherte sind im Ausland ebenfalls nicht automatisch perfekt geschützt. Der Versicherungsumfang für Auslandsreisen hängt stets vom jeweiligen Vertrag ab. Die Versicherungsbedingungen sollten darauf geprüft werden, ob der Schutz für die Reisezeit und das Reiseziel ausreicht. Einige Tarife beinhalten gar keinen Schutz im außereuropäischen Ausland, manche Versicherer übernehmen keinen Rücktransport. Deshalb kann eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung auch für privat Krankenversicherte sinnvoll sein.
Zwei Typen von Auslandskrankenversicherungen
Die Versicherer unterscheiden ihre Angebote nach Tarifen für Urlaubsreisen und Tarifen für lange Auslandsaufenthalte. Unsere Tests zeigen, welche Versicherung die besten Policen für eine Urlaubsreise und welche die besten Policen für einen längeren Auslandsaufenthalt bietet. Jahrestarife für Urlaubsreisen schützen bei beliebig vielen Auslandsaufenthalten im Jahr, solange diese jeweils höchsten sechs bis acht Wochen dauern. Wer länger verreist, sich lange zu Schul- oder Studienzwecken im Ausland aufhält oder im Süden überwintern möchte, braucht eine spezielle Auslandskrankenversicherung mit Langzeitschutz. Für jeden Bedarf und jede Altersklasse gibt es speziell zugeschnittene Angebote.
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Das zahlt die Reisekrankenversicherung
Eine Reisekrankenversicherung übernimmt zahlreiche notwendige Behandlungs- und Arztkosten im Ausland vollständig oder auch zu dem Teil, den die gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht erstattet. Dazu gehören in den Tarifen üblicherweise:
- Ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen
- Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz und manchmal provisorischer Zahnersatz
- Erstmals notwendige Hilfsmittel wie Gehhilfen (zum Teil auch gegen Leihgebühr), etwa nach Unfall
- Ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei Krankenhausaufenthalt
- Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
- Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland oft bis rund 10 000 Euro
- „Medizinisch notwendiger“ Transport zum Wohnort oder in ein Krankenhaus in Deutschland – teilweise auch schon, wenn er „medizinisch sinnvoll“ ist
Medizinisch sinnvolle Rücktransporte sollten versichert sein
Auslandskrankenversicherungen übernehmen den Rücktransport zum Wohnort oder in ein Krankenhaus in Deutschland, wenn er medizinisch notwendig ist. Das ist der Fall, wenn eine Behandlung im Reiseland nicht möglich ist. Besser für Versicherte ist aber, wenn die Tarifbedingungen einer Versicherung bereits einen medizinisch sinnvollen Rücktransport einschließen. Dann erfolgt ein Rücktransport bereits, wenn der Versicherte in der Heimat besser genesen kann, etwa weil es keine Sprachbarrieren zwischen Patient und Arzt gibt. Viele sehr gute Tarife schließen diese Leistung ein (Vergleich Auslandskrankenversicherung Urlaub).
Akut auch hohe Kosten für Transport zu tragen
Über die Kosten für den Rücktransport kann es im Einzelfall Streit geben. Ist ein Rücktransport aus dem Ausland medizinisch nötig, muss ein Auslandskrankenversicherer auch einen teuren Charterflug im Ambulanzflugzeug bezahlen, obwohl es günstigere Transportmöglichkeiten gegeben hätte, so das Oberlandesgericht Hamm (Az. 20 U 37/18).
Eine Radtouristin hatte sich bei einem Unfall in Rumänien unter anderem schwere Lungenverletzungen zugezogen. Ihr Vater, der vom Versicherer der Frau keine organisatorische Hilfe bekam, fand heraus, dass der notwendige Liegendtransport mit einem Linienflug von einem der beiden nächstgelegenen Flughäfen aus nicht möglich war. Von den 16 800 Euro Kosten für den Ambulanzflug wollte der Versicherer nur 7 300 Euro übernehmen. So viel hätte ein Transport per Linienflug vom benachbarten Serbien aus gekostet. Diese Lösung kannten weder die Verletzte noch ihr Vater. Darauf komme es aber in einer akuten Situation an, so das Gericht.
Das zahlt die Reisekrankenversicherung nicht
Die Auslandskrankenversicherung ist keine Vollversicherung. Einige Leistungen sind aus dem Versicherungsumfang ausgenommen. Die Versicherung übernimmt Kosten unter folgenden Bedingungen nicht:
- Wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist
- Für Behandlungen, bei denen schon feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen
- Bei vorhersehbaren Kriegsereignissen und Unruhen oder aktiver Teilnahme daran
- Nach vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten oder Unfällen
- Für Entzugsbehandlungen
- Für Psychotherapie, Psychoanalyse und Hypnose, manchmal auch für die Behandlung geistiger und seelischer Erkrankungen
- Für reguläre Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch (Ausnahme: akut auftretende Komplikationen)
- Für Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen und Kieferorthopädie
- Für Nähr- und Stärkungspräparate
- Für bestimmte Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte
- Für eine Kur, ein Sanatorium und eine Rehabilitation
- Für die Unterbringung bei Pflegebedürftigkeit
- Für Behandlung durch Angehörige (Ausnahme: Sachmittel)
Manche Reisende müssen besonders gründlich hinsehen
Manche Personen haben es schwerer, eine Auslandskrankenversicherung zu erhalten oder müssen beim Vertragsabschluss besonders Acht geben.
Senioren. Einige Versicherer haben Höchstaltersgrenzen. Ab Erreichen dieser Grenze können ältere Menschen den Versicherungsvertrag nicht mehr abschließen oder müssen einen höheren Jahresbeitrag zahlen – zum Teil zahlen sie dann ein Vielfaches des Grundbeitrags.
Chronisch Kranke. Die Auslandskrankenversicherung zahlt häufig nicht für die Behandlung einer chronischen Krankheit wie Multiple Sklerose oder Morbus Crohn, wenn eine Behandlung im Ausland vorhersehbar war. Diese Lücke können Menschen mit Vorerkrankung vor einer Reise mithilfe ihrer Krankenkasse schließen. Das ist möglich, wenn sie ihrer Krankenkasse nachweisen, dass sie keine private Versicherung für die auf einer Vorerkrankung beruhenden notwendige Behandlungen im Ausland finden. Der Schutz von chronisch Kranken im Ausland gehört zu den Leistungen der Krankenkassen. Er ist im Sozialgesetzbuch V in Paragraf 18 festgeschrieben. Für sechs Wochen im Kalenderjahr übernimmt dann die Kasse auch außerhalb Europas die Kosten maximal bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären. Sie springt auch ein, wenn Menschen mit Vorerkrankungen aus schulischen oder Studiengründen einen außereuropäischen Aufenthalt planen. Eine private Auslandskrankenversicherung brauchen chronisch Kranke trotzdem noch für Notfälle im Ausland, die nichts mit der Vorerkrankung zu tun haben – seien es Zahnschmerzen, ein Beinbruch oder die Folgen eines Autounfalls.
Schwangere. Auslandsreisekrankenversicherungen übernehmen keine Kosten für Routineuntersuchungen in der Schwangerschaft. Auch die Kostenübernahme bei Fehl- oder Frühgeburten sowie dem Neugeborenenschutz sind nicht immer eindeutig geregelt. Vor einer Reise sollten Schwangere mit ihrem Arzt und dem Versicherer sprechen.
Sportler. Berufssportler sind bei der Ausübung ihres Sports über eine Reisekrankenversicherung grundsätzlich nicht versichert. Aber auch Reisende, die sich in ihrem Urlaub gerne sportlich betätigen, müssen aufpassen. Einige Versicherer nehmen bestimmte Sportarten von ihrem Schutz aus oder leisten nicht, wenn der Versicherte sich bei Wettkämpfen oder Training im Ausland verletzt.
Beruflich Reisende. Einige Versicherer schließen beruflich veranlasste Reisen von ihrem Leistungsumfang aus. Andere begrenzen dagegen nur die versicherte Reisedauer oder bieten einen gesonderten Tarif.
Tipp: Sind noch Fragen zum Versicherungsschutz dieser Reisenden offen geblieben? Das FAQ Reiseversicherung hat Antworten.
Krankenversicherungsschutz über die Kreditkarte
Manche Kreditkarten bieten als Zusatzleistung eine Auslandskrankenversicherung. Ob der Schutz ausreichend ist, sollten Reisende aber vor ihrer Abfahrt anhand der Versicherungsbedingungen prüfen. Unsere Checkliste Kreditkartenschutz hilft dabei. Die Angebote einiger Versicherungen, die in Kreditkarten enthalten sind, entsprechen nicht mehr den aktuellen Standards. Der Schutz kann daher Lücken enthalten.
Kein Schutz. Möglich ist auch, dass Kreditkarten gar keine Reisekrankenversicherung beinhalten. Die Namen einiger Kreditkarten haben zwar Zusätze wie „Reise“ oder „Travel“ oder werden von Reiseveranstaltern angeboten. Manchmal ist über solche Karten aber dann doch nur der Reiserücktritt versichert. Unser Vergleich Reiserücktrittsversicherung zeigt, wer den besten Schutz bei Reiserücktritt oder -abbruch bietet.
Kreis der Versicherten. Auch die Frage, wer versichert ist und bis zu welchem Alter, lässt sich nur anhand der Vertragsbedingungen klären. Manchmal ist nur der Karteninhaber versichert. Schutz für die gesamte Familie ist unter Umständen nur geboten, wenn die Familienmitglieder mit dem Karteninhaber verreisen.
Reisedauer. Ebenso gibt es Unterschiede bei der versicherten Reisedauer. Viele Kreditkartenanbieter versichern zudem nur Reisen, die auch mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt wurden.
Rücktransport. Beim Leistungsumfang des Kreditkarten-Schutzes sollte vor allem darauf geachtet werden, dass mindestens der medizinisch notwendige, besser aber der medizinisch sinnvolle Rücktransport versichert ist. Die Kosten für Behandlungen und Rücktransport sollten nicht begrenzt sein.